* %$&§!? *, das beschreibt´s am besten

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  • -Tarsinion-

    #1

    * %$&§!? *, das beschreibt´s am besten

    Servus,
    nachdem ich mir die Adresse des La f Dsch in Nürnberg von der Denkmalpflege-Online HP rausgeschrieben hatte, dachte ich mir, dass ich dort mal vorbeischaue um Kontakte zu Archies aufzubauen . Es war interessant mal so einen Haufen von Tonscherben in Kisten gestapelt zu sehen, echt. Heute früh war der Chief des Ladens nicht da, dafür empfing mich so eine Art Vertreter, der auch aufgeschlossen war. Ich hatte mir das DschG von Bayern durchgelesen, und da ja jedermann die Denkmalliste einsehen darf, wollte ich so sicherstellen, dass ich mich mit meiner Elektronik weder in Grabungsschutzgebieten, noch auf Boden- oder Baudenkmälern blicken lasse. Ich würde ja soweiso nicht nach Bodendenkmälern suchen. Der Archie sagte, dass ihm eine solche Liste nicht bekannt wäre, weswegen ich eben den Chief sprechen sollte. Desweiteren erfuhr ich, dass eben hier die Funde zur Katalogisierung abzugeben seien, und man sie danach wiedererhält. Somit hätte ich auch überhaupt kein Problem die Funde zu melden. Der Vertreter meinte jedoch, dass wenn ich ersteinmal etwas historisch Relevantes finde ich mit der weiteren Suche aufhören soll um nichts zu zerstören. Er meinte aber, dass es gut ist, dass ich mich bei ihnen erkundige, gab mir die Telefonnr., und begleitete mich zur Tür.
    Einige Stunden später rief ich dort an und hatte auch den Leiter gleich dran. Der hat auch mit mir ganz ruhig und normal geredet. Als ich ihm sagte wozu ich die Denkmalliste einsehen möchte, fragte er mich ob ich eine Genehmigung zum suchen hätte. Natürlich nicht, denn ich will ja nicht nach Bodendenkmälern suchen. Also meinte dieser, dass ich eine Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde beantragen soll, um auf der sicheren Seite zu sein, denn ich wiess ja nicht, was mir unter der Sonde da piept, 5 Reichspfennig oder ein Keltenschwert. Dazu müsse ich das Gebiet angeben, welches ich absuchen will, wonach ich schauen will, und überhaupt aus welchem Grund. Der Antrag würde dann geprüft ( von der betreffenden Gemeinde, vom La f Dsch, und die Grundbesitzer würden auch gefragt ). Das klang nach einigen Wochen bis Monaten bis zu einer Antwort. Und außerdem ist es nicht möglich die Denkmalliste direkt einzublicken, sondern es würde eben nur geprüft werden, ob das angegebene Gebiet geschichtlich unbedenklich ist. Meine Fresse, das Gesetz erlaubt die Einsicht doch unumstößlich! Naja.
    - Und nachdem man das alles hinter sich hat, bringt man die Funde zur Katalogisierung vorbei.
    - Wie bitte? Nein, nein, das ist eine Suchgenehmigung, graben dürfen sie nicht.
    - Ich darf nicht graben?! :
    - Nein, weil sie kein ausgebildeter Archäologe sind und der Fundzusammenhang zerstört werden würde. Sie können sich die Stelle merken und wir werden jemanden das prüfen lassen, Sie wissen ja wie eine archäologische Grabung aussieht, da gräbt man nicht einfach ein Loch.
    - Ja dann ist das ganze Hobby für die Katz´. :
    - Ja.
    - Aber beim Pilze sammeln lasse ich auch den Steinpilz nicht stehen, wenn ich einen finde.
    - Tja.
    ... ( Der Dialog ist nur sinngemäß und nicht wort wörtlich wiedergegeben. Ich möchte betonen, dass der Chief nicht unfreundlich wurde).
    Ich meinte, dass ich hoffe, dass sich die Gesetze ändern werden. Darauf sagte er, das dies geschehen wird, jedoch zu meinen Ungunsten, u.a. soll das Schatzregal in Bayern eingeführt werden. Er teilte mir auch mit, dass ab und Leute aus hiesigem Gebiet aufgrund dieser Verstösse zu Geldstrafen verurteilt werden.
    Das Gespräch endete damit, dass ich meinte, dass er mir helfen konnte, ich jedoch ganz andere Informationen erwartet hatte.
    Mein Fazit: ->:saw: -> :BUMM -> :mad: -> : -> aber eigentlich immer noch !
    Anscheinend ist die Lage viel beschissener als ich dachte. Das Sondengehen ist bedingt legal, das Graben ist anscheinend illegal. Den gleichen Sinn ergibt: Das Autofahren ist legal, das Betanken des Autos ist illegal.
    Angenommen ich gehe (weiterhin) ohne Genehmigung suchen, dann bin ich böse. Ich kann keine Fundmeldung machen, da ich mich dann als Straftäter offenbare. Wenn ich aber die Genehmigung habe, kann ich auch schlecht sagen ich hätte kein Signal gehabt, und die Funde mitheimnehmen, kann ja geprüft werden. Und was ich vom Signalfinden und Liegenlassen halte wisst ihr selbst.
    P.S.: Sorry, dass es so lang ist.
    AAARRRGGGHHH,
    Tarsinion
  • Heerführer

