Versehentlicher Grenzübertritt?!
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Is doch eh Reichsgebiet
Hab im Netz gelesen das das Bundes Verfassungsgericht der Meinung ist das das Reich fort besteht.
Kannst das dem Zöllner dann ja mal lachender Weise verklickern und ihm mit nem Rotstift einzeichnen wo er ab morgen dann die Grenze findet.
25 Jahre Grundvertrags-Urteil: Das Deutsche Reich besteht fort
Unbeachtet von der Öffentlichkeit jährte sich in diesem Sommer zum 25. Male ein einzigartiger Beitrag der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit zum Gang der deutschen und europäischen Geschichte, dessen weiterwirkende politische und rechtliche Bedeutung auch heute noch kaum abgeschätzt werden kann.
Am 31. Juli 1973 verkündete der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) das Urteil im Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit des Grundlagenvertrages mit der DDR vom 21. Dezember 1972. Aus heutiger Sicht können wir feststellen, daß damit eine der grundlegenden Voraussetzungen für die 1990 erfolgte Reorganisation Deutschlands bis zur Oder und Neiße geschaffen wurde. Entgegen allen offen bekundeten Anerkennungsabsichten maßgebender politischer Kräfte in Bonn hinsichtlich der Teilung Deutschlands und Europas nagelte das BVerfG fest: "Der Vertrag ist kein Teilungsvertrag … (er bildet) eine zusätzliche neue Rechtsgrundlage …, die die beiden Staaten in Deutschland enger … aneinander binde(t)."
Weit über die damalige Tagespolitik hinaus wirken die grundsätzlichen Festlegungen des BVerfG zur Rechtslage Deutschlands, die verfassungsmäßig Gesetzeskraft haben: "Das Grundgesetz … geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist … Das Deutsche Reich existiert fort …, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation … selbst nicht handlungsfähig." Hinsichtlich des territorialen Umfangs des deutschen Gesamtstaates spricht das BVerfG in seinem Urteil "die Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937" an. In einem weiteren Beschluß vom 7. Juli 1975 zu den Ostverträgen wird dies noch bekräftigt: "Die Gebiete östlich von Oder und Neiße sind ebenso wie das übrige Reichsgebiet in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 von den Siegermächten bei Kriegsende nicht annektiert worden." An dieser territorialen Rechtslage hat sich bis heute nichts geändert.
Auch Art. 23 des Grundgesetzes, über welchen 1990 der Beitritt der vormaligen DDR erfolgte, wurde entgegen den Verzichtsgelüsten voreiliger "Ostpolitiker" vom BVerfG 1973 aufrechterhalten: "Art. 23 GG ist weder durch die politische Entwicklung überholt, noch sonst aus irgendeinem Grund rechtlich obsolet geworden. Er gilt unverändert fort." Die mit Stacheldraht und Minen bewehrte Grenze der DDR beschreibt das Urteil juristisch kühl, "daß es sich also um eine staatsrechtliche Grenze handelt, ähnlich denen, die zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland verlaufen". Dies schien selbst manchem Patrioten damals als etwas verwegen. Genau dies aber ist seit drei Jahren eingetreten. Es ist deshalb das bleibende Verdienst des BVerfG, dessen Urteil vom damaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Willi Geiger maßgebend geprägt wurde, und der Bayerischen Staatsregierung, welche dieses Normenkontrollverfahren beantragt hatte, daß die völker- und staatsrechtliche Basis für eine Wiedervereinigung noch vorhanden war, als die Zeit dafür unerwartet heranstand. Auch der seit den Ostverträgen der 70er Jahre kleiner werdenden Mehrheit der gesamtdeutsch gesinnten Patrioten war das Urteil von 1973 eine unentbehrliche Hilfe. Es verhinderte wirksam die politische Kriminalisierung derjenigen, die sich weiterhin der Anerkennung des SED-Unrechtsregimes widersetzten und auf der Wiedervereinigung Deutschlands beharrten.
All diesen Nutzen vermag das Urteil auch weiterhin zu bieten. An der völkerrechtlichen Fortexistenz des Deutschen Reiches hat sich seither nichts geändert. Eine Gebietsabtretung hinsichtlich Ostdeutschlands hat nicht stattgefunden. Es gibt nur einen Grenzbestätigungsvertrag mit Polen vom 14. November 1990. In ihm wird letztlich nur auf die Verwaltungszuweisung der Ostgebiete an Polen im Potsdamer Protokoll vom 2. August 1945 Bezug genommen.
Den völkerrechtlichen Theorien, daß die Grenzbestätigung einer Gebietsabtretung gleichkomme und wir uns deshalb so behandeln lassen müßten, "als ob" wir die Ostgebiete an Polen abgetreten hätten, erteilte das BVerfG bereits im Grundlagenvertragsurteil von 1973 vorab eine klare Absage. Fortgeführt wird diese Rechtssprechung durch einen Beschluß vom 5. Juni 1992, wo festgestellt wird: "Der Vertrag bestätigt nur die jedenfalls faktisch seit langem zwischen Deutschland und Polen bestehende Grenze … (verfügt jedoch) nicht mit rückwirkender Kraft über die territoriale Souveränität oder Gebietshoheit. In einem weiteren Beschluß vom 8. September 1993 bekräftigte das Bundesverfassungsgericht diese Rechtssprechung und hob hervor, daß die Eigentums- und Vermögensfragen nach wie vor offen sind.
Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 1998Zuletzt geändert von Ulrich untertag; 15.05.2007, 12:29.Der Schlimme FingerKommentar
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nur mal so zur info - sollte das ding hier irgendwie "abgleiten", ist es weg.
Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.
George Bernard Shaw - irischer Dramatiker, Schriftsteller und NobelpreisträgerKommentar
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Ja klar und morgen erobern wir unsere deutschen Ostgebiete zurück!
Sorry, aber das wird mir hier zu politisch und keine Antwort auf meine eigentliche Frage...
Also bitte dicht machen bevor das noch schlimmer wird!!!______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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also ich würde auch sagen - solange du nichts verbotenes tust, ist es ausreichend wenn du einen gültigen personalausweis vorzeigen kannst.
vielleicht weiss der ein oder andere ja noch genaueres ZUM THEMA
ansonsten werden wir deinem wunsch folgen...
Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.
George Bernard Shaw - irischer Dramatiker, Schriftsteller und NobelpreisträgerKommentar
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dazu gibt es hier einen ganz netten beitrag
wozu doch so eine suchfunktion doch manchmal gut sein kann
( Habe mich mit einer polnischen Dolmetscherin (die in Stettin für die Polizei, BGS und Staatsanwaltschaft arbeitet) über dieses Thema unterhalten.
Sie sagte mir, das - wenn man erwischt wird - man dafür in den Bau geht.
KEINE Geldstrafe, sonder Bau und wenn man dann nicht innerhalb 24 Std. das nötige Kleingeld für die Kaution aufbringen kann, bleibt man bis zum Prozeß drin.)Kommentar
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Machen wir nicht anders hier in good old germany, aber nur mit Verkehrssündern
aus anderen Ländern.
Wer nicht zahlt dem wird die Karre unterm Hintern stillgelegt bis Geld da ist.
So einfach is das. Wenn de erstma wieder zu hause bist, bist du für die Behörden
im Ausland nicht mehr so schnell haftbar zumachen EU hin EU her.Der Schlimme FingerKommentar
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ja danke Christine...das war sehr informativ...und auch deutlich...werde mich daran halten...besser als im Bau von Polen zu landen...stelle ich mir ganz furchtbar vor...schönen Abend noch alle zusammen ! Gruß FrankKommentar
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So lange du nur die Sonde in Polen mitführst und Gegenstände vor 1945 auch nicht dabei hast wird dir nichts passieren. Wenn du auf Polnischen Gebiet bist.
Mit der Grenz Passierung Deutschland - Polen würde ich sagen : Es kommt auf den Zöllner - Grenzschutzbeamten der dich sehen könnte( Deutschen oder Polen) an.
Außerdem kann es durchaus Ärger geben. Noch läuft das Schenkener Abkommen nicht. Dies besagt das es keine Grenzkontrollen mehr gibt z.b. zwischen der Niederlande und Holland usw. Zwischen den Ostländern tritt das erst 2008 an. Ab diesen Zeitpunkt würdest du mit Sicherheit keine Probleme bekommen.
Somit gibt es 2007 Grenzübergänge nur für Fußgänger, PKW oder auch LKW diese müssen benutzt werden. Dann haste keine ProblemeDas geilste aufn Acker sind Matschbotten perfektes Training für die BeineKommentar
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mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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"Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"
Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
"Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"Kommentar
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naja, du weisst aber schon, das holland und die niederlande nicht unbedingt gleichzusetzen sind, oder ?
Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.
George Bernard Shaw - irischer Dramatiker, Schriftsteller und NobelpreisträgerKommentar
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Na klar gab es zwischen den Niederlanden und Deutschland früher Grenzkontrollen. Halt eben wo es noch keine EG Staaten gab. Kann mich noch gut erinnern. Grenzübergang Gildehaus A30 Kopntrolle oder bin früher mit meinen Eltern nach Frankreich. Auch heftige Kontrolle Aachen -Liege Grenze Belgien. Mussten damals alles aus dem Kofferraum packen. F... Belgier
Alles nochmal zum nachlesen bei Wikipedia = Schengener Durchführungsübereinkommen
GrüßeDas geilste aufn Acker sind Matschbotten perfektes Training für die BeineKommentar
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Moin, moin,
jetzt mal ganz dumm gefragt - kann man nach Polen überhaupt versehentlich über die Grenze latschen? Ich hab da irgendwie in Erinnerung, dass die Oder und die Neiße die Grenze sind.
Okay ich könnt jetzt in den Atlas schauen - tu ich aber aus Schlechtigkeit nicht
Viele Grüße
FreddoKommentar
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