Sondeln

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  • Eljabanebre
    Geselle


    • 30.04.2006
    • 85
    • Schweiz

    #1

    Sondeln

    Hallo zusammen
    Hab da mal eine Frage.
    Wie sieht es aus wenn ich als Schweizer nach Deutschland reise um dort zu Sondeln?
    Darf ich das und wie würde das mit dem Zoll aussehen?

    Mfg Eljabanebre
  • Schreck
    Ritter


    • 28.06.2005
    • 469
    • Hessen

    #2
    Moin,
    kommt drauf an, ich glaube auch Schweizern ist das Sondeln z.B. in Brandenburg verboten . Also erkundige Dich über die Rechtslage des Bundeslandes in dem Dein Reiseziel liegt.
    Desweiteren solltest Du Dich über die Einreisebestimmungen der Schweiz erkundigen was ehemaliges Kriegsmaterial angeht.
    Eine scharfe K98-Mumpel würdest Du ja sowieso fachgerecht entsorgen...
    Grüsse,
    Schreck

    Kommentar

    • Eljabanebre
      Geselle


      • 30.04.2006
      • 85
      • Schweiz

      #3
      Danke für die Antwort.

      Was Passiert eigentlich wenn man in Verbotenen Bundesländern Sondelt?

      Kommentar

      • Cowboybasti
        Heerführer


        • 07.04.2006
        • 2209
        • Süd-Niedersachsen
        • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

        #4
        Also wenn du damit die bundesländer meinst wo es generell ohne genehmigung verboten ist , also alle, dann is es ok wenn du angst hast.

        weil folgendes: Wirst du ohne Behördliche Suchgenehmigung beim sondeln erwischt, beispielsweise von nem polizisten oder archeologen , dann wird dieses als illegale schatzsuche angetan und dann kannst du mit einer geldstrafe rechnen! ich höchstfalle bis 250000 euro!
        also zweihundertfünfzigtausendeuro.
        So hat es mir meine archeologin erklärt von der ich die genehmigung habe.

        weil in dem moment kannst du nicht nachweisen , ob du nach oder auf denkmälern suchst oder nur so.

        am besten den landkreis des landkreises ansprechen in dem du sondeln willst . dort wird die die / der kreisarcheologe schon weiterhelfen . und wenns nur ne mündliche genehmigung ist.
        Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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        • Eljabanebre
          Geselle


          • 30.04.2006
          • 85
          • Schweiz

          #5
          Wie teuer ist dan Ungefähr so eine Bewilligung?

          Kommentar

          • Cowboybasti
            Heerführer


            • 07.04.2006
            • 2209
            • Süd-Niedersachsen
            • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

            #6
            die kostet dich gar nichts. also meine jedenfalls war umsonst . darfst nur nich sagen das du auf ruinen oder so suchen willst . ich sags mal so , wenn du nicht gerade vor der polizeiwache sondelst , wird dich auch keiner anscheißen . such im wald oder so und dann wird nichts passieren
            Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

            Kommentar

            • Watzmann
              Heerführer

              • 26.11.2003
              • 5014
              • Großherzogtum Baden

              #7
              Zumindest in Baden-Württemberg kannst Du das Thema vergessen.
              Ist nix mit Sondeln.
              Die Sonde selbst kannst Du zwar nach herzenslust rumtragen und kräftig hin und her schwenken aber sobald Du anfängst zu graben,begehst Du eine Ordnungswidrigkeit,die mit bis zu 250000 Euro geahndet wird.

              Gruß Daniel
              @ Cowboybasti
              Für Deine "Ratschläge"!
              Zuletzt geändert von Watzmann; 04.10.2006, 21:13.

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              • Sorgnix
                Admin

                • 30.05.2000
                • 26328
                • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                #8
                Zitat von Cowboybasti
                ... darfst nur nich sagen das du auf ruinen oder so suchen willst .

                ... das solltest Du nicht nur nicht sagen - Du sollltest es auch nicht tun ...

                Für Blöd läßt sich am Amt mit Sicherheit keiner verkaufen.
                ... und wenn ich mir div. Gesichter so vor Augen führe, dann könnten die behaupten was sie wollten - man würde sie schon beim ersten Anblick durchschaut haben ...

                Vielleicht sollte man zur Abwechslung sich einfach angewöhnen, die Leute nicht verscheißern zu wollen, und vor allem sich selbst ne Hobbysparte wählen, die nicht schon von vornherein mit Ärger behaftet ist ...


                250.000,-- sind ne Menge Kohle ...
                ... was meines Wissens aber noch NIE in nem Urteil verhängt wurde.
                Selbst die Himmelsscheibenfinder kamen mit ihrem Urteil bei weitem da nicht dran ...


