Wichtige Frage zum Thema Waldsuche

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  • Andreas
    Landesfürst

    • 04.04.2001
    • 671

    #1

    Wichtige Frage zum Thema Waldsuche

    Hallo Freunde,
    ich hätte eine wichtige Frage zum Thema Waldsuche!
    Ist es erlaubt (in Bayern) in einem Staatswald mit einem gewöhnlichen Detektor zu suchen und zu graben??
    (Wenn dort kein Bodendenkmal oder Grabungsschutzgebiet ist)
    Danke!
    Gruß und gut Fund
    Andreas
  • Bacchus

    #2
    Hallo Andreas !

    Diese Frage hat bereits vor kurzer Zeit zu einer schwierigen Diskussion geführt. Ich empfehle Dir daher, sich die alten Threads und Beiträge anzuschauen.

    Gruss
    Bacchus


    Kommentar

    • Harry

      #3
      Wie Bacchus schreibt: ein schwieriges Thema. Ein objektiver Jurist wird dir andere Auskünfte geben wie LDA oder Forstbehörde. Erstere werden auf Denkmalschutz hinweisen, letztere vielleicht auf Naturschutz bspw. Soweit mir bekannt:

      Erst mal ist die Suche nach Bodendenkmälern grundsätzlich überall genehmigungspflichtig (nicht "verboten"!), egal ob nun WALD oder Feld. Die Suche nach und Bergung von NICHTBodendenkmälern, also Schmuck von Ausflüglern, WK II etc. ist in den meisten Bundesländern NICHT genehmigungspflichtig.

      Nehmen wir also an, du suchst Schmuck von Ausflüglern oder WK II, dann ist denkmalrechtlich (meiner bescheidenen Meinung nach ) NICHTS dagegen einzuwenden wenn du suchst und gräbst, solange du von eingetragenen oder sonst kenntlichen Denkmälern (Ringwall, Hügelgrab etc.) fernbleibst.

      Alles was dagegen stehen könnte sind andere Vorschriften wie Naturschutzrecht oder Forstrecht. Im Regelfall: In kleineren Orten kennt irgendwer aus der Familie immer mal den "zuständigen" Jagdpächter oder Förster, und wenn man dann vernünftig vorher Bescheid sagt das man suchen will, und um Auskunft bittet wo man lieber nicht suchen soll (Jungwild, Flechtengebiete wg. Naturschutz etc.) gibt es meiner Erfahrung nach kein Problem.

      Eine andere Frage ist, dass einige Archäologen Waldsuche nicht gerne sehen, da sie Befürchtungen wegen Fundzus. haben. Ich empfehle aus diesem Grund die Feldsuche, wenngleich wie gesagt bei Suche nach Nichtbodendenkmälern es dem Einzelnen überlassen ist, ob er "Entgegenkommen zeigt" oder wie man das nennen soll.

      Soweit erst mal grob.

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        • 24.01.2001
        • 6219
        • Bernau bei Berlin
        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

        #4
        Wohww

        ...diesmal kann ich mich ja fast Harrys Ausführungen anschliessen. Was ist passiert???

        Hallo Andreas,
        hier erst mal etwas zum Nachlesen:

        Bayerisches DSchGes.
        hier die Art. 1, 7 und 23

        damit kannst Du Dir die meisten Fragen selber beantworten!
        Aber im Prinzip hat Harry recht; fragen und mit den Leuten (in diesem Falle Förster) reden, hat Sinn und kostet nix.
        Die berühmte Formulierung "Suche nach NICHTBodendenkmälern" sehe ich zwar immer noch anders. Du nimmst damit in Kauf (Juristendeutsch: billigend in Kauf nehmen) auf ein unbekanntes Bodendenkmal zu stossen und es evtl. zu zerstören. (Natürlich nicht absichtlich, sondern aus Unwissenheit) In einem solchen Falle unbedingt SOFORT aufhören zu graben und LfD verständigen!
        Wenn Du nicht bei Nacht und Nebel als Raubgräber unterwegs warst wird man Dir eher danken, als Dich standrechtlich zu erschiessen!

        claus
        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

        Kommentar

        • Harry

          #5
          diesmal kann ich mich ja fast Harrys Ausführungen anschliessen. Was ist passiert???


          Nix... das ist nämlich auch nichts anderes gewesen als was ich die ganze Zeit gesagt habe???

          Kommentar

          • Landesfürst

            • 04.04.2001
            • 671

            #6
            Hallo Freunde,
            danke euch für die Hilfe!!!
            Gruß und gut Fund
            Andreas

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            • Babbbsack

              #7
              Suche

              Hi Harry,

              hab gesehen daß du auch aus Hessen kommst. Also wirst du dich ja schon hoffentlich etwas mit den Gesetzen hier auskennen...

