Unter §12 Schatzregal gibt es jetzt einen Absatz zwei2.
Der besagt:
"Dem Entdecker zufälliger Funde, die nach Absatz1 Eigentum des Landes werden, ist durch die Denkmalfachbehörde eine angemessene Belohnung in Geld zu gewähren, es sei denn, bewegliche Bodendenkmale sind bei unerlaubten Nachforschungen entdeckt worden".
Also für Leute, die im Auftrag der Behörde arbeiten, gibt es dann doch nur einen feuchten Händedruck.
sille
Der besagt:
"Dem Entdecker zufälliger Funde, die nach Absatz1 Eigentum des Landes werden, ist durch die Denkmalfachbehörde eine angemessene Belohnung in Geld zu gewähren, es sei denn, bewegliche Bodendenkmale sind bei unerlaubten Nachforschungen entdeckt worden".
Also für Leute, die im Auftrag der Behörde arbeiten, gibt es dann doch nur einen feuchten Händedruck.
sille


Kommentar