Bodendenkmäler

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  • DAff
    Heerführer

    • 14.12.2000
    • 1907
    • irgendwo im Land Brandenburg
    • XP Reaktor , Ebinger

    #1

    Bodendenkmäler

    Hallo an alle

    Wo oder wie bekommt eine Person zu erfahren, welches Fleckchen Erde ein Bodendenkmal ist oder nicht ??
    Muss dies im Gelände sichtbar Gekennzeichnet sein ? Also mit Schildern darauf verwiesen werden. Ähnlich wie Naturschutzgebiete oder militärische Anlagen durch Schilder ausgewiesen werden ?
    Oder existieren in den Ämtern Karten, die eingesehen werden können/müssen?
    Wie läuft das ??

    Danke DAff

  • Landesfürst

    • 08.09.2000
    • 754
    • Bayern
    • Garrett GTI 2500

    #2
    Hi Daff,

    folgende Antwort gilt für Bayern.

    Bodendenkmäler sind in der Regel nicht gekennzeichnet. An einigen stehen Informationstafeln.

    Lt. dem Denkmalschutzgesetz haben die unteren Denkmalschutzbehörden in den Landratrsämtern sog. 'Denkmallisten' zu führen, die für jederman einsehbar sind.

    In der Praxis wollen die Behörden, daß du einen Antrag unter Beilegung eines Kartenausschnittes stellst. In diesem Ausschnitt mußt du das Areal, daß du absuchen willst, markieren. Dann werden ggf. die Gemeinde und immer das LDA befragt, ob sie etwas dagegen haben. Die ersten erheben, wenn überhaupt, eher aus Umweltschutzgründen Einspruch. Das passiert aber nach meiner Erfahrung nur, wenn du in einem NSG (Natursschutzgebiet) oder ND (Naturdenkmal) absuchen willst. Das LDA (Landesamt für Denkmalpflege) spielt die Rolle des denkmalschutzrechtlichen Gutachters.

    Nach meiner persönlichen Rechtsauffassung hat diese pauschale Forderung der Behörden nach einem Antrag keine rechtliche Grundlage. Das D.schutzgesetz fordert diesen Antrag nur vor Grabungen auf Bodendenkmälern, nicht jedoch pauschal. Die Behörden stellen diese Forderung, um Sondengänger besser kontrollieren zu können. Irgendein Schlaukopf hat sich gedacht, daß man dadurch immer weiß wo Privatleute suchen.

    In der Praxis hat der Sondengänger also die Alternative, entweder für jeden Acker einen Antrag zu stellen und 3-6 Monate auf die Antwort zu warten oder aber er geht das Risiko ein, auf einem Bodendenkmal ohne Erlaubnis zu graben. Letzteres ist eine Ordnungswidrigkeit.

    Gruß Rabbit

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    • Harry

      #3
      Und wenn das "Bodendenkmal" sich unter einem Acker befindet dann wage ich zu bezweifeln das es überhaupt eine Strafe gibt. Diese ganzen Dinge sind eh viel zu wenig Letztinstanzlich behandelt worden... das wird sich ändern. Nur ein Beispiel: In Thüringen wurde jemand auf einem bekannten RINGWALL inflagranti erwischt, als er erst mit Detektor suchte und dann buddelte. Der wurde Erstinstanzlich freigesprochen!!! und in der zweiten (und letzten) zu 500 DM verurteilt. Viel zu wenig um Nachahmer abzuschrecken. Wer auf solchen Denkmälern sucht der weiss es in der Regel und ist damit selbst dran blöd. Ganz anders ist meine Meinung wenn es Acker betrifft oder Gelände abseits des direkten Denkmals.

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        • 24.01.2001
        • 6219
        • Bernau bei Berlin
        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

        #4
        Original von Harry
        bekannten RINGWALL inflagranti erwischt, als er erst mit Detektor suchte und dann buddelte. Der wurde Erstinstanzlich freigesprochen!!! und in der zweiten (und letzten) zu 500 DM verurteilt. Viel zu wenig um Nachahmer abzuschrecken. Wer auf solchen Denkmälern sucht der weiss es in der Regel und ist damit selbst dran (blöd) schuld
        auch Thüringen, (fast) ähnliche Sachlage, Der/die wartet noch auf den Prozess, MD ist beschlagnahmt! Hat aber leider auch nicht abgeschreckt, sucht immer noch auf Bodendenkmälern -und NUR dort! Originalton:"Wo anders gibts ja nix zu finden!"