              Du hast geschrieben dass die Suche nach Schmuck und WK2( Ich denke dass heisst zweiter Weltkrieg oder?) ohne Genehmigung erlaubt sei. Bei mir war hier mächtig was los im zweiten Weltkrieg da hier das größte Sprengstoffwerk in Europa stand. Also kann ich Bunker und son Zeug einfach so absuchen?
              Was wenn ich mich in die Nähe einer Burg "verlaufe" und da nach "2 Welkriegszeug" suche. Kann ich dann auch Probleme kriegen?
              So wie ich das in manchen Beiträgen gelesen habe kann so ne Genehmigung ja ewig dauern und dann nichts zu finden wär doch ziemlich nierderschmetternd. Ich würde dann einfach offiziell immer nach Sachen aus dem 2 Weltkrieg suchen und dann halt mal zufällig auf was historisches stossen.
              Wenn ich das dann melde is doch eigentlich alles ok oder?

              Gruß Axel

              Kommentar

                • 24.01.2001
                • 6219
                • Bernau bei Berlin
                • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                #8
                Re: Suche

                Original von Babbbsack
                Ich würde dann einfach offiziell immer nach Sachen aus dem 2 Weltkrieg suchen und dann halt mal zufällig auf was historisches stossen.
                Hallöle Harry!
                weisst Du JETZT Warum ich so gegen Deine Formulierung bin!???


                @Babbbsack da muss man nicht in Hessen wohnen, um das DSchGes zu kennen, es steht unter anderem hier:
                DSchGes Hessen
                hier die Paragraphen 1 Abs 1 und 2. §2 Abs 2/2/2. §19. §20. In §21 beachte man das Wort "vorübergehend"! §27
                Der § 16 betrifft eigentlich nur Gebäude und hat mit uns Suchern wenig zu tun.
                Nicht drüber stolpern: in Hessen heissen die Dinger Kulturdenkmal!
                Langer Rede kurzer Sinn; Du solltest eigentlich VORHER mit dem LfD mal wenigstens sprechen, Dein Interessengebiet erklären und Dich bekannt machen. Die von Dir zitierten, langen Genehmigungsverfahren sind eigentlich eher gebräuchlich, wenn ich als Besitzer eines denkmalgeschützten Hauses z.B. neue Fenster o.ä. einbauen will. Nicht doch aber für eine Sonntagnachmittagssuche.
                Von dem Dreh, ich suche nach WK II und stolpere halt dabei über was "Schönes" rat ich dringend ab, Du bringst uns damit ALLE (die ehrlich suchen) in Schwierigkeiten!

                claus

                Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                Kommentar

                • Harry

                  #9
                  weisst Du JETZT Warum ich so gegen Deine Formulierung bin

                  Nein, weiss ich nicht. Ich halte nichts davon die Wahrheit zu verdrehen oder so lange rumzuformulieren bis das ganze "denkmalsfreundlich" ist. Und die Wahrheit ist nunmal so, dass er genau so wie er es beschrieben hat Recht hätte. Da muss ich nichts erklären oder beschönigen, wie du siehst kommt man da ganz von selbst drauf. Das ist aber nicht meine Schuld sondern die einer unklaren Gesetzgebung.

                  Eine ganz andere Frage ist dann wie man sich "moralisch" verhält. DAS muss jeder mit sich selbst ausmachen.

                  Kommentar

                    • 24.01.2001
                    • 6219
                    • Bernau bei Berlin
                    • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                    #10
                    hmmm...
                    also ich nenn es weder "umformulieren" noch "verdrehen", wenn jemand nach Boden(kultur)denkmalen sucht, aber offiziell vorschiebt, nach WK II zu suchen. Da gibt es nur ein Wort dafür und das heisst LÜGE!
                    (Bewusst und vorsätzlich! (damit mein ich nun nicht Dich pers.)
                    Ob das im Sinne von einem breatenden Forum ist, musst Du mit Dir selber ausmachen.
                    Vielleicht ist ja auch deshalb die Gesetzeslage <nicht so unklar>, sondern so weit auslegbar, damit man auch diese Fälle "in den Griff" bekommt. Schon mal auf DEN Gedanken gekommen???

                    claus
                    Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                    Kommentar

                    • Harry

                      #11
                      Na sowas, da kann ich aber nicht folgen, denn du hast doch erst gesagt du könntest dich meinen Ausführungen fast anschließen??

                      Da sich anschliessend nichts mehr geändert hat frage ich mich jetzt was mir dein Text sagen soll?

                      Und natürlich heisst das "Lüge", mit umformulieren meinte ich, dass ich bspw. meinen Text KLAR halte, auch wenn das nicht unbedingt "im Sinne der Denkmalschützer" ist.

                      Genau das meinte ich schließlich mit "Eine ganz andere Frage ist dann wie man sich "moralisch" verhält". Es ist nunmal die Möglichkeit vorhanden, dass man "offiziell" nach Wk II etc. sucht, und in Wahrheit was andres. Das habe aber wie gesagt nicht ICH erfunden, das weiss jeder Anfänger nach einem Gespräch mit einem "älteren" Kollegen nach einer Stunde, oder er liest sich Ostlers Bücher durch.

