Was darf man mit nehmen, was nicht?

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  • Andreas
    Landesfürst

    • 04.04.2001
    • 671

    #1

    Was darf man mit nehmen, was nicht?

    HALLO Freunde und Kameraden!
    Ich bin relativ neu im Geschäft. Habe bis jetzt nur absolut unbedenkliche Gegenstände mit Heim genommen!!
    Mich würde aber interresieren, was ich alles mitnehmen darf!
    Was ist unter Denkmalschutz?
    Was fällt unters KWKG?
    Welchen Detektor könnt ihr mir empfehlen? (suche bis jetzt ohen Detektor! Aber z.T. mit Erfolg)
    Danke für eure wichtige Hilfe!!!!
    Gruß und gut Fund
    Andreas
  • manni

    #2
    Hallo Andreas
    Was Militaria angeht,darfst du alles mitnehmen was nicht unters KWKG fällt.Für Sachen die unter das KWKG fallen braucht man zum Transport eine Genehmigung die "Zivilisten" nicht bekommen.
    Grob gesehen kannst Du nach der Faustregel vorgehen,daß alles was keinen Sprengstoff enthält auch nicht darunter fällt.
    Außnahme sind Vollautomaten,da ist die Gesetzeslage recht kompliziert.Wenn sie noch funktionstüchtig sind dürfen sie nicht transportiert werden,wenn sie nicht mehr funktionstüchtig sind können sie immer noch eine Anscheinwaffe darstellen,dann darf man sie zwar transportieren aber nicht behalten.Du kannst sie dann nach Klärung der Eigentumsfrage genau wie Karabiener und Pistolen von einem Büchsenmacher schussunfähig machen lassen.
    Da giebts natürlich auch Leute, die schweißen bei einem Bodenfundkarabiener einfach das Patronenlager zu.Wenn sie dann einmal ungebetenen Besuch haben ,belügen sie dreist die Polizei und behaubten ,daß sie den Karabiener nicht selbst abgeändert haben, sondern dieses Altdeko-Stück so erworben haben!
    Und wenn sie die Arbeit ordentlich ausgeführt haben kommen die damit auch noch durch.Denn die Waffe wurde in ordnungsgemäß abgeändertem Zustand erworben und darf somit besessen werden,wenn sich das Gegenteil nicht beweisen lässt.
    Von derartig gesetzlosem Verhalten muß ich natürlich dringenst abraten!
    Man darf doch nicht einfach gegen solch superwichtige Gesetze verstoßen nur um Geld , Ärger und Lauferei zu vermeiden!


    MkG Manni

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    • Landesfürst

      • 04.04.2001
      • 671

      #3
      Servus Freunde,
      ich möchte mich besonders bei Manni bedanken. er hat
      mir besonders geholfen!
      Wenn ihr weitere Infos habt bitte schreibt eine Nachricht!
      Danke und Gut Fund!
      Andreas

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      • Landesfürst

        • 05.08.2000
        • 683
        • LE Sachsen

        #4
        Teile die unter das KWKG fallen:
        Ist nicht sondengängers sache, das vor ort zu
        entscheiden. Auch das transportproblem ist nicht
        relvant. Wenn richtung KWKG oder WaffG was
        gefunden wird, einfach handy an und das nächste
        polizeirevier anrufen. Die frage, ob ich eigentümer
        solchener funde werde (ob nun mit oder ohne änderungen am irgendwelchen teilen), ist auch
        ganz einfach. So'n krempel will ich nicht.

        gf dergel

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        • Landesfürst

          • 04.04.2001
          • 671

          #5
          Servus Dergel & Co,
          wenn du solche Gegenstände nicht willst, dann kannst du sie ja mir schicken, währe super!!!!
          Aber nur legale!
          Danke dir!
          Gruß und gut Fund!

          PS: Was suchst du?
          Andreas

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          • Heerführer

            • 14.12.2000
            • 1907
            • irgendwo im Land Brandenburg
            • XP Reaktor , Ebinger

            #6
            Hallo manni


            Wo ist bei deinem Karabiener das Problem ??
            Wenn das Lager zu geschweisst ist, ist es zugeschweisst !!
            In beiden Fällen funzt er nicht mehr !!!!
            Ist doch eigentlich egal wer schweisst. Wichtig ist, er funzt nicht mehr.

            DAff

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            • manni

              #7
              Hallo Daff

              Das Problem ist folgendes:
              Wenn Du sagst das Du ihn selber zugeschweißt hast ohne die Berechtigung zum Schußunfähigmachen von Waffen, dann ist er weg!
              Und wenn die Handlung noch nicht verjährt ist, giebts auch noch ne Strafe.
              Das unser derzeitiges Waffengesetz überreglementiert ist und Teilweise jeder Logik entbehrt ist mir auch klar.

              Gruß Manni

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              • Heerführer

                • 25.11.2000
                • 3670
                • 76829 Landau / Pfalz
                • OGF - L + W

                #8
                Kastrationsexperten

                Hi Daff,

                das Gesetzgeber murmelt eindeutig, daß nur Büchsenmacher diese Arbeit ausführen dürfen.

                Und auch nicht jeder, der braucht praktisch 'ne "Lizenz zum Löten", sprich Genehmigung

                Aber eine Schweißerprüfung braucht er wenigstens nicht.

                Einen Kommentar verkneif ich mir....

                Nichtausfälligwerdenderweise, Wigbold
                Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                Mark Twain



                ... weiter neue Wege gehen !

                Kommentar

                • Heerführer

                  • 14.12.2000
                  • 1907
                  • irgendwo im Land Brandenburg
                  • XP Reaktor , Ebinger

                  #9
                  Hallo @ all

                  Alles klar! Ich habe verstanden.
                  Beides !


                  DAff

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                  • Landesfürst

                    • 04.04.2001
                    • 671

                    #10
                    Karabiener

                    Hallo Freunde,
                    das selber Zuschweißen funktioniert meines Wissens nach nicht!
                    Erstens einmal wird der Büchsenmacher, der den Karabiner zur Dekowaffe umgebaut hat eine Rechnung (denke ich) ausstellen, und zweites sind doch auf den Dekowaffen die "BKA" Stempel.
                    Bei meinem Brasilianischen Karabiener ist ein BKA Stempel, und den hat (denke ich) nur der Büchsenmacher, oder die Polizei.
                    Ich habe den Karabiener schon als Dekowaffe bekommen.
                    Ich bin mir aber nicht sicher, wie dass mit dem BKA Stempel genau funktioniert.
                    Gruß und gut Fund
                    Andreas

                    Kommentar

                    • manni

                      #11
                      Hallo Andreas

                      Die Verordnung ,Dekowaffen mit einem BKA Stempel zu versehen, wurde erst in den 80er Jahren erlassen.
                      Die Waffen ,die davor abgeändert wurden, haben keine Stempel.Man bezeichnet sie als Alt-Deko.
                      Die Alt-Deko Abänderungen sind auch wesentlich geringer.Bei Karabienern wurde nur das Patronenlager zugeschweißt.
                      Bei heutigen Änderungen mit BKA Stempel wird auch der Lauf aufgebohrt und verstiftet. Der Verschluß wird auch abgeschliffen.
                      Der Besitz sowie Kauf und Verkauf von Alt-Deko Waffen ist (noch) vollkommen legal.

                      Gruß Manni

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                      • Landesfürst

                        • 04.04.2001
                        • 671

                        #12
                        Danke dir Manni
                        Andreas

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