        Solang es solche Leute gibt, wird nie Ruhe und sachliche Diskussion möglich sein. LEIDER

        claus
        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

        Kommentar

        • Heerführer

          • 14.12.2000
          • 1907
          • irgendwo im Land Brandenburg
          • XP Reaktor , Ebinger

          #5
          Hallo

          Kann man die sogenannten Denkmallisten auch einsehen, wenn ich nicht gleichzeitig einen Suchantrag einreiche??
          Also nur mal schauen ob und wo es bei mir in der Nähe Bodendenkmäler gibt ??

          DAff

          Kommentar

          • Landesfürst

            • 05.08.2000
            • 683
            • LE Sachsen

            #6
            Sollte gehen. Einige gemeinden machen aus der
            liste ein richtiges nachschlagwerk, mit allen verfügbaren
            unterlagen wie fotos, plänen, beschreibungen...
            Und manche werben sogar damit, daß die liste
            öffentlich ausliegt.

            gf dergel

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            • Heerführer

              • 25.11.2000
              • 3670
              • 76829 Landau / Pfalz
              • OGF - L + W

              #7
              Hi Daff,

              ich glaube nicht, daß es das gibt.

              Das wäre dann ja eine Fundgrube nach dem Motto "Guide Michelin für Raubgräber"!

              Da hätte ich volles Verständnis für die Archies, wenn sie das nur persönlich rausrücken.

              Aber WENN es das gäbe, wäre es für uns schon leichter, genau wie Du sagst.

              Vielleicht weiß jemand was Genaues?

              Auchwissenwollenderweise, Wigbold
              Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
              Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

              Mark Twain



              ... weiter neue Wege gehen !

              Kommentar

              • Landesfürst

                • 08.09.2000
                • 754
                • Bayern
                • Garrett GTI 2500

                #8
                Hallo Daff,

                das wird wohl wieder vom Einzelfall, insbesondere vom Bundesland abhängen. In Bayern müßte die Liste, wie im letzten Beitrag schon geschrieben, theoretisch einsehbar sein. Unabhängig vom D.schutzgesetz kann man auch immer argumentieren, daß man eine Ordnungswidrigkeit vermeiden will und das ohne die Information, wo die Denkmäler liegen, nicht kann. Der Staat kann nicht verlangen, daß man sich von gewissen Arealen fernhält und gleichzeitig die Lage dieser Areale geheimhalten.

                Gruß Thorsten

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                • Heerführer

                  • 18.03.2001
                  • 1302
                  • Brandenburg-Preußen
                  • Euro Sabre, Compass

                  #9
                  Bodendenkmale

                  Moin DAff,
                  wenn Du genauere Infos willst, ruf doch mal in Frankfurt die Untere Denkmalsbehörde an. Oder in Potsdam. Die werden Dir aber sagen, dass schon der Gedanke daran auf BD zu suchen, strafbar() ist.
                  Es ist halt der Tanz ums (nicht ganz wörtlich zunehmende) Goldene Kalb.
                  Gruß Xerxes

                  Kommentar

                  • Heerführer

                    • 14.12.2000
                    • 1907
                    • irgendwo im Land Brandenburg
                    • XP Reaktor , Ebinger

                    #10
                    Hay Xerxes

                    Wie ? Um 11.28 Uhr warst du online bei SDE ?!?
                    Was sagt denn da dein Chef Du hast doch auf Arbeit garkein Netzugang oder ??
                    Waren wir da etwa zu Hause ??

                    Hast du schonmal bei denen angerufen(FF/O oder Potsdam) ??
                    Ich hoffe ihr habt mich nicht falsch verstanden!!

                    Meine Motivation war nicht zu erfahren wo sich BDs befinden, um dort zu suchen !!
                    Sondern nur zu erfahren wo BDs in meiner Umgebung sein könnten und wo es keine gibt.
                    Daraus kann man doch ableiten, wo man ohne Bedenken mal suchen kann und wo man überhaupt nicht suchen darf.
                    Mit diesen Infos auf Tasche , können sicher einige Probleme schon im Vorfeld umgangen werden !

