gesetz über fundtiefe? wer weiß was?

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  • Cowboybasti
    Heerführer


    • 07.04.2006
    • 2209
    • Süd-Niedersachsen
    • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

    #1

    gesetz über fundtiefe? wer weiß was?

    Hallo auch

    habe von einem arbeitskollegen gehört, das er einen bekannten hat der ehrenamtlich manchmal mit auf ausgrabungen ist . dieser sagte ihm , das alles was man außerhalb und weit weg von einem denkmal in einer tiefe von max. 20 cm findet , das dieses dann einem selbst gehört.

    weiß jemand was ich da meine und kann mir weiterhelfen wie das nun ist?

    wäre echt hilfreich.

    danke basti
    Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -
  • Watzmann
    Heerführer

    • 26.11.2003
    • 5014
    • Großherzogtum Baden

    #2
    Kenn mich jetzt nicht mit euren Gesetzen aus aber wenn Du ein historisch wertvolles Objekt findest,daß z.B. durch den Pflug an die Oberfläche gekommen ist,dürfte das Denkmalamt auch ein Wörtchen mitreden wollen.

    Gruß Daniel

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    • silmatec
      Ritter

      • 01.07.2003
      • 534
      • Brandenburg Havel
      • Tesoro Vaquero2 Germania

      #3
      Schaue dir bitte das Denkmalgesetz deines Bundeslandes an. Bei uns ist es so. Du darfst suchen aber nicht graben, egal in welcher Tiefe. Bei Oberflächenfunden solltest du trotzdem mit dem Denkmalamt oder Museum reden. Wenn es nicht für wissenschaftliche oder archäologische Zwecke gebraucht wird erhälst du es wieder. Versuche, so wie dein Freund macht mit dem Amt zusammen zu arbeiten. Das ist immer von Vorteil. Das mache ich auch und du erfährst noch super Stellen von denen.

      Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

      sille
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      • Cowboybasti
        Heerführer


        • 07.04.2006
        • 2209
        • Süd-Niedersachsen
        • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

        #4
        ich arbeite ja mit der kreisarcheologin zusammen . habe von ihr schriftliche suchgenehmigungen .
        nur was ich meine, das bezieht sich auf die silberm,ünzed die ich mal gefunden habe. also die 8 stück .

        hat auch hiermit zu tun: http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=28599
        Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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        • silmatec
          Ritter

          • 01.07.2003
          • 534
          • Brandenburg Havel
          • Tesoro Vaquero2 Germania

          #5
          Da solltest du dich mal mit deiner Archäologin hinsetzen und einen Brief verfassen und nachfragen, was mit den Münzen passiert ist. Und die Rückführung fordern. Sonst verschwinden die Teile in den dunklen Kellern!

          sille
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          • Zeitzer
            Heerführer


            • 18.05.2005
            • 1485
            • im Osten
            • Minelab Sovereign

            #6
            Zitat von Cowboybasti
            ich arbeite ja mit der kreisarcheologin zusammen . habe von ihr schriftliche suchgenehmigungen .
            Hi

            Kannst da mal bitte ein Bild von machen...

            Gruß Zeitzer
            "Die Garde stirbt, aber sie ergibt sich nicht." Waterloo- 1815

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            • Sorgnix
              Admin

              • 30.05.2000
              • 26328
              • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
              • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

              #7


              mein lieber Basti, ich glaub, da hast Du ein wenig Blödsinn von Dir gegeben ...

              bzw. hast Du Dich tierisch veräppeln lassen ...

              WAS würde das denn bitte in der Praxis bedeuten???

              Etwa, daß Du jedes Portemonnaie, Münzlein, Hufeisen, Messerchen, Schmuckstück, Ringlein, rostiges Eimerle oder sonstawas sofort als Dein Eigentum ansehen darfst, NUR weil es zwischen 0 und 20 cm Tiefe im Boden gelegen hat??????

              ... ich glaube, Du hast von der seinerzeitigen Diskussion zu Deinem Münzfund und der zugehörigen Fundmeldung rein gar nichts verstanden ...