    • 25.11.2000
    • 3670
    • 76829 Landau / Pfalz
    • OGF - L + W

    #2
    Hi Tarsinion,


    ich würde mir das Gesetz schnappen und zu einer Rechtsberatung traben und dort die Aussagen des Herrn überprüfen.

    Ich kenn ihn nicht und ich will ihm auch nichts unterstellen, aber vielleicht darfst Du doch mehr, als er gesagt hat.

    Schließlich verteidigt ja jeder seine Interessen.

    Immeretwasmißtrauischerweise, Wigbold
    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
    Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

    Mark Twain



    ... weiter neue Wege gehen !

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    • -Tarsinion-

      #3
      @Wigbold: Ich habe aus dieser Konversation einfach einige Schlüsse für meine weiteren Expeditionen gezogen, und als Schüler ist es mir zu kostspielig und stressig zum Rechtsberater zu eilen, sorry. Kann sein, dass einige Sachverhalte zu Gunsten der Archäologen dargestellt wurden, aber er machte eigentlich wirklich keinen Eindruck eines Rechtsverdrehers auf mich. Skeptisch bleibe ich trotzdem. :
      CU,
      Tarsinion

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      • Harry

        #4
        Wobei: Wenn wir jetzt wieder anfangen über rechtliche Aspekte zu klönen es endlos wird. Jeweils aus der Sichtweise des Betroffenen. Es gibt deutliche juristische Bewertungen, dass, stösst man bei der Suche nach NichtBDs auf ein BD es ein Zufallsfund ist, der "problemlos" ist. Natürlich sagt hier vielleicht ein LDA etwas anders wie der Justitiar. Überhaupt ist festzustellen das Rechtsanwälte fast immer andere Ansichten vertreten, oder zumindest bei weitem andere Auslegungen haben.

        Auf jeden Fall hat hier wohl wieder einmal "ein Amt" zu sehr auf Juristerei gebaut, anstatt eine goldene Brücke zu bauen.

        Kommentar

        • -Tarsinion-

          #5
          @Harry:
          Interpretiere ich recht, dass man versuchte mir das Sondengehen so verboten wie möglich darzustellen? Doch woher soll ich denn genau darüber bescheid wissen, wenn nicht von den zuständigen Stellen? Jedenfalls habe ich´s versucht. Kannst du mir Beispiele nennen mit dem Justitiar, der zu Gunsten des Sondengehers entschieden hat? Ich verstehe wirklich nicht, wie ich vermeiden soll auf unsichtbaren Bodendenkmälern zu suchen, wenn ich über diese nicht aufgeklärt bin, unmöglich. Im Fall der Fälle kann ich dann auf die Vernunft Rechtsanwalts bauen meinst du. Eigentlich macht sich doch das LDA strafbar indem es mich die Liste nicht sehen lässt, denn es verstößt gegen das Gesetz, oder (nur so´nlauter Gedanke)?
          Ach ja,
          Tarsinion

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          • Landesfürst

            • 08.09.2000
            • 754
            • Bayern
            • Garrett GTI 2500

            #6
            Hallo Tarsinion,

            danke für den Bericht über deinen Besuch im Land der Elfen, Kobolde und bösen Zauberer.

