Wer kennt sich mit Veröffentlichungsrecht aus?

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  • intravenoes
    Ritter


    • 04.10.2005
    • 428
    • Riedenburg

    #1

    Wer kennt sich mit Veröffentlichungsrecht aus?

    Habe im Zusammenhang mit einer örtlichen Ausstellung das Vorhaben, die Namen der Personen, die ab Mitte des 19Jh. aus unserer Stadt an Kriegen teilgenommen haben und gefallen sind in einer Übersicht auszustellen.
    1.Wie sieht es da mit Fristen aus, die man nach dem Tod bis zur Veröffentlichung einhalten muss.
    2. Kann man da rechtliche Probleme mit Nachkommen bekommen?
    3. Wie geht man mit örtlich bekannten NS-Persönlichkeiten und Namen hinsichtlich der Veröffentlichung um, damit daraus keine Schaustellung wird oder manche sich daran stoßen? Es soll eine reine geschichtliche Darstellung werden!

    Danke für Infos!
    Chris
  • sled
    Landesfürst


    • 05.06.2005
    • 753
    • Zürich / NRW
    • Cibola, ACE250

    #2
    Kenn mich mit der rechtlichen Situation leider nicht aus, finde dein Vorhaben aber sehr interessant. Ich komme zwar aus der Schweiz, bin aber öfters in NRW wegen meiner Freundin. Und hier in der Stadt fällt mir doch sehr auf dass die NS-Zeit einfach "wegradiert" wurde. Auch im Ratshaus fehlen auch die Fotos und Namen der Bürgermeister zwischen 1933 und 1945 - was ich persönlich als falsch empfinde da diese ebenfalls zur Geschichte gehören.

    Auch wenn es keine schätzenswerte Persönlichkeiten waren, so sollten sie trotzdem mit den andern geschichtlich gleichgestellt werden.

    Und einfach die Personen aus der Geschichte "wegzuradieren" ist meiner Meinung keine intelligente Lösung

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    • volwo
      Ritter

      • 03.05.2003
      • 318
      • Süd-Niedersachsen
      • kein

      #3
      >Fristen aus, die man nach dem Tod bis zur Veröffentlichung einhalten muss.<

      70 Jahre

      Kommentar

      • intravenoes
        Ritter


        • 04.10.2005
        • 428
        • Riedenburg

        #4
        @volwo: Hast du den Gesetzes-Text, damit man sich evtl. darauf berufen kann?

        Ansonsten bitte noch weitere Infos!
        Danke!
        Chris

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        • volwo
          Ritter

          • 03.05.2003
          • 318
          • Süd-Niedersachsen
          • kein

          #5
          z. B. hier:


          Nach den Paragrafen 64 und 69 UrhG erlischt das Urheberrecht nunmehr 70 Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem der Urheber (auch der Lichtbildner) gestorben ist. Sofern es sich um ein Lichtbild handelt, erlischt es 50 Jahre nach dem Erscheinen.

          Kommentar

          • intravenoes
            Ritter


            • 04.10.2005
            • 428
            • Riedenburg

            #6
            Danke!
            Um Fotos geht es weniger, mir geht es direkt um die Nennung der Namen in einer Liste.
            Chris

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            • Oelfuss
              Heerführer

              • 11.07.2003
              • 7794
              • Nds.
              • whites 3900 D pro plus

              #7
              Das kommt sicher darauf an, mit welcher Einfärbung die Veröffentlichung daherkommt. Bei einem sachlich und fundiert recherchierten Werk sollte es keine Probleme geben. Im Zweifelsfall wäre alles sauber belegbar.

              Falls dem bequemen Zeitgeist gehuldigt wird, könnten sich allerdings Angehörige berührt fühlen und mann muss sich ggf. mit gerichtlichen Verfügungen auseinandersetzen.
              bang your head \m/

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              • Kunstpro
                Banned
                • 05.02.2005
                • 1999
                • Dortmund / Bielefeld
                • Hab ein Detector gebaut

                #8
                Zitat von intravenoes
                Habe im Zusammenhang mit einer örtlichen Ausstellung das Vorhaben, die Namen der Personen, die ab Mitte des 19Jh. aus unserer Stadt an Kriegen teilgenommen haben und gefallen sind in einer Übersicht auszustellen.
                1.Wie sieht es da mit Fristen aus, die man nach dem Tod bis zur Veröffentlichung einhalten muss.
                ...

                Danke für Infos!
                Berichten könntest Du auch über lebende Personen.

                Du solltest Dich mal intensiver mit Presserecht beschäftigen.

                Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist gesetzlich nicht geregelt und wird anhand eines jeden Einzelfalls bestimmt. Dabei wird eine Güterabwägung zwischen dem Grundrecht der Äußerungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht andererseits vorgenommen. Dabei gilt: Je größer das öffentliche Interesse an einem Ereignis ist, desto eher wird die Güterabwägung zugunsten der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit erfolgen.
                Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

                Kommentar

                • revolution77
                  Heerführer

                  • 04.04.2002
                  • 1091
                  • Bodensee

                  #9
                  Würd mir da mal auch keinen Kopf machen... Wenn du lediglich die Namen veröffentlichst mit z.B. Einsatzdaten bzw. Sterbedatum, welche belegbar sind, dürfte es keine Probleme geben...
                  Dagegen können auch Nachkommen rechtlich nicht wirklich was machen...

                  Schwierig wirds bei Biographien, Bildern oder Ähnlichem, also alles was über die reinen Fakten hinausgeht...

                  Kommentar

                  • Kunstpro
                    Banned
                    • 05.02.2005
                    • 1999
                    • Dortmund / Bielefeld
                    • Hab ein Detector gebaut

                    #10
                    Zitat von revolution77
                    Würd mir da mal auch keinen Kopf machen...

                    Schwierig wirds bei Biographien, Bildern oder Ähnlichem, also alles was über die reinen Fakten hinausgeht...
                    Doch, es lohnt sich darüber nachzudenken.

                    Falls Du den Text eines Autors verwenden willst, denn lese etwas über Urheberrecht.


                    Bei Bildern hat nicht nur der Fotograf ein Urheberrecht, sondern es hat auch eine auf dem Foto abgebildete Person ein "Recht am eigenen Bild",
                    das gehört zum Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person.


                    Das alles kann noch schwieriger werden und manchmal richtig teuer, wenn es zum Rechtsstreit kommt.


                    Gruß
                    Kunstpro
                    Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

                    Kommentar

                    • intravenoes
                      Ritter


                      • 04.10.2005
                      • 428
                      • Riedenburg

                      #11
                      Um es nochmal klar auszudrücken:
                      Es soll nur eine Liste mit Namen der Personen, die ab oben genannten Zeitpunkt in Kriegen, oder anderen Auseinandersetzungen teilgenommen haben werden. Evtl. noch Geb.-Datum und Sterbedatum mit Ort.
                      Mir geht es hauptsächlich darum, dass evtl. ein normaler Wehrmachtssoldat neben einem Stadtbekannten NS-Funktionär oder verrufenen SS-Mann steht, und sich dann Nachkommen daran stören, da es ja so aussehen könnte, die wären alle gleichgestellt.
                      Es soll auf keinen Fall ein Klassifizierung irgendeiner Art werden, indem die "Guten" und die "Bösen" genannt werden. Es soll eine reine Geschichtliche Fakten-Darstellung ohne jeglicher Differenzierung werden.
                      Chris

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                      • volwo
                        Ritter

                        • 03.05.2003
                        • 318
                        • Süd-Niedersachsen
                        • kein

                        #12
                        Zitat von intravenoes
                        Um es nochmal klar auszudrücken:
                        Es soll nur eine Liste mit Namen der Personen, die ab oben genannten Zeitpunkt in Kriegen, oder anderen Auseinandersetzungen teilgenommen haben werden. Evtl. noch Geb.-Datum und Sterbedatum mit Ort.
                        Mir geht es hauptsächlich darum, dass evtl. ein normaler Wehrmachtssoldat neben einem Stadtbekannten NS-Funktionär oder verrufenen SS-Mann steht, und sich dann Nachkommen daran stören, da es ja so aussehen könnte, die wären alle gleichgestellt.
                        Es soll auf keinen Fall ein Klassifizierung irgendeiner Art werden, indem die "Guten" und die "Bösen" genannt werden. Es soll eine reine Geschichtliche Fakten-Darstellung ohne jeglicher Differenzierung werden.
                        Wenn Du obiges klar erkenntlich machst, sehe ich kein Problem.

                        Ich veröffentliche alle zwei Wochen mehrspaltige geschichtliche Aufsätze in unserer Heimatzeitung. Dabei ist die Quellenlage wichtig. Diese wird zwar aus Platzgründen in der Presse nicht mitveröffentlicht, aber ich bekomme immer wieder Anrufe mit Fragen und manchmal anderslautenden Aussagen, und da kann ich dann auf die jeweiligen benutzte Quellen verweisen.
                        Das hat bei über 80 Aufsätzen bisher immer funktioniert.

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