                    Es grüßt der DAff

                    Kommentar

                    • Bacchus

                      #11
                      Hi Daff !

                      "Ich hoffe ihr habt mich nicht falsch verstanden!!
                      Meine Motivation war nicht zu erfahren wo sich BDs befinden, um dort zu suchen !!"

                      Keine Angst - wir haben Dich schon richtig verstanden. Bitte - lasst uns alle nicht in Verfolgungswahn oder sonstige Paranoia (ver)fallen und uns für jeden Satz entschuldigen, nur weil einige Schaumschläger uns etwas anhängen wollen !

                      Gruss
                      Bacchus

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                      • Bacchus

                        #12
                        Im Münstertal werden Grabungsschutzgebiete ausgewiesen - ein interessanter Artikel findet sich unter:

                        badische-zeitung.de - die Informationsplattform für Freiburg und Südbaden mit Nachrichten, Videos, Fotos, Veranstaltungen und Anzeigenmärkten.


                        Gruss
                        Bacchus





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                          • 24.01.2001
                          • 6219
                          • Bernau bei Berlin
                          • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                          #13
                          Gute Frage

                          Ich mein, DAff hat hier eine sehr vernünftige Diskussion begonnen!
                          An den vielen unterschiedlichen Antworten sieht man auch die unterschiedliche Rechtsauffassung und -Kenntnis!
                          Wie ja viele von Euch schon wissen, bin ich durch meine Tätigkeit beim Unterwasserarchäologieverein viel mit Archäologen zusammen und habe auch "in deren Lager" eine bequeme Couch stehen
                          Wenn Harry darin einen Sinn sieht, was ich nicht bezweifle, dann nehme ich mich gerne dieser Problematik an!
                          Ich meine, wenn jemand schon von sich aus so fair ist und solche Fragen stellt hat er auch eine Antwort verdient. Eine Antwort die ihm weiterhilft und nicht aus Vermutungen und "hörensagen geprägt ist.
                          Damit keine falschen Vorstellungen aufkommen; das wird und kann KEINE Rechtsberatung sein und wird sich auch nur auf das Land Brandenburg beziehen.
                          Aber es ist ein Anfang -und mit ein bisschen gutem Willen ein grosser Schritt in die Richtung ein wenig mehr Ruhe (und somit auch Spass) ins Hobby zu bringen.
                          Vielleicht macht ja jemand aus anderen Bundesländern mit?
                          Wenn ALLE Betroffenen einverstanden sind werde ich in Kürze (muss ja nebenbei auch noch arbeiten) hier etwas zu dieser Problematik schreiben!
                          Bis dahin
                          claus
                          Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                          Kommentar

                          • Speedy [† 2007)
                            .
                            • 04.12.2000
                            • 1427
                            • Mainz, Rhoiland-Palz

                            #14
                            Boden

                            Hallo DAFF u. alle anderen
                            bei uns in Mainz werden neu ernannte Bodendenkmäler in der Zeitung
                            öffentlich bekannt gemacht. Darin steht auch, Schatzsuchen mit Sonde
                            benötigen eine Genehmigung der Behörden.
                            MfG
                            Reibrollender
                            Ps. am 21.04 klappt nicht bei mir, sorry
                            Speedy hat uns am 8.12.2007
                            nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
                            In stillem Gedenken,
                            das SDE-Team

                            Kommentar

                            • Harry

                              #15
                              Nönö Claus, ist schon OK, mach mal! Gute Idee. Zu "meinen" Bodendenkmalgedanken: Ich denke eben, dass es drauf ankommt WO sich das Teil befindet. Unterm Acker setze ich andre Masstäbe an als in "jungfräulichem" Boden. Und in ersterem habe ich erst mal (grundsätzlich) kein Problem zu suchen, da ich weiss ich komme nicht in relevante Schichten. Was aber nicht heisst, dass auch da gewisse rechtliche Aspekte zu befolgen sind. Leider vergessen einige "Herren" immer, das zwischen einer persönlichen Ansicht und dem was der betreffende dann tut keinerlei Zusammenhang bestehen muss...

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