            Ich habe in Bayern mehrere Suchanträge gestellt. Einige wurden abgelehnt, einige gebilligt. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen möchte ich in knapper Form schildern, wo meine Erfahrungen mit den Auskünften, die du erhalten hast, übereinstimmen und wo nicht.

            Das Prozedere der Antragstellung entspricht meinen Erfahrungen. Allerdings werden die Grundeigentümer nicht gefragt. Diese Erlaubnis ist gesondert einzuholen. Z.T. steht das in der Genehmigung.

            Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 3 Monate. Extremfälle waren 3 Wochen sowie 6 Monate. In dieser Zeit wird die Sache beim LDA 2-3 Tage geprüft, beim Landratsamt und bei der Gemeinde je etwa 1 Tag (maximal). Den Rest der Zeit liegt sie irgendwo herum.

            Alle Genehmigungen gestatteten die Grabung. Allerdings enthielt eine Genehmigung, die sowohl Acker- als auch Waldareal umfaßte, den Hinweis, daß der Einsatz von Grabungshilfsmittel im Wald und auf Wiesen unzulässig sei. Auf Äckern durfte bis Pflugtiefe gegraben werden.

            Daraufhin rief ich entsetzt beim Landratsamt an und fragte, ob diese Restriktion unter Umweltschutzgesichtspunkten ausgesprochen worden sei. Antwort: Das gelte nur für Bodendenkmäler. Zumal sich der Gültigkeitsbereich der DSchutzG auf Denkmäler beschränke. Einerseits war ich über diese Antwort so erleichtert, daß ich das Gespräch fröhlich beendete. Erst danach fiel mir auf, das etwas logisch nicht stimmte. Es ist ein Ziel der Genehmigungsprozedur ist, die Abwesenheit von Bodendenkmälern im gewünschten Suchgebiet festzustellen. Also muß aus der Genehmigung klar hervorgehen, ob und wenn ja wo gegraben werden darf. Genau diese Klärung hat aber nicht stattgefunden, wenn das Landratsamt Recht hat. Woher soll ich schließlich wissen, wo im Suchgebiet ein BD ist? Hinzu kam, daß die Genehmigung in der genannten Form die Suche im Wald zunächst mal untersagte. Wenn ich einem Polizisten begegne, wird er mir glauben, wenn ich sage, daß die genannte Restriktion (keine Waldsuche) lt. Landratsamt nur für BDs gilt? Also rief ich beim zuständigen Herrn im LDA an. Wie er selber sagte, hatte er diese Klauseln dem Landratsamt in den Bescheid hineindiktiert. Als ich fragte, ob sie nur für BD gelten, verneinte er dies. Auf BDs dürfte ich ohnehin nicht suchen. Die Waldsuche sei generell verboten. Es gäbe entsprechende Gerichtsurteile. Auf meine Entgegnung, daß ich eine andere Rechtsauffassung hätte, meinte er, die dürfte ich gerne haben aber der Bescheid bliebe so. Ende des Gesprächs.

            Interessant ist, daß ich für ein anderes, ausschließlich im Wald befindliches Areal in unmittelbarer Nähe eines BDs (!!!!) die Genehmigung, auch zum Graben, erhalten habe. Für wiederum andere Areale in der Umgebung eines BDs wurde sie abgelehnt. Bis jetzt habe ich noch keine Regelmäßigkeit in der Genehmigungsvergabe erkennen können, mit Ausnahme der garantierten Ablehnung für BDs und der guten Genehmigungschancen für nicht-BD Ackerflächen.

