Ohne Genehmigung auf Suche?

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  • Hangwind
    Banned
    • 11.10.2006
    • 414
    • Zwischen 3 Stühlen
    • Cibola SE, ACE 150

    #1

    Ohne Genehmigung auf Suche?

    Hallo,
    habe jetzt von einem Bekannten von mir der auch Sondler ist gehört,
    das man in Hessen keine Genehmigung braucht wenn man nach Dingen nach 1648 sucht.
    Die Denkmalbehörde usw ist der Meinung das alles nach 1648 so gut Dokumentiert ist das man nicht gleich jede Bleimurmel und Münze abzugeben hat.
    Stimmt das? Hab da in den Gesetzen noch nichts gefunden.
    MFG Hangwind
  • Watzmann
    Heerführer

    • 26.11.2003
    • 5014
    • Großherzogtum Baden

    #2
    Wie kannst Du ausschließen,daß Du nichts findest,das vor 1648 und genehmigungspflichtig ist?

    Gruß Daniel

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    • Hangwind
      Banned
      • 11.10.2006
      • 414
      • Zwischen 3 Stühlen
      • Cibola SE, ACE 150

      #3
      Genau das war meine erste Frage.Es soll darum gehen,das wenn ich übern Acker renn,das ich da nur die Erlaubnis des Bauern brauche und keine Genehmigung vom Amt.Natürlich sollte dann kein BD in der Nähe sein.Aber wer geziehlt nach Dingen nach 1648 sucht,soll keine Genehmigung brauchen.MFG Hangwind

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      • Loenne
        Ratsherr


        • 20.03.2004
        • 267
        • Schleswig-Holstein

        #4
        Nach was suchst Du denn??

        Gruß
        Loenne

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        • BERGMANN 78
          Heerführer


          • 02.06.2006
          • 5291
          • Preussen
          • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

          #5
          Zitat von Loenne
          Nach was suchst Du denn??

          Gruß
          Loenne
          Nach der Antwort
          Gruß B78


          Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

          Zitat: Oelfuss



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          • Hangwind
            Banned
            • 11.10.2006
            • 414
            • Zwischen 3 Stühlen
            • Cibola SE, ACE 150

            #6
            @BERGMANN 78 Genau!!! ;-)Ich such am liebsten auf nen Acker nach Bleimumpeln,Münzen,Knöpfe usw.Jaja Bleimumpeln. Die find ich bis her recht selten und ich hab lieber ne Bleimumpel unter der Sonde als Müll.MFG Hangwind

            Kommentar

            • Loenne
              Ratsherr


              • 20.03.2004
              • 267
              • Schleswig-Holstein

              #7
              Zitat von Hangwind
              @BERGMANN 78 Genau!!! ;-)Ich such am liebsten auf nen Acker nach Bleimumpeln,Münzen,Knöpfe usw.Jaja Bleimumpeln. Die find ich bis her recht selten und ich hab lieber ne Bleimumpel unter der Sonde als Müll.MFG Hangwind
              Soweit mir bekannt, fallen auch Münzen bis (ich meine) so um 1871 darunter. Da Du also gezielt nach Münzen suchst, hast Du Dir die Frage ja selber beantwortet - Du benötigst eine Genehmigung.

              Selbst wenn Du ohne Genehmigung losziehen solltest, entbindet Dich das selbstverständlich nicht von Deiner Meldepflicht.

              Woran erkennst Du eigentlich, ob eine Bleikugel von 1650 und nicht von 1624 ist?

              Wenn ich ganz ehrlich sein soll, verstehe ich solche Fragen sowieso nicht. Entweder man geht mit dem Detektor los, weil man etwas Altes finden will oder nicht. Wenn es Dir nicht um bewegliche Bodendenkmale geht, dann suche doch am Badestrand nach Schmuck und Münzen, da gibt es dann auch keine Probleme.

              Wenn Du aber doch nach alten Sachen suchen willst, dann hole Dir eine Genehmigung. Es gibt kaum ein Bundesland wo es so einfach möglich ist wie in Hessen.