              WO bitte bleiben hierbei die Belange des Fundrechtes??
              Die Eigentumsrechte des Grundstückseigentümers??

              Hast Du in Mutters Garten jetzt etwa keine Chance mehr die Erdbeeren selber zu essen, nur weil ein Nachbar diese kurz vor Dir gefunden hat???

              Die Antwort kannst Du Dir glaub ich selber geben ...


              ... und der Rest der Ratgebenden sollte vielleicht auch noch einmal einen kleinen Kurs in Analytik und Logik belegen ...


              Für den ganzen Beitrag bitte immer das " " im Hinterkopf haben!!!!

              amüsiert
              Jörg
              Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
              zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

              (Heiner Geißler)

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              • Sorgnix
                Admin

                • 30.05.2000
                • 26328
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                #8
                Nachschlach:

                Zur Zeitdauer der Münzbearbeitung hab ich Dir auch schon mal was gesagt - vergessen???

                Das dauert halt.
                ... weil der Laden sich mit meist mit anderen Dingen beschäftigt, als den ganzen Tag auf nen Sondengängerfund zu warten. Sowas ist für die "Nebengeschäft"

                Da Ihr die Übergabe/Überlassung ja protokolliert habt, brauchst Du keine Angst zu haben.
                Erstens liegen die Rechte eh bei Dir,
                zweitens hast Du ja die Beweise.

                mutmachenderweise
                Jörg
                Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                (Heiner Geißler)

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                • silmatec
                  Ritter

                  • 01.07.2003
                  • 534
                  • Brandenburg Havel
                  • Tesoro Vaquero2 Germania

                  #9
                  Hallo sorgnix:

                  Das ist aber keine Begründung warum er die Teile zurück bekommt. Denn wenn die es so auslegen, das es wissenschaftliche oder archäologische Funde sind, kann schwierig werden. In Brandenburg, gehört erst mal alles dem Land. Es gibt dann evtl. die Möglichkeit, es als Leihgabe auf Lebenszeit zu erhalten, wenn man den Nachweis erbringt, das es sicher aufbewahrt wird. Verkaufen darfst du es nie.
                  Und mit deinen Äußerungen über Analytik usw. hat es nichts zu tun. Wir wissen doch, dass der normale Menschenverstand und der Verstand eines Beamten oder Bürokraten anders ticken!!!

                  sille
                  Suche Leute aus Brandenburg Havel zum Erfahrungsaustausch.

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                  • Sorgnix
                    Admin

                    • 30.05.2000
                    • 26328
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                    #10
                    ... also erstmal hab ich auf die REINE Frage von ganz oben geantwortet - ohne direkt auf den seinerzeitigen Münzfund einzugehen.

                    Dann hat Niedersachsen so etwas wie das "kleine" Schatzregal.
                    Natürlich kann man da dem Finder Auflagen geben. Oder man übt ein Vorkaufsrecht aus.
                    ... aber das alles hat ja nichts mit der Frage zu tun!

                    Es ging einfach nur ums "Behalten".
                    Die Eigentumserlangung.

                    Und DAS kann es ja wohl nicht sein, was da oben in Aussicht gestellt wurde.

                    Wenn das Denkmalamt die Münzen nach Auswertung auch dem Finder wieder aushändigt, sprich sich nur den Befund gesichert hat, dann heißt das doch noch lange nicht, daß damit alle rechtlichen Pflichten für den Finder erledigt sind.

                    Im seinerzeitigen Thread zum Fund und den Antworten auf die Frage "muß ich jetzt dem Grundstückseigentümer die Hälfte abgeben?" wurde das eigentlich erschöpfend behandelt.

                    ... HIER jetzt drängt sich mir der Eindruck auf, daß da jemand nicht unbedingt Teilungswillig ist und nach ner Idee sucht, da irgendwie herum zu kommen ...

