Frage zu den Genehmigungen

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  • Pfälzer
    Ritter


    • 09.01.2006
    • 518
    • B.-W.

    #16
    @ing
    Also bei so etwas wäre ich besonders VOORsichtig-
    Denn - findest Du etwas - sagen wir mal einen kleinen Schatz- gehören Dir in diesem Fall maximal 10% Finderlohn für den Rest bedankt sich bei Dir der Besitzer des Grundstücks mit einem Vergelts Gott - wenns dumm läuft - und bei so etwas hört bekanntlich die Freundschaft auf- Denk mal an die Maloche die Du vielleicht bis dahin gehabt hast. Behältst Du den Fund ist das rein rechtlich eine Unterschlagung und da kennt der Staatsanwalt kein Pardon!
    Ich kenne da Sondelbrüder die glatt Ihr Vehikel verpfänden mussten, um die Strafe zu bezahlen vom obligatorischen Vorstrafeneintrag ganz zu schweigen.
    Aber wir haben da nachfolgend was von einem Profi( nein nicht mich, sondern einen Hr Reinhardt Ostler!);
    ERKLÄRUNG:
    Hiermit versichert Herr Hans Sucher; Detektorstr.3 0000 Schatzheim jeden Fund en er auf dem Grund des Herrn XXXX macht, zu 50% nach § 984 BGB mit diesem zu teilen.
    Suchdorf, den XXX

    Hans Sucher

    So, nachdem der Grundbesitzer diese Formalie Unterschrieben hat seid Ihr Partner und da auch der andere Neugierig ist hilft er auch wo er kann mit Werkzeug etc. Funktioniert fast immer und der Gewinn im Erfolgsfalle ist auch gesichert.
    probiers mal damit
    Hallo aus dem südlichen Teil dieses Bundeslandes. Ich hoffe doch in deinem eigenen Interesse, dass Du hier nur neuzeitliche Funde meinst. Sollte Deiner Meinung nach das BGB alles regeln, sorry da hast Du Dich allerdings gewaltig geschnitten.
    Auch der "ältere" unbestimmte Fund kann nicht einfach vertickt werden. Grundsätzlich hast Du das dem Amt für Denkmalpflege anzuzeigen oder noch besser vorzulegen.
    Wenn die kein Interesse haben - o.k.
    Und nur wegen der Maloche gehört Dir auch moralisch grundsätzlich gar nichts.
    Es ist möglich mit dem Amt für Denkmalpflege auszukommen, aber die Herrschaften müssen erst überzeugt davon sein, das man grundsätzlich auch die Bereitschaft hat ,Funde die von archäologischem Wert sein könnten anzumelden . Zur Zeit ist das vielleicht nur einseitig von Seiten der Sondengänger der Fall - aber das muss Dir egal sein - . Nur wenn immer mehr von unserer Seite ihre Hilfe anbieten, ist eine Aufweichung der verhärteten Fronten möglich. Die Zeit läuft für uns. Deswegen hilft Dir auch keine Unterschrift des Bauern. Ältere Funde ( ich möchte mich hier auf keine Zeit festlegen ), gehören im Zweifelsfall immer dem Land Baden-Württemberg.
    Auch das Buddeln auf Äckern der Bauern, selbst mit deren schriftlicher Zustimmung ,nach Bodendenkmalen ist unzulässig. Gerade in Deiner Gegend solltest Du höllisch aufpassen, dass Du nicht auf z.B. römischen Bodenschätzen rumtrampelst und auch noch ungenehmigte Grabungen vornimmst. In einer normalen Topographischen Karte ist leider auch nicht alles eingezeichnet. Und durch die immer mehr in Mode kommende Luftbildarchäologie ist den Landesdenkmalämtern gerade auf Äckern immer mehr bekannt. Also solltest Du Dich vorher erkundigen, das auf dem von Dir "besuchten" Acker definitiv kein Bodendenkmal verzeichnet ist.
    Zuletzt geändert von Pfälzer; 13.10.2006, 16:37.
    Jürgen

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