Bin gespannt wie lange es noch geht, bis wieder Steckbriefe ausgehangen werden mit: "Gesucht Sondengänger, tot oder lebendig".
Jetzt werden sich sicherlich wieder ein paar "Kollegen" über meine Antwort aufregen.
Ich komme mir wirklich langsam vor wie ein Verbrecher.
Gruß Vampire
Es dauert nicht mehr lange,dann gibt´s in BW,wie früher bei den Bisamratten,eine Prämie auf abgeschnittene Ohren.
Oder wurde doch das Schwänzchen des erlegten Tiers abgegeben ...
Oder es wird so sein das ein Verbot erlassen wird und so wird dann das "sondeln" zur Illegalten tätigkeit (Straftat) erklärt. dann wäre alles "perfekt"
denkbar wäre dieses. Was für ein Zeit und Geldaufwand habt ihr aufbringen müssen, bis es rechtskräftig war?
Gruß Vampire
Hallo Vampire,
pro Person waren das um die 1500 DM und etwa 14 Monate, aber heute ist es viel einfacher, da es unser Urteil ja schon gibt. Da übernimmt die Kosten die Rechtsschutzversicherung, da bei einer Ablehnung die Behörde gegen Art 4 GG verstößt. Jedenfalls würde ich so bei der Versicherung argumentieren, dagegen können sie sich nichtverschließen, wenn es um ein Grundrecht aus dem GG geht.
Übrigens ist der neue Landesarchäologe in BW was die Sondengängerfrage angeht, bereits viel aufgeschlossener als es noch Prof. Planck war.
Eventuell geht ein Antrag sogar ohne Gerichtsverfahren durch.
Wenn sogar die Ziehtochter Dr. Oexle in SN jetzt eine Genehmigung eingeführt hat, dann sollte es auch in BW klappen.
Falls du Bundesland übergeifende Infos hat würde mich es brennend Interessieren wie es z.B. in Hessen aussieht. Noch dazu würde mich auch das Aktenzeichen vom Urteil Interessieren das du erwähnst. Wäre nett wenn du vielleicht nen paar Infos dazu geben könntest.
Gruß
Nugget.
PS: Wenn du willst ,kannst dies auch per PM mir zusenden ...
Falls du Bundesland übergeifende Infos hat würde mich es brennend Interessieren wie es z.B. in Hessen aussieht. Noch dazu würde mich auch das Aktenzeichen vom Urteil Interessieren das du erwähnst. Wäre nett wenn du vielleicht nen paar Infos dazu geben könntest.
Gruß
Nugget.
PS: Wenn du willst ,kannst dies auch per PM mir zusenden ...
Sag mal Nugget,
wollest Du nicht auf unseren Sondengänger Stammtisch nach Frankfurt kommen? Es wurde den Rahmen sprengen hier alles schriftlich zu behandeln. Mit ein paar Erklärungen ist es nicht getan, wenn man ein Hobby betreibt, bei dem man auf fremden Grundstücken nach Dingen sucht die einem nicht gehören, da müssen schon einige Sachen beachtet werden.
Das Urteil findest Du bei www.explorate.de unter Mythos e.V.
Man nennt diese Urteil auch Mythos-Urteil, weil wir damals dem Verein Mythos angehörten. In dem Urteil wurde dem Landesamt auferlegt die Sondengänger in die ehrenamtliche Bodendenkmalpflge zu integrieren. Das tut das LfDH auch.
Folge mal den Link auf die Seite des LfDH, da erhältst Du die Hinweise zur Nachforschungsgenehmigung:
Gib mir ne PN wo und Wann er ist und ich trag es mir in meinen Terminkalender ein. Hab zwar ne Einladung erhalten aber die war irgenwo ausserhalb Hessens ,das war wiederum etwas weit weg für mich .
Was die Links ,betrifft ,erstmal Danke .Hab den einen oder anderen schon "bootmarked"
Ich antworte etwas spät aber dennoch.
Der Flyer spiegelt eigentlich mehr den Wunsch das LDA mach einem generellen Verbot der Schatzsuche wider, als das Recht.
Wer gräbt hat (schon was) verloren ;-)
Was ist dann mit den Gegenständen die durch Pflug und andere Ursachen an die Oberflächen gelangen? Der Detektor zeigt mir nur an, dass es Metall ist. Nehme ich es auf, verhalte ich mich auch so wie ein normaler Mensch, der einen Schlüssel, einen Euro, eine Coladose, ein Hufeisen findet. Ist mir klar dass das etwas spitzfindig ist, aber wenn es gewünscht wird, finde ich auch sowas.
Müsste dann nicht jeder Beamte der auf dem Fundbüro Funde entgegenimmt, mutmassen, dass der Finder ein Raubfinder ist und ihn zur Anzeige bringen, eventuell Tasche und Auto beschlagnahmen?
Müsste dann nicht alles was gefunden wird dem LDA gemeldet werden?
Ich übertreibe, klar, aber nach Schopenhauer kann man durch Übertreibungen eines Sachverhaltes, die Unsinnigkeit eben jenes Sachverhaltes erkennen.
1)Suchgebiet festlegen
2)zum allerbesten Freund gehen
3) ihn am Kragen packen
4) und anschreien:
"was du hast dort einen Schlüssel verloren!!!?"
und ich muss ihn wohl wieder suchen??
5) den Freund loslassen und ihm liebevoll sagen.
"ok, ich bin dein allerbester Freund, ich helfe dir unterschreib mir diesen Suchauftrag, ich zahl dir ein bier dafür"
Im Suchauftrag wird ein Schlüssel/Ring beschrieben den es wirklich gibt. Vor der Suche wird der Schlüssel/Ring etc
vor ort "verloren" und wieder gefunden ( am Ende der suche)
Eignet sich natürlich nur für oberflächennahes Suchen
und Freund muss über das Gelände informiert werden, falls der eifrige Förster bei ihm nachfragt..
so kann er bestätigen dass er den Schlüssel dann und dann in dem und dem Waldstück/Acker verloren hat.
Das geht aber vermutlich nur 2-3 mal und solange der sucher keine eindeutigen Fundgegenstände im Rucksack dabei hat.:
hi ghostwriter,
du suchst was über wk2 sperrstellungen 215 ID usw ??
Die Militärgeschichtlichen Reiseführer aus dem Mittler-Verlag kennst du sicher.?
ein Tipp: versuche mal herauszufinden mit welchen US Truppen o.a. ID Feindberührung hatte.
In den WebSeiten der Heimatgarnisonen der betroffenen US Truppen findet sich oft ein umfangreiches Archiv, Bereich wk2, dort findest du evtl was aus der Sicht der anderen Seite. Mir hat das sehr geholfen für die Recherche 1944/45 Kamof in den Vogesen bei Colmar/Sigolsheim/Beblenheim
Kommentar