                    Hierzu nur ein kleiner Rat: Es kommt raus. Immer. ALLES.
                    ... gerade auf dem Dorf. Und dann hat man ruck-zuck versch...
                    Und irgendwann landet die Info auch bei der Genehmigungsgeberin ...
                    Und dann war es das ...


                    ratschlagenderweise
                    Jörg
                    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                    (Heiner Geißler)

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                    • Cowboybasti
                      Heerführer


                      • 07.04.2006
                      • 2209
                      • Süd-Niedersachsen
                      • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

                      #11
                      also den fund mit dem grundstückseigentümer teilen , das werde ich machen , will ich auch und da wird auch drauf geachtet das das geschieht!
                      ich glaube es kann sich ja wohl jeder denken , dass bei einer solchen sache wo geteilt werden muss die beamten auch n auge drauf haben das das geschieht und dass es rechtens und fair passiert! @ Sorgnix


                      und da rumzukommen , also nicht zu teilen ist so gut wie nicht möglich , das hab ich schon gemerkt und mich auch damit abgefunden .
                      also solche behauptungen / vermutungen wenns geht vemeiden .

                      wollte ja auch nur wissen was an der aussage mit den 20 cm dran ist und wie das gemeint is.

                      daher danke trotzdem

                      basti
                      Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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                      • Spule
                        Ritter


                        • 23.05.2004
                        • 446
                        • NRWestfalen
                        • Garrett (abgelegt), White´s,Tesoro....

                        #12
                        Hi,

                        wenn`s so wäre, dann wette ich mit Dir, dass mindestens 95 % aller Funde in Deinem Bundesland Oberflächenfunde wären.
                        (Zumindest die gemeldeten).

                        Also Unsinn !

                        MfG. Spule
                        Der denkende Mensch ändert seine Meinung F. N.

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                        • samson
                          Heerführer

                          • 04.10.2000
                          • 1785
                          • Eich bei Worms
                          • Whites DFX, XP Deus

                          #13
                          Ich weiss nicht, irgendwie habe ich immer das Gefühl, Du schreibst das, wovon Du denkst, das es die anderen hören wollen........

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                          • ODAS
                            Heerführer

                            • 19.07.2003
                            • 2350
                            • Niedersachsen
                            • Minelab XT70

                            #14
                            Zitat von silmatec
                            ...
                            Bei uns ist es so. Du darfst suchen aber nicht graben, egal in welcher Tiefe. ...
                            In NDS ist der letzter Stand der Dinge der mir bekannt ist, daß du auch nicht nach historischen Dingen suchen darfst ohne Genehmigung.
                            Nur die Suche nach neuzeitlichlichen Schrott ist "frei". Jedenfalls lese ich das so aus den letzten Urteil gegen einen Sondengänger vom LG Lüneburg raus.

                            Es hieß auch mal(so vor drei Jahren), daß Genehmigungen nicht erteilt werden, zu meiner Überraschung habe ich jetzt schon von 3 Fällen gehört, die eine haben.

                            Zum Fundrecht in NDS hat Sorgnix ja schon alles wichtige gesagt, aber wenn du Cowboybasti schon mit einer KA zusammenarbeitest, hat sir dir bestimmt auch das Fundrecht und alle damit zusammenhängenden Gesetzte, etc erklärt, oder? Falls nicht, frag sie mal... damit sollte man sich schon etwas auskennen, bevor man mal in ein großes Fettnäpfchen tritt.

                            Wollen wir mal hoffen, daß dein schöner Fund bald wieder bei dir ist.

                            Gruß,
                            ODAS

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                            • Zeitzer
                              Heerführer


                              • 18.05.2005
                              • 1485
                              • im Osten
                              • Minelab Sovereign

                              #15
                              Hallo

                              Entweder man hat eine Suchgenehmigung oder auch nicht (die ist in manchen Ecken ja nicht zu bekommen). Der Einzige, der mir dann das Sondeln verbieten kann ist der Eigentümer, dem gehört der Acker....Meine Meinung

                              Gruß Zeitzer
                              "Die Garde stirbt, aber sie ergibt sich nicht." Waterloo- 1815

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