suchen, nachdem die ausgrabunsstätte wieder zugeschüttet ist?

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  • trinidad
    Heerführer


    • 04.12.2006
    • 1090
    • bayern

    #1

    suchen, nachdem die ausgrabunsstätte wieder zugeschüttet ist?

    hallo zusammen,

    da ich viel unterwegst bin sehe
    ich hin und wieder das auf den feldern von amt ausgrabungen gemacht werden die dann wochen/monate später wieder den boden gleich gemacht sind.
    darf man dann dort suchen oder ist das strengstens verboten.

    gruß
    "Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist die Badehose schuld"

    "Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein"
  • Kamikaze
    Heerführer


    • 20.06.2005
    • 1560
    • Amerika
    • US - Wildcat

    #2
    M.M.n. wenn sie weg sind.... wird es nicht viel übrig bleiben
    Trotzdem viel Glück.
    MfG.
    The education of a man is never completed
    until he dies - Robert E. Lee


    Never do a wrong thing to make a friend
    or keep one - Robert E. Lee

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    • curious
      Heerführer


      • 25.04.2004
      • 3859
      • Köln
      • tesoro/ebinger

      #3
      Wohl kaum, solange der Ort als Denkmal ausgewiesen ist...und meistens wird er es für alle Zeiten bleiben, sofern nicht überbaut oder geflutet wird.
      Gruß Alex

      Selbst eine kaputte Uhr geht zweimal am Tag richtig.
      Woddy Allen
      यहां तक कि एक टूटी हुई घड़ी ठीक दो बार एक दिन है. वुडी एलेन

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      • Marder 2001
        Landesfürst


        • 18.02.2005
        • 834
        • NRW

        #4
        Zitat von Kamikaze
        M.M.n. wenn sie weg sind.... wird es nicht viel übrig bleiben
        Trotzdem viel Glück.
        MfG.
        Das ist nicht immer richtig,
        bei uns wird ein Mehrzweckschwimmbad gebaut.
        Vermutet wurde an der Stelle ein Römischer Gutshof.
        Also vorher von einer Firma aus Aaachen Notgrabungen durchgeführt.
        Resultat, altes Holz einer alten scheune, oder so, zwei erdbunker und sonst nichts.
        Habe mit den Grabungsherrn einiges besprochen und auch gefragt ob ich da mal nachsuchen darf, wo sie auch nichts gegen hatten.
        Was ich dann auch getan habe, gefunden hatte ich dann noch eine Münze,
        naja nicht ganz, Silber, einmal halb und ein Stück weiter noch ein viertel davon.
        Sonst leider nichts, aber den Fund fand ich trotzdem schön und der wäre auch nie gefunden wurden.
        Wie denn auch im Fundament eines Schwimmbades.
        Ob`s woanders gern gesehen wird, keine Ahnung, aber da kann schon was liegen.
        Achten muß man eben auch darauf, ob`s nicht Grabungen auf einem Bodendenkmal waren und das besteht auch nach Abzug der Archäologen weiter und könnte Ärger geben.
        Da wird die Nachsuche ganz sicher verboten sein.
        Gruß Ralf

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        • Cowboybasti
          Heerführer


          • 07.04.2006
          • 2208
          • Süd-Niedersachsen
          • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

          #5
          also so weit ich weiß darf man auch nach den ausgrabungen auf dem gebiet weder sondeln noch graben. steht dann halt unter denkmalschutz wie corious schon gesagt hatte.
          auch flächen wo nach steinzeitlichen sachen gegraben wird sind nach der ausgrabung tabu , weil auch dieses unter denkmalschutz stehl.
          der grund ist z.B., das man beim graben nach einem metallobjekt wichtige steinschichten oder steinformen zerstören könnte. find ich auch logisch.

          und wenn man es so nimmt, es gibt eigentlich genug flächen wo du sondeln kannst / darfst . da kannste dann auf die grabungsplätze verzichten.

          Basti
          Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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          • Dirk.R.
            Heerführer


            • 25.12.2004
            • 6906
            • Dorf

            #6
            ?

            da , dort wie oben geschrieben...wohl alles umgebagert wird (wurde)...also ein fundament entsteht , kanäle und leitungen verlegt werden....warum sollte das dann noch als bodendenkmal gelten??da , ist doch dann alles weg und zerstört.(und das in tiefen wo eben die fundstücke und reste des hof`es sind)

            denke , es war eine typische ""notgrabung"" um schnell noch was zu sichern was in der vergangenheit versäumt wurde.

            ist , mal wieder eine frage der planung und was muss sein. schwimmbad oder denkmalschutz.
            Zuletzt geändert von Dirk.R.; 26.05.2007, 21:59.

