Rechtslage bei Suche mit Bergemagnet?

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  • maki72
    Ratsherr


    • 12.05.2005
    • 226
    • Erkrath
    • MD 3009

    #1

    Rechtslage bei Suche mit Bergemagnet?

    Hallo zusammen!

    Weiss eigentlich jemand, wie es ist wenn ich mit einem Magneten angeln gehe?? Brauch ich da auch ne genehmigung? Wie ist es mit der Erlaubnis durch die Gemeinde bei öffentlichen Gewässern?

    Grüße

    Martin
    Und denkst Du schon es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ne Münze her!
    Frei nach G. Netzer (deutscher Philosoph und Fussballgott)
  • Dackelfreund
    Heerführer


    • 25.11.2006
    • 4708
    • .........
    • -------------

    #2
    fürchte dafür brauch man auch eine genehmigung da ja in deutschland alles so schön todgeregelt wird.
    ich sage nur gelbe Nummerschilder

    Kommentar

    • Brainiac
      Heerführer


      • 21.12.2003
      • 3194
      • Berlin
      • Augen, Ohren, Nase und Verstand

      #3
      Das ist eigentlich schon geregelt: "Das suchen mit technischen Hilfsmitteln nach Bodendenkmalen ist genehmigungspflichtig..." oder so ähnlich steht es im Denkmalschutzgesetz... Auch im Wasser können Bodendenkmale liegen, denn dazu zählen auch bewegliche...

      Dazu kommt eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des Schiffsverkehrs...
      Wenn du zum Beispiel in der Berliner Innenstadt von der Schlossbrücke aus eine zwei-zenter-flieger-bombe angelst...
      ______________
      mfg Swen


      2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

      Kommentar

      • da kami
        Ritter


        • 03.05.2006
        • 370
        • EUdSSR

        #4
        Zitat von Brainiac
        "Das suchen mit technischen Hilfsmitteln nach Bodendenkmalen ist genehmigungspflichtig..."
        Das steht da? Erstaunlich....d.h. das suchen ohne technische Hilfsmittel ist neuerdings ausdrücklich nicht genehmigungspflichtig?
        ...noch schene Stana mecht i grobn...
        ...i mecht Singan und Lachn und iabahopts duan wos i wui...
        oba i glab, da verlang i scho zvui...

        Kommentar

        • maki72
          Ratsherr


          • 12.05.2005
          • 226
          • Erkrath
          • MD 3009

          #5
          naja, so ähnlich hab ichs mir auch gedacht. Nur wenn ich mit nem Metallsucher am Strand suchen darf, wieso nicht mittem Magnet im Wasser? Ich werd dann also wie beim sondeln mich im Zwielicht oder schlechten wetter rausschleichen müssen .

          Hab da zwei schöne, alte Feuerlöschteiche im Auge, mal sehen ob ich am WE da was rausfischen kann!!
          Und denkst Du schon es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ne Münze her!
          Frei nach G. Netzer (deutscher Philosoph und Fussballgott)

          Kommentar

          • da kami
            Ritter


            • 03.05.2006
            • 370
            • EUdSSR

            #6
            Nur mal so der Logik halber, vielleicht verirrt sich ja doch noch wer mit ein wenig juristischem Sachverstand hierher:

            Ein Gewässer hat ja wie ein Grundstück einen Eigentümer, das heisst man braucht natürlich privatrechtlich dessen Einverständnis.
            Fundzusammenhänge können beim Magnetangeln aber nicht zerstört werden, da man ja nur Grund-Oberflächen absucht, in denen es keinen Fundzusammenhang gibt, oder täusch ich mich?
            Denkmalrechtlich betrachtet darf man also natürlich wie an Land nicht gezielt nach Altertümern magnetangeln, man nimmt aber auch in keinster Weise eine Störung eines Fundzusammenhangs fahrlässig in Kauf, oder?
            Ich finde meine Vermutungen logisch, jemand anderer Ansicht?
            ...noch schene Stana mecht i grobn...
            ...i mecht Singan und Lachn und iabahopts duan wos i wui...
            oba i glab, da verlang i scho zvui...

            Kommentar

            • samson
              Heerführer

              • 03.10.2000
              • 1785
              • Eich bei Worms
              • Whites DFX, XP Deus

              #7
              Mag alles ganz logisch klingen, entscheidend ist ob Dir das der Richter glaubt!
              Zuletzt geändert von samson; 01.06.2007, 06:40.

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              • carpkiller
                Heerführer


                • 01.11.2006
                • 3095
                • Siebengebirge
                • XP Deus

                #8
                Moinmoin,
                ich weiß ja nicht in welchem Gewässer du "fischen" willst.
                Aber hier mal meine Erfahrungswerte an einer großen Talsperre,
                ich besitze die eigentliche Erlaubnis den See mit einem Boot zu befahren-Grundvoraussetzung schonmal.
                Ich habe bei einigen Segelvereinen nachgefragt, ob ich zwischen den Stegen suchen darf- kein Problem. Ein Vorsitzender meinte nur, falls das Bierfass vom letzten Jahr hochkommt, sollte ich es doch bitte auf den Steg stellen.(komisch da war überhaupt kein Fass )
                Als weiteren Schritt habe ich einfach den Oberguru der Pächtergemeinschaft gefragt,hab ohne Probleme grünes Licht bekommen, natürlich darf der Schiffahrtsverkehr nicht gehindert bzw. gefährdet werden.
                Ersten Tag mit dem neuen Boot auf dem See, bin sofort vom Polizeiboot kontrolliert worden (das lag aber an dem einzigartigen Boot von mir), die staunten nicht schlecht, als ich den dicken Magneten hervorzauberte- haben nur blöd geguckt und mich darauf hingewiesen, dass ich die Schiffahrt nicht behindern soll und einem Ufer besser den Magneten oben lasse, weil dort Wk2.-Mist reingeflogen ist!
                Auch ein Skandal am Rande, es handelt sich um eine Trinkwassertalsperre, man darf nicht schwimmen, aber da gammelt jede Menge Sprengstoff vor sich hin -das ist Fakt!
                Natürlich sollte man bedeutende Funde melden, ganz klar- aber sonst......Fragen und loslegen
                Sicher willst du und die anderen das hier nicht hören, aber wo kein Kläger, da auch kein Richter.
                Mfg
                "Die Person, die Housekeeping in Frontdesk macht, sollte aus dem inner Circle kommen, sonst kriegen wir nur en rough mix!"

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