Leider in falscher Rubrik gepostet, deshalb hier nochmal!!
Belginum KD/GS
Folgendes kurz zur Problematik!
Die beiden Herren wurden in einem KD und Grabungsschutzgebiet erwischt! Auch dort ist es nicht verboten herumzulaufen (mit oder ohne MD), jedoch folgendes Problem: Nach Befragung, was sie dort machen, kam die Antwort: Römische Muenzen suchen!!! Im Gesetz steht folgendes: (je nach Bundesland verschieden) Die gezielte Suche nach Bodendenkmälern ist verboten, d.h., wenn ich mich in Rheinland-Pfalz auf ein Autobahnkreuz stelle (wo ich ja wirlich kein Bodendenkmal finden kann!!) und bei einer Kontrolle antworte: ich suche röm. oder kelt. Artefakte, mache ich mich strafbar, des weiteren: auch der Versuch ist strafbar, bei dem vorliegenden Fall kommt noch erschwerend hinzu, dass die beiden Herren in einem Grabungsschutzgebiet suchen wollten, dort sind alle (auch nach WKII Sachen) Nachforschungen (auch ohne MD) verboten!! Die Abmessungen der Grabungsschutzgebiete sind kartographisch festgelegt, da gibts kein ab und zugeben, einzusehen sind die GS bei den jeweiligen LDA`s. Das hat jedoch alles nichts mit "Waldsuche" zu tun!! Im Wald ist die Suche nicht grundsätzlich verboten, jedoch ist eine vorherige Nachfrage bei der zuständigen Forstverwaltung empfehlenswert, denn die Zerstörung der Flora und Fauna wird von den Förstern nicht gerne gesehen, und das ist noch milde ausgedrückt!! Da kanns auch Probleme geben!
Gruesse
R. Enders
Belginum KD/GS
Folgendes kurz zur Problematik!
Die beiden Herren wurden in einem KD und Grabungsschutzgebiet erwischt! Auch dort ist es nicht verboten herumzulaufen (mit oder ohne MD), jedoch folgendes Problem: Nach Befragung, was sie dort machen, kam die Antwort: Römische Muenzen suchen!!! Im Gesetz steht folgendes: (je nach Bundesland verschieden) Die gezielte Suche nach Bodendenkmälern ist verboten, d.h., wenn ich mich in Rheinland-Pfalz auf ein Autobahnkreuz stelle (wo ich ja wirlich kein Bodendenkmal finden kann!!) und bei einer Kontrolle antworte: ich suche röm. oder kelt. Artefakte, mache ich mich strafbar, des weiteren: auch der Versuch ist strafbar, bei dem vorliegenden Fall kommt noch erschwerend hinzu, dass die beiden Herren in einem Grabungsschutzgebiet suchen wollten, dort sind alle (auch nach WKII Sachen) Nachforschungen (auch ohne MD) verboten!! Die Abmessungen der Grabungsschutzgebiete sind kartographisch festgelegt, da gibts kein ab und zugeben, einzusehen sind die GS bei den jeweiligen LDA`s. Das hat jedoch alles nichts mit "Waldsuche" zu tun!! Im Wald ist die Suche nicht grundsätzlich verboten, jedoch ist eine vorherige Nachfrage bei der zuständigen Forstverwaltung empfehlenswert, denn die Zerstörung der Flora und Fauna wird von den Förstern nicht gerne gesehen, und das ist noch milde ausgedrückt!! Da kanns auch Probleme geben!
Gruesse
R. Enders
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