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            • sled
              Landesfürst


              • 04.06.2005
              • 753
              • Zürich / NRW
              • Cibola, ACE250

              #7
              das ist unterschiedlich.... notgrabungen werden so durchgeführt dass nur das nötigste ausgegraben wird. Der Rest bleibt. Bei nem Haus, wird also nur dort gegraben wo das Haus hinkommt. Die Umgebung bleibt trotzdem archäologisch interessant. Es muss nicht zum Bodendenkmal erklärt werden.

              Solange es bei den Archis als "interessant" eingetragen ist, kriegst du aufjedenfall ärger wenn sie dich erwischen. Wenn du dort sondeln gehst, fällst du besonders auf, da die Umgebung von der Ausgrabung weiss.

              Wenn die am ausgraben sind, kannste ja mal vorsichtig fragen ob du übern Aushub darfst. Die Funde musste dann wahrscheinlich abgeben.

              Kommt auch drauf an nach was dort gegraben wird? Welche Epoche? Umso älter, umso unwahrscheinlich dass du was mit der Sonde findest Die Archis arbeiten sehr genau, dort wo die gebuddelt haben liegt nix mehr, höchstens im Aushub.

              Kommentar

              • Sorgnix
                Admin

                • 30.05.2000
                • 25931
                • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                #8
                Man begibt sich rechtlich auf wackliges Terrain, wenn man meint, auf ner ehemaligen arch. Grabungsfläche wäre durch den Abschluß der Grabung die Fläche für "das Volk" freigegeben ...

                Egal, ob später mit nem Parkplatz oder nem Hochhaus überbaut - in den Akten dürtfte es als Boden/Kulturdenkmal verzeichnet sein. Da würde ich von runter bleiben ...

                Einziger Weg ist wirklich die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt.
                ... womit wir wieder beim Thema "Genehmigung" ankommen ...

                Und davor steht immer noch auch die Genehmigung des Grundstückseigentümers ...


                Egal, ob logisch, einseh- bzw. nachvollziehbar oder nicht - ich würde mich bei dem Thema nicht auf eigenes (Wunsch-)Denken verlassen - die Rechtslage ist maßgebend!

                Gruß
                Jörg
                Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                (Heiner Geißler)

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                • maki72
                  Ratsherr


                  • 12.05.2005
                  • 226
                  • Erkrath
                  • MD 3009

                  #9
                  AN vielen Stellen werden auch nur "kleinere" Grabungen gemacht, um die LAge zu sondieren. Da wird dann evtl erst Jahre oder Jahrzehnte später richtig ausgegraben. Oder auch nie. Wegen Geldmangel, weil das Bodendenkmal nicht so interessant ist, oder weil die Ausgrabung mehr zerstören würde als an Kentnissen erbringen. Bei Vielen alten Wracks in Nord oder Ostsee wird auch keine Bergung durchgeführt, weil technisch zwar möglich, die Entfernung der Fundstücke aus dem Wasser sie in kürzester zeit zerstören würde.

                  Also ich würd immer erstmal davon ausgehen, das an einer stelle wo offiziell gegraben wurde, da private suchen verboten ist, mal von der immer nötigen genehmigung durch diverse STellen ganz abgesehen.
                  Und denkst Du schon es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ne Münze her!
                  Frei nach G. Netzer (deutscher Philosoph und Fussballgott)

                  Kommentar

                  • masterTHief
                    Landesfürst

                    • 27.11.2001
                    • 985
                    • In einer Höhle in der Erde
                    • Schlumberger Titan

                    #10
                    Das (gezielte) Suchen nach Bodendenkmälern ist nach den Denkmalschutzgesetzen aller Bundesländer genehmigungspflichtig!

                    Ob das Grundstück als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen, dort bereits - erfolglos oder nicht, notmäßig oder nicht - gesucht oder gefunden worden ist, ob das Grundstück bebaut worden ist oder werden soll oder nicht...
                    ...alles uninteressant.

                    Der Eingangssatz ist doch unmißverständlich.
                    Wo ist hier bei der Rechtsauffassung das Problem?

                    Gruß

                    masterTHief
                    - nur echt mit "TH" -

                    Kommentar

                    • Sorgnix
                      Admin

                      • 30.05.2000
                      • 25931
                      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                      #11
                      ... das Problem ist dabei, daß auch Du langsam auf die Schiene abgleitest, das Recht in Deinem Sinne auszulegen ...

                      Das liegt doch nicht etwa an der Mitgliedschaft in nem Verband???


                      Die Frage war eindeutig.
                      Die Antworten sind eindeutig.

                      ... und nun komme nicht einer, der behaupte, er habe "nur mal so" gesucht, sprich NICHT gezielt nach nem Bodendenkmal AUF nem Bodendenkmal ...
                      (da können dann noch so viele "Autoschlüssel" rum liegen, das nimmt einem keiner mehr ab ...)

                      Mit der Begründung würde ich mich vor Gericht reichlich warm anziehen ...


                      Ich denke, die Diskussion ist damit beendet, weil geklärt.
                      Gruß
                      Jörg
                      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                      (Heiner Geißler)

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