                      Das ist übrigens kein "beratendes Forum", denn das dürfen wir gar nicht.

                      Die Gesetzeslage ist weiterhin deswegen unklar, weil es "klar" gar nicht geht. Darüber gibt es juristische Gutachten von für den Denkmalschutz zuständigen Ministerien.

                      Nun kann ich zwar bei allen meiner bisher 1472 Postings einen erklärenden Text hintendranhängen was meiner Ansicht nach moralisch ist und was nicht, das es natürlich nicht korrekt ist angeblich nach was anderem zu suchen als in Wahrheit und überhaupt... was soll das nutzen? Das wird jeder bemerken der das Forum liest. Und nur um bei gewissen anderen Leuten einen guten Eindruck zu hinterlassen... ich zumindest weiss wie meine innere Einstellung ist; was andere DENKEN juckt mich nicht. Hat mich vielleicht mal mit 14 gejuckt, heut nicht mehr

                      Kommentar

                      • Babbbsack

                        #12
                        Gesetze

                        Hi

                        Ich hab mir die Gesetze schon mal durchgelesen. Ich dachte mir halt nur dass man da vielleicht was umgehen könnte und ihr habt ja nu halt n bisschen mehr Erfahrung.
                        Wie lang wartet ihr im Durchschnitt auf eine Genehmigung?
                        Ich mein ich hätte ja kein Proleme mir sowas zu holen, ich würde ja auch jeden historischen Fund melden, wenn er Meldungspflichtig ist aber wenn ich da immer z.B. 1,5 Monate auf die Erlaubnis warten muß und dann eh nix finde wär dass doch Zeitverschwendung.

                        Gruß Axel

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                        • Taucher

                          #13
                          @ Claus

                          Hallo Claus,
                          mit Interesse verfolge ich diese Diskussion und hätte dazu noch einige Fragen:
                          Wo bekomme ich für den Berliner bzw. (-nahen ) Raum Suchgenehmigungen für die Unterwassersuche mit Detektor ( wenn’s geht, bitte Adresse + Ansprechpartner ) ?
                          Brauche ich überhaupt für die WK II – UW- Suche eine Genehmigung ( B + BRB ) ?
                          Hatte in einem anderen Posting von Dir gelesen, das Du jüngst auf der Suche nach einem in einem See abgestürzten Flugzeug warst. Hat das mit der Genehmigung ( wenn erforderlich ) lange gedauert ? In einem anderen Beitrag schreibst Du sinngemäß...„ es gehen auch mündliche Genehmigungen „. Handelt es sich hierbei um eine stille Zurückhaltung seitens der Behörden ...und wenn ja ( wo ??? ) und anscheinend ist so etwas möglich, wäre doch die ganze Sondengänger-Problematik ein bischen entschärft. Wie ist die rechtliche Situation gegenüber der Polizei, wenn man vor Ort nach einer Genehmigung gefragt wird ( und diese eben nur mündlich hat ) + ev. der Detektor vor Ort eingezogen werden soll ?
                          In einer Tauchplatzbeschreibung ( direkt von der Tauchschule dort ) vom Schweriner See habe ich gelesen, das dort noch ziemlich viel „Zeuchs“ aus dem WK II ( Stahlhelme etc. ) liegen soll, selbst wenn die Aussage mit Sicherheit nur eine Werbemaßnahme war, gibt es nun einen gesetzlichen Unterschied, ob ich mit dem UW-Detektor dort suche oder die Dinge per Hand auflese ? Eine gezielte Suche ( animiert durch die Annonce ) wäre das sicher mit dem Detektor, jedoch ohne zu „ LÜGEN „ auch die Hand-Suche. Also Genehmigung ? Muß man die Tauchschule auf diese Situation hinweisen ?
                          P.S. An alle Tauchfreaks: Im Schweriner See soll ein Panzer liegen. War jemand schon dort ?
                          @ Harry: Wie wär`s mit einer Tauchabteilung hier im Forum. Ich glaube, es gibt eine ganze Menge Tauchinteressierte.
                          @ Claus : Wäre nett, wenn Du mir die Fragen beantwortest.

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                          • Harry

                            #14
                            Wer wird Moderator?

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                              • 30.05.2000
                              • 25931
                              • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
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                              #15
                              Bitte nicht ...

                              Original von Harry
                              Wer wird Moderator?

                              ... schon wieder der Claus ...

                              Der blubbert immer so viel ...

                              Höchstens als Buddy vom Taucher ...

                              ... aber mit Betonsocken - zur Sicherheit.

                              Extremanmachix

                              (Morgen ersäuft er mich ...
                              oder ich dreh ihm zur Strafe sein Schnitzelchen aufm Grill extra schön um ...)
                              Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                              zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                              (Heiner Geißler)

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