Servus,
nachdem ich mir die Adresse des La f Dsch in Nürnberg von der Denkmalpflege-Online HP rausgeschrieben hatte, dachte ich mir, dass ich dort mal vorbeischaue um Kontakte zu Archies aufzubauen
. Es war interessant mal so einen Haufen von Tonscherben in Kisten gestapelt zu sehen, echt. Heute früh war der Chief des Ladens nicht da, dafür empfing mich so eine Art Vertreter, der auch aufgeschlossen war. Ich hatte mir das DschG von Bayern durchgelesen, und da ja jedermann die Denkmalliste einsehen darf, wollte ich so sicherstellen, dass ich mich mit meiner Elektronik weder in Grabungsschutzgebieten, noch auf Boden- oder Baudenkmälern blicken lasse. Ich würde ja soweiso nicht nach Bodendenkmälern suchen. Der Archie sagte, dass ihm eine solche Liste nicht bekannt wäre, weswegen ich eben den Chief sprechen sollte. Desweiteren erfuhr ich, dass eben hier die Funde zur Katalogisierung abzugeben seien, und man sie danach wiedererhält. Somit hätte ich auch überhaupt kein Problem die Funde zu melden. Der Vertreter meinte jedoch, dass wenn ich ersteinmal etwas historisch Relevantes finde ich mit der weiteren Suche aufhören soll um nichts zu zerstören. Er meinte aber, dass es gut ist, dass ich mich bei ihnen erkundige, gab mir die Telefonnr., und begleitete mich zur Tür.
Einige Stunden später rief ich dort an und hatte auch den Leiter gleich dran. Der hat auch mit mir ganz ruhig und normal geredet. Als ich ihm sagte wozu ich die Denkmalliste einsehen möchte, fragte er mich ob ich eine Genehmigung zum suchen hätte. Natürlich nicht, denn ich will ja nicht nach Bodendenkmälern suchen. Also meinte dieser, dass ich eine Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde beantragen soll, um auf der sicheren Seite zu sein, denn ich wiess ja nicht, was mir unter der Sonde da piept, 5 Reichspfennig oder ein Keltenschwert. Dazu müsse ich das Gebiet angeben, welches ich absuchen will, wonach ich schauen will, und überhaupt aus welchem Grund. Der Antrag würde dann geprüft ( von der betreffenden Gemeinde, vom La f Dsch, und die Grundbesitzer würden auch gefragt ). Das klang nach einigen Wochen bis Monaten bis zu einer Antwort. Und außerdem ist es nicht möglich die Denkmalliste direkt einzublicken, sondern es würde eben nur geprüft werden, ob das angegebene Gebiet geschichtlich unbedenklich ist. Meine Fresse, das Gesetz erlaubt die Einsicht doch unumstößlich! Naja.
- Und nachdem man das alles hinter sich hat, bringt man die Funde zur Katalogisierung vorbei.
- Wie bitte? Nein, nein, das ist eine Suchgenehmigung, graben dürfen sie nicht.
- Ich darf nicht graben?!
:
- Nein, weil sie kein ausgebildeter Archäologe sind und der Fundzusammenhang zerstört werden würde. Sie können sich die Stelle merken und wir werden jemanden das prüfen lassen, Sie wissen ja wie eine archäologische Grabung aussieht, da gräbt man nicht einfach ein Loch.
- Ja dann ist das ganze Hobby für die Katz´.
:
- Ja.
- Aber beim Pilze sammeln lasse ich auch den Steinpilz nicht stehen, wenn ich einen finde.
- Tja.
... ( Der Dialog ist nur sinngemäß und nicht wort wörtlich wiedergegeben. Ich möchte betonen, dass der Chief nicht unfreundlich wurde).
Ich meinte, dass ich hoffe, dass sich die Gesetze ändern werden. Darauf sagte er, das dies geschehen wird, jedoch zu meinen Ungunsten, u.a. soll das Schatzregal in Bayern eingeführt werden. Er teilte mir auch mit, dass ab und Leute aus hiesigem Gebiet aufgrund dieser Verstösse zu Geldstrafen verurteilt werden.
Das Gespräch endete damit, dass ich meinte, dass er mir helfen konnte, ich jedoch ganz andere Informationen erwartet hatte.
Mein Fazit:
->:saw: -> :BUMM -> :mad: ->
: ->
aber eigentlich immer noch
!
Anscheinend ist die Lage viel beschissener als ich dachte. Das Sondengehen ist bedingt legal, das Graben ist anscheinend illegal. Den gleichen Sinn ergibt: Das Autofahren ist legal, das Betanken des Autos ist illegal.
Angenommen ich gehe (weiterhin) ohne Genehmigung suchen, dann bin ich böse. Ich kann keine Fundmeldung machen, da ich mich dann als Straftäter offenbare. Wenn ich aber die Genehmigung habe, kann ich auch schlecht sagen ich hätte kein Signal gehabt, und die Funde mitheimnehmen, kann ja geprüft werden. Und was ich vom Signalfinden und Liegenlassen halte wisst ihr selbst.
P.S.: Sorry, dass es so lang ist.
AAARRRGGGHHH,
Tarsinion
nachdem ich mir die Adresse des La f Dsch in Nürnberg von der Denkmalpflege-Online HP rausgeschrieben hatte, dachte ich mir, dass ich dort mal vorbeischaue um Kontakte zu Archies aufzubauen

