Schatzregal

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  • Hadrian
    Lehnsmann

    • 11.10.2000
    • 31

    #1

    Schatzregal

    Sag mal Harry!

    Da gab es doch im Herbst 2000 einen Beitrag zum Schatzregal. Da ging es darum, ob das von uns allen geliebte Schatzregal verfassungswidrig ist. Ich meine mich zu erinnern, daß da ein ganz schlauer Mensch eine Doktorarbeit drüber geschrieben hat.

    Nun meine Frage: Hast Du ´ne Ahnung über den Stand der Dinge?

    MfG und gut Fund

    Hadrian
  • Heerführer

    • 14.12.2000
    • 1907
    • irgendwo im Land Brandenburg
    • XP Reaktor , Ebinger

    #2
    Ich kann mich über eine Diskusion über das Schatzregal in Brandenburg erinnern.
    Nur ging es damals, um das Gerücht, das es in unserem Bundesland evtl. geändert werden sollte.
    Habe aber noch keine Infos.

    DAff

    Kommentar

    • Lehnsmann

      • 11.10.2000
      • 31

      #3
      Schatzregal

      Hallo Daff,

      daß kam von mir, aber da hast Du etwas in den falschen
      Hals bekommen. Das Denkmalschutzgesetz soll geändert werden - hab ich im ORB einen Kurzbeitrag gesehen. Von Änderung des Schatzregal´s war nicht die Rede. Das war nur eine Hoffnung meinerseits.
      Im übrigen hab ich von der Änderung auch noch nichts wieder gehört.

      MfG und gut Fund

      Hadrian

      Kommentar

      • Harry

        #4
        Nein stimmt, wegen Schatzregal ist eine Doktorarbeit geschrieben worden, nach welcher das SR verf. widrig ist. Der Autor wollte sich melden wenn er soweit ist... Scheinbar isser noch nicht

        Kommentar

        • Lehnsmann

          • 11.10.2000
          • 31

          #5
          Schatzregal

          Alles klar - danke.

          MfG und gut Fund

          Hadrian

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          • Landesfürst

            • 08.09.2000
            • 754
            • Bayern
            • Garrett GTI 2500

            #6
            Hallo,

            ich wollte nur mal kurz darauf hinweisen, daß das auf unseren Suchalltag auf absehbare Zeit keinen Einfluß haben wird.
            Eine Regelung ist dann verfassungswidrig, wenn sie das Bundesverfassungsgericht (BVG) dafür erklärt. Zu welchen Schlüssen ein hoffnungsvoller Jungjurist in seiner Doktorarbeit kommt, ist eine weniger gewichtige Frage.

            Natürlich besteht die theoretische Möglichkeit, daß die Frage in Zusammenhang mit dieser Arbeit dem BVG zur Entscheidung vorgelegt wird, daß dieses die Verfassungswidrigkeit feststellt und den Gesetzgeber mit einer Neuregelung beauftragt. Diese tritt dann in 20 Jahren in Kraft und ob sie 'besser' sein wird sei mal dahingestelllt.

            Also kein Grund zur Aufregung bzw. Hoffnung.

            Gruß Rabbit

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