            Resumeé: Man bekommt durchaus für viele Areal eine Such- und Grabungsgenehmigung. Man kann das Hobby auf diesen Flächen mit der Genehmigung des Grundeigentümers rechtlich abgesichert ausüben. Man muß nur warten. Wirklich störend ist diese Bearbeitungszeit allerdings nur am Anfang. Wenn du ein ergiebiges Areal gefunden hast, kannst du in aller Ruhe auf die Genehmigung für ein anderes Areal warten, während du das erste absuchst.

            Damit will ich nur sagen: Laß dich nicht entmutigen. Von allen Kontakten, die man als Sondengänger mit anderen Interessengruppen (Grundeigentümer, Förster, Denkmalschützer) hat, sind die mit den letzteren mit Abstand am unangenehmsten und entmutigen am meisten. Bleibe hier höflich und beharrlich und früher oder später wirst du eine Genehmigung erhalten. Es gibt unter den Denkmalschützern böse Kobolde (die aber von dem überzeugt sind, was sie sagen; also nicht wirklich böse) , aber auch gute Elfen. Finde diese.

            Viele Grüße

            Rabbit

            P.S.: Gibt es in Bayern mehrere LDA? Zumindest eines in München und eines in Nürnberg?

            Zuletzt geändert von Rabbit; 11.04.2001, 20:30.

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            • Harry

              #7
              Jo... es lässt sich alles sozusagen allumfassend mit Wirrwarr, Kuddelmuddel, Kompetenzenstreit, Unwissen und pseudojuristerei erklären (Natürlich auch wieder nicht überall). Und natürlich immer NUR zum Wohle des Denkmales... also der Öffentlichkeit... also uns.

              So wurde in Hessen vom LDA damals vor Gericht ständig das "VWG Urteil" aus ich glaube Niedersachsen oder NRW zitiert, wo eine Waldsuche nach Hufeisen verhandelt wurde. Schlichtweg ignorierend dass die Suchziele und Flächen hier völlig andere waren.

              Das Amt (natürlich nicht jedes) erfährt von einem Urteil in "seinem Sinne", und nun wird dieses Urteil ganz wie man es braucht gebogen. Der Laie der blauäugig aufs Amt tappt, hat kaum die Möglichkeit zu entscheiden ob die Auskunft nun wirklich korrekt - sachlich oder einseitig war. Weisst man auf bestehende, für uns vorteilhafte Rechtsunsicherheiten und Lücken hin oder wagt es gar "kritisch zu hinterfragen" (was ja einige der "anderen Fraktion" in einem fort tun) dann ist man ein untragbarer Mensch, denkmalschädigend sozusagen.

              Ich sagte schon: Es ist das fehlen echter Demokratie, ein guter Teil Heuchelei und das messen mit zweierlei Mass, was mich unsäglich sauer macht.

              Und GANZ besonders schlimm sind einige Ehrenamtliche, die tatsächlich zu meinen scheinen SIE hätten die einzige Wahrheit gepachtet, und alles andere hätten sich nach ihnen zu richten.

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              • Landesfürst

                • 08.09.2000
                • 754
                • Bayern
                • Garrett GTI 2500

                #8
                Hallo Tarsinion,

                nur um sicher zu gehen, daß der Gedanke hier nicht untergeht: Laß dir das Hobby nicht vermiesen und stelle doch erstmal einen Antrag. Mündliche Gruselauskünfte zu geben ist eine Sache, einen Antrag abzulehnen eine andere. Früher oder später klappt es.

                "Interpretiere ich recht, dass man versuchte mir das Sondengehen so verboten wie möglich darzustellen? " Diesen Eindruck habe ich teilweise auch.

                "Doch woher soll ich denn genau darüber bescheid wissen, wenn nicht von den zuständigen Stellen? "
                Stimmt, dafür sind die da. Und sie geben Dir die Auskunft für das von dir genannte Suchareal ja auch.

