Hallo Leute,
ich habe folgenden Auszug vom Landesdenkmalamt in BaWü gefunden:
Was sind Kulturdenkmale?
Kulturdenkmale im Sinne von §2 des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes sind: »... Sachen, Sachgesamtbeiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.«
Die Denkmaleigenschaft ergibt sich unmittelbar aus den oben genannten Kriterien. Die gesetzlichen Schutzbestimmungen gelten ohne Eintragung, zum Beispiel in eine Liste. Der Begriff Kulturdenkmal ist von keiner Zeitgrenze eingeschränkt. Objekte von der Vor- und Frühgeschichte bis in die jüngste Zeit können Denkmalrang besitzen.
Wenn ich das richtig sehe heißt das bei uns nicht Bodendenkmal sondern Kulturdenkmal?? Das würde allso heißen das generell alles ein Kulturdenkmal sein kann - da es ja keine zeitliche Beschränkung gibt - mmmhh das wäre nun aber bitter.Dann kannste wohl nichts mehr suchen??
Ach und noch was, weiß den jemand was sich da mal wieder geändert hat:
(Am 22.2.2001 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Denkmalschutzgesetz geändert. Bis die Änderungen im Gesetzblatt veröffentlich sind, finden Sie hier die bisherige Fassung vom 23. Juli 1993))
Fragen über Fragen
Vielleicht weiss ja jemand was darüber
Viele Grüße
Mark
[Editiert von Mark am 01-03-2001 um 14:53]
ich habe folgenden Auszug vom Landesdenkmalamt in BaWü gefunden:
Was sind Kulturdenkmale?
Kulturdenkmale im Sinne von §2 des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes sind: »... Sachen, Sachgesamtbeiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.«
Die Denkmaleigenschaft ergibt sich unmittelbar aus den oben genannten Kriterien. Die gesetzlichen Schutzbestimmungen gelten ohne Eintragung, zum Beispiel in eine Liste. Der Begriff Kulturdenkmal ist von keiner Zeitgrenze eingeschränkt. Objekte von der Vor- und Frühgeschichte bis in die jüngste Zeit können Denkmalrang besitzen.
Wenn ich das richtig sehe heißt das bei uns nicht Bodendenkmal sondern Kulturdenkmal?? Das würde allso heißen das generell alles ein Kulturdenkmal sein kann - da es ja keine zeitliche Beschränkung gibt - mmmhh das wäre nun aber bitter.Dann kannste wohl nichts mehr suchen??
Ach und noch was, weiß den jemand was sich da mal wieder geändert hat:
(Am 22.2.2001 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Denkmalschutzgesetz geändert. Bis die Änderungen im Gesetzblatt veröffentlich sind, finden Sie hier die bisherige Fassung vom 23. Juli 1993))
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Vielleicht weiss ja jemand was darüber
Viele Grüße
Mark
[Editiert von Mark am 01-03-2001 um 14:53]
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