Sonde in Baden-Württemberg

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  • Michahecht
    Geselle


    • 06.01.2006
    • 56
    • 97922 Lauda kgh
    • Hartmann leider

    #1

    Sonde in Baden-Württemberg

    Hallo das ist ein Hilferuf...

    ich habe in einem Schatzsucherbuch gelesen, das es in Baden Würtemberg generell verboten ist mit einem Dedektor sei es auch nur im Wald zu suchen. Stimmt das ?? Wo kann ich mich denn hier schlau machen ???
    Liebe Grüße Michahecht
  • samson
    Heerführer

    • 04.10.2000
    • 1785
    • Eich bei Worms
    • Whites DFX, XP Deus

    #2
    Kommt drauf an was Du suchst. Wenn Du nach Antikem suchst, hast Du in BW ganz schlechte Karten. Du solltest dich mit einem lokalen "Schatzsucherstammtisch" zusammen tun. Dort wirst Du alle Informationen bekommen, welche Du brauchst.

    Viel Glück
    Uwe

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    • Henry
      Landesfürst

      • 02.07.2001
      • 855
      • Friedrichshafen

      #3
      BW hat das übelste Denkmalsschutzgesetz in der gesamten BRD wenn es um die Suche nach alten Sachen geht !

      Schau dir diese hier nachfolgende Gesetze an, danach solltest du tunlichst darauf achten das du bei einem Spaziergang nicht vor Ort der Gedanke kommt festzustellen ob man eventuell Bodendenkmäler finden könnte ! Eventuell über einen Acker gehen der seit Jahrhunderte bebaut wird, der versuch des auffinden eines rostigen Hufeisens könnte bereits unter § 21 DSchG – BW fallen !

      Gruß Henry

      Quelle : Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale
      (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
      in der Fassung vom 6. Dezember 1983 (GBl. S. 797), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Neuregelung des Gebührenrechts vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895).


      §2 Gegenstand des Denkmalschutzes
      (1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
      (2) Zu einem Kulturdenkmal gehört auch das Zubehör, soweit es mit der Hauptsache eine Einheit von Denkmalwert bildet.
      (3) Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch
      1. die Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist (§15 Abs. 3), sowie
      2. Gesamtanlagen (§19).
      §8 Allgemeiner Schutz von Kulturdenkmalen
      (1) Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde
      1. zerstört oder beseitigt werden,
      2. in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden oder
      3. aus seiner Umgebung entfernt werden, soweit diese für den Denkmalwert von wesentlicher Bedeutung ist.
      (2) Dies gilt für bewegliche Kulturdenkmale nur, wenn sie allgemein sichtbar oder zugänglich sind.

      §20 Zufällige Funde
      (1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn damit unverhältnismäßig hohe Kosten oder Nachteile verbunden sind und die Denkmalschutzbehörde es ablehnt, hierfür Ersatz zu leisten.
      (2) Die höhere Denkmalschutzbehörde und ihre Beauftragten sind berechtigt, den Fund auszuwerten und, soweit es sich um bewegliche Kulturdenkmale handelt, zu bergen und zur wissenschaftlichen Bearbeitung in Besitz zu nehmen.
      (3) Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen bekannt werdenden Funde unverzüglich der höheren Denkmalschutzbehörde mitzuteilen.

      §21 Nachforschungen
      Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung.
      [
      Thomas Kliebenschedel

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      • Michahecht
        Geselle


        • 06.01.2006
        • 56
        • 97922 Lauda kgh
        • Hartmann leider

        #4
        Nach was ich suche ??

        Ja Hallo
        erstmal vielen Dank für die Hilfe.
        Was ich suche? Ich möchte einfach mal bei uns im Wald rumsuchen wo hier am Turmberg eine Schlacht vom Bauernkrieg tobte.
        Liebe Grüße Micha

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