                Ansonsten: Sorry. Aber ich glaube für nen "Ausländer" wird das nicht so einfach sein. Selbst wenn die Genehmigungspraxis so wie in Hessen wäre.
                Mal "eben so rüber" und ein wenig sondeln, dann mit Funden wieder nach Haus. Nö. Für ne Genehmigung muß meines Wissens schon ein leicht heimatlicher Bezug vorhanden sein. Hab jedenfalls noch nicht gehört, daß ein Hamburger für Oberammergau einfach so nen Schein kriegt.

                Vielleicht solltest Du Dich für diesen Fall mit Einheimischen aus der Region zusammentun. Verein halt. Oder Gruppierung.


                Zoll???
                ... nun, was draus werden kann, wenn man Kulturgut einfach so ausführt zeigt wohl auch der Fall Himmelsscheibe ...
                Oder meintest Du die Mitnahme des Detektors über die Grenze?? Ich denke mal, den kannst Du genauso mitnehmen wie Dein Handy. (Mitnehmen - Benutzen war was anderes ... )


                mehr fällt mir grad nicht ein
                Jörg
                und weg
                Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                (Heiner Geißler)

                Kommentar

                • Gemueselaste
                  Ritter


                  • 18.05.2004
                  • 370
                  • Landau
                  • UWM 20

                  #9
                  So Lange Du den Detektor nicht gestern gekauft hast und der nagelneu aussieht brauchst Du Dir wegen dem Zoll keine Gedanbken machen, da Du den formlos in die "Vorübergehende Verwendung" überführen kannst.

                  Kommentar

                  • Eljabanebre
                    Geselle


                    • 30.04.2006
                    • 85
                    • Schweiz

                    #10
                    Hallo Sorgnix

                    Ein Bisschen bezug habe ich, da meine Grosseltern in der nähe von Leipzig wonnten also im Bundesland Sachsen glaube ich.
                    Würde das fieleicht langen?

                    Mfg

                    Kommentar

                    • ing
                      Bürger


                      • 13.08.2006
                      • 132
                      • möckmühl/ BW
                      • whites ID pro

                      #11
                      N'abend,
                      also soweit ich das weiss, kannst Du sondeln sofern der Besitzer des Geländes nichts dagegen hat. Schwieriger wirds beim graben. In Brandenburg ganz tabu in den restlichen Ländern besser vorher Antrag bei unterer Denkmalschutzbehörde beantragen mit biliegendem Auszug aus TOPO- Karte ( müsste vielleicht sogar in B´burg funktioieren ) ein ´Bescheid muss auf JEDEN FALL kurzfristig erfolgen ( was auch immer das bei deutschen Ämtern heisst!! ) und im Negativfall
                      ( Grabungsschutzgebiet etc.) vom Amtsschimmel begründet werden. Viel Spass und Gruss von ING

                      Kommentar

                      • tiesto
                        Bürger


                        • 07.02.2006
                        • 152
                        • Saarland

                        #12
                        gibt es eigentlich eine webseite, auf der man sich offiziell über grabungen sondeln usw. informieren kann? also irgend eine seite vom denkmalschutz oder so?

                        Kommentar

                        • Drusus
                          Heerführer


                          • 31.08.2005
                          • 3464
                          • München, Bayern
                          • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                          #13
                          Zitat von Cowboybasti
                          weil folgendes: Wirst du ohne Behördliche Suchgenehmigung beim sondeln erwischt, beispielsweise von nem polizisten oder archeologen , dann wird dieses als illegale schatzsuche angetan und dann kannst du mit einer geldstrafe rechnen! ich höchstfalle bis 250000 euro!
                          also zweihundertfünfzigtausendeuro.
                          So hat es mir meine archeologin erklärt von der ich die genehmigung habe.

                          weil in dem moment kannst du nicht nachweisen , ob du nach oder auf denkmälern suchst oder nur so.
                          Komisch, ich dachte immer im Deutschen Recht gilt die Unschuldsvermutung (http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung) - sprich, solange mir niemand beweisen kann, dass ich nach beweglichen Bodendenkmälern suche (und nicht zum Beispiel nach Eisenmeteoriten), muss ich nicht das Gegenteil (also meine Unschuld) beweisen.

                          Viele Grüße,
                          Günter
                          Quis custodiet ipsos custodes?

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                          • tiesto
                            Bürger


                            • 07.02.2006
                            • 152
                            • Saarland

                            #14
                            das ist natürlich auch eine interessante these:-)

                            Kommentar

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