              Gruß
              Loenne

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              • Hangwind
                Banned
                • 11.10.2006
                • 414
                • Zwischen 3 Stühlen
                • Cibola SE, ACE 150

                #8
                @Loenne : Es gibt kaum ein Bundesland wo es so einfach möglich ist wie in Hessen. So? Habe gelesen das man da erst zig Kurse machen muß.Bevor man überhaupt nen Antrag stellen kann. Das steht bei denen auf der Page.Habe vor nächstes Jahr auch Fortbildungskurse besuchen.Hab mich hier schon mit nem Chef von unserem Heimatverein zusammen gesetzt. Hab auch vor Ehrenamtlich beim Denkmalamt mit zu machen.Und wenn die sehen das ich es ernst mein,stell ich den Antrag fürs suchen.MFG Hangwind

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                • Loenne
                  Ratsherr


                  • 20.03.2004
                  • 267
                  • Schleswig-Holstein

                  #9
                  @Hangwind

                  Ist tatsächlich niergends so einfach. Wende Dich bitte an Auftragssucher oder Lojoer bei www.digs-online.de/forum . Die helfen Dir ratzfatz weiter - ganz sicher!

                  Frohe Festtage
                  Loenne

                  Kommentar

                  • Hangwind
                    Banned
                    • 11.10.2006
                    • 414
                    • Zwischen 3 Stühlen
                    • Cibola SE, ACE 150

                    #10
                    @Loenne : Danke schön!!! Das mach ich! Bei so einem schönen Hobby sollte man sich auch Rechtlich absicher.Suchen ist schön,aber suchen mit Genehmigung nöch schöner.Halte nichts von Verstecken und immer umdrehen ob da einer ist.MFG Hangwind

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                    • IG Phoenix
                      Heerführer

                      • 17.05.2002
                      • 1106
                      • Uplengen
                      • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                      #11
                      Zitat von Hangwind
                      Hallo,
                      habe jetzt von einem Bekannten von mir der auch Sondler ist gehört,
                      das man in Hessen keine Genehmigung braucht wenn man nach Dingen nach 1648 sucht.
                      Die Denkmalbehörde usw ist der Meinung das alles nach 1648 so gut Dokumentiert ist das man nicht gleich jede Bleimurmel und Münze abzugeben hat.
                      Stimmt das? Hab da in den Gesetzen noch nichts gefunden.
                      MFG Hangwind
                      Hallo Hanswind,

                      Deine Info ist Richtig, allerdings steht nicht alles im Gesetz selbst. In diesem Falle musst Du in der Kommentierung zum Denkmalschutzgesetz nachsehen. Dort ist als Zeitgrenze 1500 n. Chr. angegeben.
                      Diese Zeitgrenze wurde wiederum vom Verwaltungsgericht in Wiesbaden in seinem Urteil vom 03.05.2000 aufgehoben und durch 1648 ersetzt, da das GEricht davon ausging, dass esrt mit Ende des 30-jährigen Krieges so viel schriftliche Quellen vorliegen, dass die archäologische Grabung nicht mehr die alleinige Quelle der geschichtlichen Forschung darstellt.
                      Das Urteil findest Du hier: http://www.digs-online.de/dokumente/vwgurteil.pdf

                      Es ist falsch, wenn hier in der Diskussion geschrieben wird, dass man erst zig Kurs besuchen müsste um eine Nachforschungsgenehmigung zu bekommen. Voraussetzung ist zunächst einmal nur der Kurs Feldbegehung. Dieser Kurs muss absolviert werden, da aber der Kurs meistens besetzt ist genügt es in der Regel den Kurs im ersten Jahr zu machen in den Du die Genehmigung bekommen hast.

                      Die anderen Kurs sind sehr interessant und informativ, so dass Du schon von Dir aus Dich um die Teilnahme bemühen wirst.

                      Für die Suche ohne Genehmigung ist nicht ausschlaggebend, was Du eventuell finden könntest, sondern was Du suchst. Wenn Dich z. B. die Befreiungskriege interessieren, dann brauchst Du keine Genehmigung. Die archäologischen Zufallsfunde sind aber sofort dem Landesamt zu melden. Soweit die rechtliche Seite.
                      In der Praxis sieht es so aus, dass wenn Du ohne Genehmigung bei der Nachforschung mit Hilfe eines Detektors angetroffen wirst, die Polizei Deine Personalien feststellt und Du einige Tage später mit einer Hausdurchsuchung rechnen kannst. Werden dabei nur Funde aus der Zeit der Befreiungskriege bei die aufgefunden, dann war es das. Werden auch archäologische Funde entdeckt, die Du nicht dem Landesamt gemeldet hast, dann gibt es ein Bußgeld wegen illegaler Nachforschung und eventuell noch ein Strafverfahren wegen Unterschlagung. Letzteres wurde aber noch nicht umgesetzt.
                      Detektor, Grabungswerkzeuge, Funde, Landkarten sowie Dein PC werden sichergestellt. (die Sicherstellung des PC's ist eventuell rechtswidrig, es gibt da ein BGH Urteil, wird aber trotzdem gemacht)