Einige Stunden später rief ich dort an und hatte auch den Leiter gleich dran. Der hat auch mit mir ganz ruhig und normal geredet. Als ich ihm sagte wozu ich die Denkmalliste einsehen möchte, fragte er mich ob ich eine Genehmigung zum suchen hätte. Natürlich nicht, denn ich will ja nicht nach Bodendenkmälern suchen. Also meinte dieser, dass ich eine Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde beantragen soll, um auf der sicheren Seite zu sein, denn ich wiess ja nicht, was mir unter der Sonde da piept, 5 Reichspfennig oder ein Keltenschwert. Dazu müsse ich das Gebiet angeben, welches ich absuchen will, wonach ich schauen will, und überhaupt aus welchem Grund. Der Antrag würde dann geprüft ( von der betreffenden Gemeinde, vom La f Dsch, und die Grundbesitzer würden auch gefragt ). Das klang nach einigen Wochen bis Monaten bis zu einer Antwort. Und außerdem ist es nicht möglich die Denkmalliste direkt einzublicken, sondern es würde eben nur geprüft werden, ob das angegebene Gebiet geschichtlich unbedenklich ist. Meine Fresse, das Gesetz erlaubt die Einsicht doch unumstößlich! Naja.
- Und nachdem man das alles hinter sich hat, bringt man die Funde zur Katalogisierung vorbei.
- Wie bitte? Nein, nein, das ist eine Suchgenehmigung, graben dürfen sie nicht.
- Ich darf nicht graben?!

- Nein, weil sie kein ausgebildeter Archäologe sind und der Fundzusammenhang zerstört werden würde. Sie können sich die Stelle merken und wir werden jemanden das prüfen lassen, Sie wissen ja wie eine archäologische Grabung aussieht, da gräbt man nicht einfach ein Loch.
- Ja dann ist das ganze Hobby für die Katz´.

- Ja.
- Aber beim Pilze sammeln lasse ich auch den Steinpilz nicht stehen, wenn ich einen finde.
- Tja.
... ( Der Dialog ist nur sinngemäß und nicht wort wörtlich wiedergegeben. Ich möchte betonen, dass der Chief nicht unfreundlich wurde).
Ich meinte, dass ich hoffe, dass sich die Gesetze ändern werden. Darauf sagte er, das dies geschehen wird, jedoch zu meinen Ungunsten, u.a. soll das Schatzregal in Bayern eingeführt werden. Er teilte mir auch mit, dass ab und Leute aus hiesigem Gebiet aufgrund dieser Verstösse zu Geldstrafen verurteilt werden.
Das Gespräch endete damit, dass ich meinte, dass er mir helfen konnte, ich jedoch ganz andere Informationen erwartet hatte.

Mein Fazit:




Anscheinend ist die Lage viel beschissener als ich dachte. Das Sondengehen ist bedingt legal, das Graben ist anscheinend illegal. Den gleichen Sinn ergibt: Das Autofahren ist legal, das Betanken des Autos ist illegal.
Angenommen ich gehe (weiterhin) ohne Genehmigung suchen, dann bin ich böse. Ich kann keine Fundmeldung machen, da ich mich dann als Straftäter offenbare. Wenn ich aber die Genehmigung habe, kann ich auch schlecht sagen ich hätte kein Signal gehabt, und die Funde mitheimnehmen, kann ja geprüft werden. Und was ich vom Signalfinden und Liegenlassen halte wisst ihr selbst.
P.S.: Sorry, dass es so lang ist.
AAARRRGGGHHH,
Tarsinion
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