Raubgräber?
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Sieht irgendwie nach selbstgemacht aus...ist ja mittlerweile schon ein grosses Geschäft bei Ebay.Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.
Auszug aus dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz -
... nett ist der Hinweis, daß die Sachen "gebraucht" sind ...
Naheliegend, bei Sachen, die 2.000 Jahre alt sind ...
Ansonsten:
Ich warne dringendst davor, hier jetzt ne Diskussion darüber zu starten, wie der Verkäufer zu den Sachen gekommen ist!!
Jeder, der sich jetzt zu irgendwelchen Mutmaßungen berufen fühlt, sollte diese im Notfall auch belegen können.
... es wäre nicht das erste Mal, daß sich jemand gegen derart Vorwürfe (erfolgreich) per Rechtsbeistand wehrt.
Ich persönlich wäre da halt ein wenig vorsichtig ...
komme hinterher keiner und mache auf Ahnungslosigkeit.
Nebenbei bemerkt sind wir hier nicht die Anklagevertretung. Wer sich dazu berufen fühlt, der tue dies. Aber nicht HIER.
Gruß
Jörg
die Sachen bewunderndDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
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Deshalb hab ich dazu auch nix gesagt weiter. Aber diese Menge an keltischen Gegenständen lässt Spekulationen freien Raum.
Gerade weil "wir" ständig Vorwürfen ausgesetzt sind.
Sorgnix: Bevor es noch zu Problemdiskussionen kommt mach den Tread zu!
Ich werde in Zukunft solche Hinweise unterlassen. Und Ende.
Gruß ZirplKommentar



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