                "Eigentlich macht sich doch das LDA strafbar indem es mich die Liste nicht sehen lässt, denn es verstößt gegen das Gesetz, oder (nur so´nlauter Gedanke)? " Der Gedanke hilft nicht weiter.

                "Ach ja, " Nur Mut!

                Gruß Rabbit

                Kommentar

                • -Tarsinion-

                  #9
                  Danke für die Tips und Infos. Was besseres fällt mir momentan nicht ein.
                  CU,
                  Tarsinion

                  Kommentar

                    • 24.01.2001
                    • 6219
                    • Bernau bei Berlin
                    • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                    #10
                    Tarsinion, Rabbit hat schon recht mit seinem Zuspruch!!
                    Es geht! Es ist doch kein Wunder, wenn die Leute vom LDA erst mal am liebsten die Türen zunageln würden, wenn ein Sondengänger anklopft.
                    Es gibt nun mal Raubgräber in diesen Reihen und den Schaden den die anrichten den richten sie nicht nur an den Denkmalen an, sondern vor allem schädigen sie auch unseren Ruf.
                    Also logische Schlussfolgerung: erst mal Vorsicht!
                    Nun liegt es doch an uns, den vernünftigen unter den Sondengängern, zu beweisen, dass nicht alle böse sind!
                    Also lass Dich nicht entmutigen, frag weiter -und vor allem: rechtfertige dann das in Dich gesetzte Vertrauen!
                    Dann wird da nicht nur ein Schuh draus, sondern eine ganze Schuhfabrik!!
                    Es macht absolut keinen Sinn (abgesehen vom Geld) eine Entscheidung zu erstreiten, das verhärtet die Fronten nur noch mehr und führt uns gemeinsam nie zum Ziel. Es sei denn, Du bist so egoistisch und sagst "nach mir die Sintflut" aber das lese ich aus Deinen Beiträgen nicht heraus!

                    claus
                    Zuletzt geändert von Claus; 11.04.2001, 23:11.
                    Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                    Kommentar

                    • Ecki

                      #11
                      Antrag

                      Hallo Tarsinion,
                      las dich nicht entmutigen, bleibe weiter freundlich und stelle deinen Antrag.
                      Ich mußte die selbe Erfahrung machen, und jetzt läuft alles bestens.
                      Mache Entscheidungen kann ich heute noch nicht nach vollziehen, aber die lösen sich mit der Zeit in Luft auf, wenn sich beide Seite daran gewöhnt haben.
                      Ein bißchen hilft es auch sich von den Archis „an die Hand nehmen zu lassen“

                      Also viel Glück

                      Kommentar

                      • -Tarsinion-

                        #12
                        Also ich muss zugeben, dass es sehr entmutigend ist, wenn man dir zusammengefasst sagt, dass dein Hobby eigentlich illegal ist, was ja nicht stimmt. Verstehe ich nun richtig, dass es in sofern Schmonses war, als man mir sagte, dass ich ein Signal nicht ausgraben darf, auch mit Suchgenehmigung? Und was ist damit, dass ich falls ich doch graben darf, nach einem historisch relevanten Fund (z.B. röm. Münze) mit dem Bergen von weiteren Signalen aufhören soll? Ich will doch nur ein wenig Spass haben . Was ist daran falsch?! Nichts!
                        Es gibt außerdem einen Unterschied zwischen Vorsicht und Ignoranz: Vorsicht ist Skeptik, die trotzdem mit der Möglichkeit der Akzeptanz nach genauer Betrachtung des Sachverhalts gekoppelt ist. Ignoranz hat nichts mehr mit Skeptik zu tun, den man hat sich schon seine Meinung gebildet, und duldet eine andere nicht. Wenn man jemandem den Bären aufbinden will, dass er nirgends graben darf, dann ist dies miener Meinung nach Ignoranz. Wenn es stimmen sollte, dass ich nirgends graben darf, dann möchte ich mich davon schwarz auf weiss überzeugen, zumal ihr von Genehmigungen berichtet, die euch das Graben erlauben. Was passiert nun mit jemandem der sich ignorant verhält? Er wird in der Regel nicht ernst genommen, da er sich dessen nicht würdig erweist. Somit hat dies einen gegenteiligen Effekt auf eine Kooperation, denn die Mühe richtig zu handeln, die man sich macht erweist sich paradoxerweise als vergeblich. Ich bin ja hingegangen, was soll ich denn noch tun? Wenn man mir in einem Wisch das Suchen erlaubt, das Graben aber nicht, dann ist dieser praktisch gesehen leider nunmal sinnlos.
                        Ich will jedoch nicht ausschließen, dass ich mich in die Aussage einer einzigen Person ein Tick zu stark hineinsteigere.
                        @Claus: Solange das subjektive Gerechtigkeitsempfinden beider Parteien nicht befriedigt ist, wäre ein Gerichtsentscheid eine synthetische Lösung, die auf die Dauer nichts bringt, du hast recht.
                        Ich könnte sicher noch was schreiben, kann aber meine Gedanken im Moment nicht mehr sammeln.
                        Gute Nacht,
                        Tarsinion

