WBK gelb/alt (1999): Neueintrag? WaffG neu?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • regton
    Ratsherr


    • 02.05.2005
    • 263
    • NRW + DK

    #1

    WBK gelb/alt (1999): Neueintrag? WaffG neu?

    Guten Abend !
    Da auf meiner Gelben noch 2 Einträge frei sind und ich nicht möchte das es so bleibt....nun meine Frage: Erwerb nach neuem WaffG nur nach Voreintrag(wie früher auf meiner Grünen?),oder einfach zum BM meines Vertrauens und
    kaufen?
    Und ein Neueintrag auf der Grünen nur bei nachgewiesenem Bedürfnis ?
    Hab da was schönes in.308 gesehen und möchte das gute Stück ungern zum EL umfrickeln lassen.....
    grüßlich regton
    Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er.
    Tacitus (55-116 n.Chr)
  • erap
    Landesfürst


    • 27.09.2004
    • 826
    • Bayern,Großraum München

    #2
    Servus,
    also wenn Du noch die alte gelbe WBK hast,kannst Du damit nur Einzellader kaufen.Ansonsten bekommst Du eine Mehrlader Langwaffe nur gegen Voreintrag auf die grüne WBK.Hast Du allerdings die neue gelbe WBK,kannst Du dann Langwaffen kaufen (keine Halbautomaten und Pumpen ) was Dein Konto hergibt.Wenn Du die neue gelbe WBK beantragen willst,brauchst Du dafür nur einmal ein Bedürfnis.
    Ich hatte auf meiner alten gelben WBK einige Einzellader,die ich bei Gelegenheit auf Mehrlader wieder umbauen lassen wollte.Als ich die neue gelbe beantragt hatte,wollte ich von meinem Sachbearbeiter wissen,was dann an Gebühren anfällt,die Einzellader von der alten auf die neue gelbe WBK umtragen zu lassen.Er hatt mir dann angeboten,meine alte gelbe einfach auf neue gelbe umzustempekn,dann kann ich die Einzellader umbauen lassen,wie ich Lust und zeit habe,und spare mir dadurch eine Menge Gebühren.So kann es auch gehen.

    Gruß Christian
    Hoplophobie ist heilbar!

    Kommentar

    • Andi08/15
      Heerführer

      • 26.06.2003
      • 2048
      • Lkr. RT/Baden-Württemberg
      • Garret ACE250

      #3
      @erap, ich will noch ergänzen, das du nur einmalig das Bedürfnis auf die neue nachweisen mußt, es erfolgt kein Voreintrag auf der neuen Gelben, d.h. du kannst auch als erstes darauf kaufen, was du möchtest.
      Wie du sagst, ist es auch möglich, die alte Gelbe umzuschreiben zu können.
      Außerdem bezieht sich das Verbot von Pumpen nur auf Flinten mit glatten Läufen. Die Hersteller haben reagiert und stellen Pumpen nun auch mit gezogenen Läufen in 12/70 oder 12/76 (Flintenlaufgeschosse) oder in anderen Kalibern her, was wiederum den Erwerb ermöglicht.
      § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
      (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

      ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

      Kommentar

      • Rotti
        Heerführer

        • 16.09.2000
        • 1832
        • Im finstren Bayern / M
        • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

        #4
        Jo...und wenn man Glück hat, wohnt man in einem Landkreis, bei dem diese bescheuerte 2/6 -Regelung schon per Gerichtsentscheid verschwunden ist.
        NRW ist allerdings ganz schlechtes Pflaster, da waren sogar einige Spacken in der Ministerialbürokratie der Meinung, es solle doch erstmal für jede Neuerwerbung ein Besürfnisnachweis beigebracht werden. (Ja , es ist wirklich von der neuen Gelben die Rede!)
        Das entbehrte zwar jeder rechtlichen Grundlage ,aber weil´s so schön ist hat mans erstmal an die Landratsämter und KPB weitergegeben. Die haben das Gesafte dann auch gleich in die Tat umsetzen wollen.
        Schließlich sei das ja wegen der "Gefährlichkeit jeder einzelnen Waffe an sich" nur zu begrüßen....
        Gab schon mächtig Zoff deswegen.
        Vor Allem die sooooo deliktrelevanten Eintellader oder Repetierer- alles Teufelszeug , Verbote, Verbote ,Verbote!!!!
        Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
        die Asche bleibt uns doch!

        Kommentar

        • Andi08/15
          Heerführer

          • 26.06.2003
          • 2048
          • Lkr. RT/Baden-Württemberg
          • Garret ACE250

          #5
          Wir wissen doch, das alles, was Spaß macht in D verboten oder dermaßen mit Regelungen zugepflastert ist, das es wiederum keinen Spaß macht...
          Das Schlimmste an der Sache ist, das jedes Amt macht, was es will und keiner weiß eigentlich Bescheid.
          § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
          (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

          ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

          Kommentar

          Lädt...