was muss ich bei anlegen einer sammlung dekomun/waffen aus dem 1. wk beachten, sprich was darf ich in delaboriertem zustand haben und besitzen und was nicht?
Dekomun 1. WK
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Die Frage ist einfach zu beantworten!
Alles, was nicht unter das Waffengesetz oder das Kriegswaffenkontrollgesetz
fällt.
Vorausgesetzt natürlich, daß die Dekomunition keinerlei Explosivstoffe
mehr enthält und die Waffen dem Gesetz entsprechend von einem
Büchsenmacher abgeändert sind.Phillip J. Fry
Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich ! -
Wie verhällt sich das bei alten Bodenfundwaffen, die absolut funktionsuntüchtig sind?Die Frage ist einfach zu beantworten!
Alles, was nicht unter das Waffengesetz oder das Kriegswaffenkontrollgesetz
fällt.
Vorausgesetzt natürlich, daß die Dekomunition keinerlei Explosivstoffe
mehr enthält und die Waffen dem Gesetz entsprechend von einem
Büchsenmacher abgeändert sind.
Greifen da die Gesetze auch? Sprich, müsste man solche zum Büchsenmacher bringen und abändern lassen?Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
Spandau!!! Was sonst??
Kommentar
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Es gibt bei Waffen keinen sogenannten Ermessensspielraum,
auch wenn du damit nur noch einen erschlagen könntest, zählt
das dem Gesetz nach, als Waffe.
Das gleiche gilt für alle wesentlichen Teile einer Waffe, z.B. Lauf, Verschluss,
Griffstück.
Solche Bodenfundwaffen haben schon etlichen das Genick gebrochen,
die der Meinung waren, da kann man ja nicht mehr mit schiessen, also
kann ich mir das Ding an die Wand hängen.
Ein kurzer Streit mit dem Nachbar (dem man vorher mal seinen alten Bodenfundkarabiner gezeigt hat) um den Zaun oder so, von diesem dann
ein kleiner Hinweis an die Staatsgewalt und schon beginnt der Spaß!Phillip J. Fry
Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !Kommentar
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deutschland , das land der paragraphen. nicht umsonst haben wir 6000 steuergesetze.. aber so weiss ich nun wenigsten n bischen drüber bescheid, und mach mich besser vorher genauestens kundig. was den nachbarn betrifft:Es gibt bei Waffen keinen sogenannten Ermessensspielraum,
auch wenn du damit nur noch einen erschlagen könntest, zählt
das dem Gesetz nach, als Waffe.
Das gleiche gilt für alle wesentlichen Teile einer Waffe, z.B. Lauf, Verschluss,
Griffstück.
Solche Bodenfundwaffen haben schon etlichen das Genick gebrochen,
die der Meinung waren, da kann man ja nicht mehr mit schiessen.
Ein kurzer Streit mit dem Nachbar (dem man vorher mal seinen alten Bodenfundkarabiner gezeigt hat) um den Zaun oder so, von dem ein kleiner
Hinweis an die Staatsgewalt und schon beginnt der Spaß!
den brauchts dazu noch nicht mal
kenn da ganz andere fälle aus anderen forenFür Gott, Kaiser und Vaterland!!!
Spandau!!! Was sonst??
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Phillip J. Fry
Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !Kommentar


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