                        Kommentar

                          • 24.01.2001
                          • 6219
                          • Bernau bei Berlin
                          • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                          #13
                          @Tarsinion nur noch schnell, als Betthupferl
                          Schwarz auf Weiss wirst Du höchst selten, bis nie zu sehen bekommen, dass Du zwar suchen, aber nicht graben darfst, also keine Panik!
                          Es ist halt wirklich so, dass eine solche Zusammenarbeit eine recht junge und empfindliche Pflanze ist, die gepflegt werden will!
                          Lass Dich nicht entmutigen, bleib beharrlich und zeige vor allem, dass Du vertrauenswürdig bist. Denk auch daran, Archäologen sind auch nur Menschen, und die machen halt nun mal ab und zu Fehler.

                          Gute Nacht
                          claus
                          Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                          Kommentar

                          • Anwärter

                            • 10.04.2001
                            • 23
                            • bei Aschaffenburg
                            • c-scope Whites Eagle,PI-Goldscan,Magnetometer

                            #14
                            Hallo Allerseits,
                            Wenn ich so lese,über was Ihr Euch so gedanken macht,darf ich oder darf ich nicht,da kreuseln sich bei mir die Nackenhaare!
                            Was man darf oder nicht, findet man ohne große Probleme im Internet,z.B.
                            Herr Lehner: Wie sind dann die Eigentumsverhältnisse geregelt?

                            Prof. Wamser: Die Eigentumsverhältnisse sind in Bayern so geregelt, daß dem Finder 50 Prozent des Wertes zustehen und dem Grundstückseigentümer die andere Hälfte. Das ist allerdings innerhalb Deutschlands nicht einheitlich geregelt. In unserem Nachbarland Baden-Württemberg oder in allen neuen Bundesländern gibt es ein "Schatzregal": Das heißt, das sind Länder, in denen der Staat bei landesgeschichtlichem Interesse an Funden Zugriff auf diese einzelnen Funde hat. Gegen eine meist nur sehr geringe Entschädigung werden diese Funde dann in das Eigentum des Staates überführt. Das hat natürlich erhebliche Konsequenzen gerade im Hinblick auf Bayern, es hat Vor- und Nachteile zugleich. Es hat den Vorteil, daß der Finder die Schwellenangst leichter überwindet, weil er in Bayern nicht Gefahr läuft, daß man ihm die Funde wegnimmt. Denn er hat ja nur die Meldepflicht, diese Funde für die historische Auswertung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
                            Herr Lehner: Wie groß ist denn in Ihrem Bereich das Problem der "Sonden-Gängerei", also das Wildern mit diesen Metalldetektoren?