                      Da Du in Hessen aber recht einfach eine Genehmigung bekommst, würde ich alle diese Spielchen lassen und eine Genehmigung beantragen. Allerdings gibt es keine Genehmigung zur Fun-Suche, ein Interesse an der Erforschung der Geschichte Deiner Heimat muss schon vorhanden sein. Die Mitgliedschaft in einem Geschichts- und Heimatverein ist nicht Bedingung, aber dass Verwaltungsgericht hat ausdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass dies ein Kriterium sein kann, die Genehmigung zu versagen, wenn keine Mitgliedschaft in einem solchen Verein besteht.

                      Viele Grüße

                      Walter
                      IG Phoenix Rhein-Main

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                      • IG Phoenix
                        Heerführer

                        • 17.05.2002
                        • 1106
                        • Uplengen
                        • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                        #12
                        .... hab' ich noch vergessen. Die 1648-er Reglung gilt nicht für Fundmünzen, da ist die Zeitgrenze 1870.

                        Viele Grüße

                        Walter
                        IG Phoenix Rhein-Main

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                        • Lurchi
                          Bürger

                          • 17.05.2001
                          • 156
                          • Bayern
                          • Fisher

                          #13
                          @IG Phoenix,

                          wie sähe in Bayern aus ?
                          Hast Du evtl. auch Infos ?

                          Ginge mir spez. um Münzen die jemand als Zufallsfund finden könnte.

                          Gruss Lurchi
                          Wer den Spaten hat -----> braucht für den Schrott nicht zu sorgen !!!

                          Kommentar

                          • Phlonk
                            Bürger


                            • 25.09.2006
                            • 130
                            • Bayern

                            #14
                            BAYERN
                            Art. 7 Ausgraben von Bodendenkmälern
                            (1) Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis karn versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist.
                            (2) Die Bezirke können durch Verordnung bestimmte Grundstücke, in oder auf denen Bodendenkmäler zu vermuten sind, zu Grabungsschutzgebieten erklären. In einem Grabungsschutzgebiet bedürfen alle Arbeiten. die Bodendenkmäler gefährden können, der Erlaubnis. Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 gelten entsprechend. Grabungsschutzgebiete sind im Flächennutzungsplan kenntlich zu machen.
                            (3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten nicht für Grabungen, die vom Landesamt für Denkmalpflege oder unter seiner Mitwirkung vorgenommen oder veranlaßt werden.
                            (4) Wer in der Nähe von Bodendenkmälern, die ganz oder zum Teil über der Erdoberfläche erkennbar sind, Anlagen errichten, verändem oder beseitigen will, bedarf der Erlaubnis. wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines dieser Bodendenkmäler auswirken kann. Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 gelten entsprechend.
                            (5) Soll eine Grabung auf einem fremden Grundstück erfolgen, so kann der Eigentümer verpflichtet werden, die Grabung zuzulassen, wenn das Landesamt für Denkmalpflege festgestellt hat, daß ein besonderes öffentliches Interesse an der Grabung besteht. Der Inhaber der Grabungsgenehmigung hat den dem Eigentümer entstehenden Schaden zu ersetzen.

                            ... in bayern hats auch ne genehmigung gegeben bis 2006 und die wo vorher erteilt worden sind sind abgelaufen ! dann sollte ein neues gesetz folgen weiß ich aber nicht obs das tan hat !

                            also man hats mir mal so erklärt ! der eine sagt unsere horde von sondlern sind verbrecher und gehören eingesperrt und hat mir unterstellt das ich relikte bei ebay verkaufe ^^ der andere im amt war ganz cool und hat gesagt das das suchen nicht verboten sei sonderen nur das verändern von beweglichen bodendenkmälern ! so wenn du also grabst und was heisses in der hand hältst und hinter dir der heimatpfleger steht siehts zimlich schlecht aus für dich !
                            des is ne verdammt heikle angelegenheit ! fakt ist suchen ok graben ned schee!
                            Don't Believe The Hype

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