Gewehrgranatgerät = KWKG?

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  • Ronald
    Ratsherr

    • 03.08.2003
    • 297
    • Papenburg
    • OGF-L, Minelab Advantage, Addon 100

    #1

    Gewehrgranatgerät = KWKG?

    Hallo,

    gehört ein Gewehrgranatgerät41/ Abschußbecher zu den verbotenen
    Gegenständen? gibt es da was schriftliches von der Behörde?

    Gruß, ronald
    [B][COLOR="Blue"]Suche ständig Bodenfund Fototechnik und Teile!!!
  • Ulrich untertag
    Ritter


    • 12.01.2007
    • 317
    • ????

    #2
    Wahrscheinlich.
    Da Messer (Fallmesser usw.) verboten sind dann wohl auch Schießbecher.

    Vorallem wenn der auf nem K98 Kurz steckt, das K98 geladen und entsichert
    im Flur steht.
    Der Schlimme Finger

    Kommentar

    • Gemueselaste
      Ritter


      • 18.05.2004
      • 367
      • Landau
      • UWM 20

      #3
      Wenn Du mal hier schauen magst:



      unter Nr. 30 sind u.a. Granatgewehre augeführt, bzw. in den Nummer davor einiges an Rohrwaffen unter die das Gewehr f.d. Becher fällt.

      Und der Becher wird als Bestandteil miteinbegriffen sein.

      Kommentar

      • Ronald
        Ratsherr

        • 03.08.2003
        • 297
        • Papenburg
        • OGF-L, Minelab Advantage, Addon 100

        #4
        Aber der Abschußbecher verfügt ja über keine Zündvorrichtung bzw.
        Patronenlager für Katuschenmunition. Also würde er in Verbindung mit einem
        Scharfen 98k und den passenden Granaten gegen das KWKG verstoßen
        und bei einem Deko 98K ist dann ja auch beim Becher keine funktion
        vorhanden. Ich würde mir gerne ein GGG zum ordnungsgemäß abgeänderten
        98K zulegen, wenn ich es schriftlich habe das es legal ist.


        Gruß, ronald
        [B][COLOR="Blue"]Suche ständig Bodenfund Fototechnik und Teile!!!

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        • ODAS
          Heerführer

          • 19.07.2003
          • 2350
          • Niedersachsen
          • Minelab XT70

          #5
          Zitat von Ulrich untertag
          Wahrscheinlich.
          Da Messer (Fallmesser usw.) verboten sind dann wohl auch Schießbecher.

          ...
          Das eine hat mit dem anderen aber nichts zu tun... Nur weil Äpfel(Klingenmechanik) verboten sind, sind es Birnen(Abschußbescher) nicht gleich mit.

          Soweit ich weiss haben manche Waffenhändler die Teile auch im Deko Angebot, kann dann also nicht verboten sein.
          Zur Sicherheit, kann man auch das BKA anschreiben, dort bekommt man Auskunft!


          Zitat von www.waffen-frank.de/katalog/Katalog.pdf
          MAS - Frankreich Mod. 1936-51
          Kal. 7,5, Lfl. 92 cm, Bj. ca. 1955, Zust. 1-2
          ungeschossene Arsenalwaffe, nummerngleich, mit fest montiertem
          Gewehrgranatgerät mit Sondervisier, Neubeschuss 1989
          Art.Nr. 53353 Rarität VK € 498,00
          Direktlinkonlinekatalog:
          http://www.waffen-frank.de/katalog6....=Suche+starten...


          Gruß,
          ODAS

          Kommentar

          • Suzibandit
            Landesfürst


            • 31.10.2004
            • 702
            • Oberösterreich-Mondsee & Nordhessen

            #6
            Und wie soll ich den Punkt 29 a-d deuten? Heist das das Waffen vor Sept.45 nicht unters KwKg fallen?!
            Was Gott durch die Enns getrennt hat, soll der Mensch niemals zusammenfügen!

            Kommentar

            • IG Phoenix
              Heerführer

              • 17.05.2002
              • 1106
              • Uplengen
              • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

              #7
              Hi,

              ein Schießbecher ist kein Granatgewehr und auch keine Schußwaffe, da die Eigenschaft einer Schußwaffe fehlt.
              Ein K 98 fällt nicht unter das KWKG sondern unter das WaffG.

              Viele Grüße

              Walter

              Kommentar

              • Drusus
                Heerführer


                • 31.08.2005
                • 3464
                • München, Bayern
                • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                #8
                Zitat von IG Phoenix
                Hi,
                Ein K 98 fällt nicht unter das KWKG sondern unter das WaffG.
                Mal ne ganz blöde Frage: ist es jetzt schlimmer, wenn man gegen das Kriegswaffenkontroll- oder "nur" gegen das normale Waffen-Gesetz verstößt?

                Viele Grüße,
                Günter
                Quis custodiet ipsos custodes?

                Kommentar

                • erap
                  Landesfürst


                  • 27.09.2004
                  • 826
                  • Bayern,Großraum München

                  #9
                  Zitat von Atame
                  Mal ne ganz blöde Frage: ist es jetzt schlimmer, wenn man gegen das Kriegswaffenkontroll- oder "nur" gegen das normale Waffen-Gesetz verstößt?

                  Viele Grüße,
                  Günter
                  Jaaa!!
                  Beim Verstoss gegen das KWKG hast Du die ganz grosse A... karte gezogen!!

                  Gruss Christian
                  Hoplophobie ist heilbar!

                  Kommentar

                  • Roy O ' Bannon
                    Ritter


                    • 01.01.2007
                    • 529
                    • Siegburg NRW
                    • Garrett ACE 250

                    #10
                    Wieder mal ne ganz blöde Frage... habe ich das richtig verstanden, das es erlaubt ist jedes Geschoss zu besitzen solange keine Leuchtspur, Brand oder Sprengladung im Geschoss enthalten ist erlaubt ?

                    Also jetzt mal als Beispiel,... man besitzt einen .50 BMG Gurt, da war soweit ich weiß ja auch jedes dritte Geschoss mit Leuchtspur..., heißt das man alle Geschosse außer mit diesen Chemikalien besitzen darf ?

                    Gruß Marcel (verwirrt )
                    Wer die Gegenwart verstehen will... muss die Vergangenheit kennen!

                    Kommentar

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