                            Prof. Wamser: Das ist in der Tat ein Problem, das ist ein Volkssport, eine Seuche, die in den frühen siebziger Jahren aus Amerika zu uns gekommen ist. Ich war damals selbst damit konfrontiert, daß aus dem mainfränkischen Raum zahlreiche Funde dem "Landesamt für Denkmalpflege" und dann später auch der "Prähistorischen Staatssammlung" vorgelegt worden sind. Wir hatten zuerst einmal unsere liebe Not, das Vertrauen der Herrschaften zu erwerben. Darunter sind ja doch auch seriöse und weniger seriöse Leute zu finden. Ein Großteil der Objekte war zu der Zeit, als sie uns gemeldet wurden, längst in Amerika, und es war sehr viel Kleinarbeit und so mancher Schoppen Frankenwein nötig, um die Angst abzubauen. Mit Interpol alleine hätte ich da kaum etwas erreicht. Es ist uns aber im Laufe der Zeit durch gutes Zureden und auch durch einige Angebote finanzieller Art, die wir unterbreitet haben, gelungen, das Gros der Funde aus Amerika wieder zurückzubekommen. Die Sonden-Gängerei ist also schon ein Problem für uns.

                            Oder dieser Beitrag aus einem Rechtforum

                            Die Bestimmung des § 13 Abs. 1 Satz 2 des rheinland-pfälzischen Denkmalschutz- und -pflegegesetzes (DSchPflG) wurde für verfassungswidrig erklärt
                            Das OVG Koblenz hielt die entscheidungserhebliche Vorschrift des § 13 Abs. 1 S. 2 DSchPflG Rh.-Pf. für verfassungswidrig und hatte den Rechtsstreit daher gem. Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (Beschl. v. 24.1.1991, NuR 1992, 487

                            Was ist ein Bodendenkmal?

                            § 2 Abs. 5 DSchG NW gibt die Begriffsdefinition des Bodendenkmals als Unterfall des in § 2 Abs. 1 geregelten allgemeinen Denkmalbegriffs

                            Denkmal im Sinne des Gesetzes ist eine Sache, ein Teil von ihr oder eine Mehrheit von Sachen dann, wenn an ihrer Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Diese Formulierung führt immer wieder zu Irritationen bei den Betroffenen. Wie soll man sich nämlich z.B. die Nutzung eines unterirdischen Bodendenkmals vorstellen? An diesem Beispiel sieht man, daß der Gesetzgeber bei seinen Vorstellungen primär vom Begriff des Baudenkmals ausgegangen ist. Bei diesem ist es im Regelfall sinnvoll, weil erhaltungsfördernd, wenn es genutzt wird. Dies gilt aber umgekehrt nicht für das Bodendenkmal. Für dieses ist gerade typisch, daß es nicht genutzt wird bzw. nicht nutzbar ist. Da es sich bei den gesetzlichen Merkmalen, die für den Denkmalbegriff konstituierend sind, um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, sind diese vielfach Gegenstand richterlicher Prüfung geworden. Die Rechtsprechung hat aus diesem Grunde z.B. anerkannt, daß die Nutzung für ein Bodendenkmal lediglich in seiner Anschauung, seinem Vorhandensein liegen kann.

                            Zwei Merkmale sind Voraussetzung dafür, daß ein öffentliches Interesse zum Schutz eines Objektes als Bodendenkmal vorliegt. Zum einen ist das das Merkmal der Bedeutung des Objektes. Bedeutend im Sinne des Gesetzes ist ein Objekt dann, wenn es geeignet ist, bestimmte Entwicklungen aufzuzeigen. Dabei ist es nicht notwendig, daß das Objekt einzigartig oder hervorragend ist. Es darf sich lediglich nicht um ein Massenprodukt handeln. Es ist aber nicht hinderlich, wenn ein Objekt mehrfach auch in derselben Gemeinde vorkommt.

                            usw.
                            MFG
                            karl-Heinz

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                            • Ratsherr

                              • 16.01.2001
                              • 207
                              • Schwaben

                              #15
                              Hallo findegott,

                              poste doch bitte Deine Quellen als Link, dann können wirs im Original nachlesen.
                              Viele Grüße
                              Jago

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