Ich habe eine Frage an die Rechtsexperten unter uns:
Wenn man irgendwelche Werksgelände betritt, die abgesichert sind durch ein schild oder einen zaun) oder ehemalige Anlagen (zum beispiel der Bahn etc.) und dort erwischt wird:
1) Macht man sich strafbar
2) wenn ja: weswegen
3) was sind die Konsequenzen
Wenn man nicht befriedete Gebiete betritt, kein Verbotsschild dort hängt, aber man das gefühl hat das man es trotzdem nicht darf, wie sieht es dann aus?
Ich hoffe auf viele ausführliche Antworten
MfG
Martin
Wenn man irgendwelche Werksgelände betritt, die abgesichert sind durch ein schild oder einen zaun) oder ehemalige Anlagen (zum beispiel der Bahn etc.) und dort erwischt wird:
1) Macht man sich strafbar
2) wenn ja: weswegen
3) was sind die Konsequenzen
Wenn man nicht befriedete Gebiete betritt, kein Verbotsschild dort hängt, aber man das gefühl hat das man es trotzdem nicht darf, wie sieht es dann aus?
Ich hoffe auf viele ausführliche Antworten
MfG
Martin



lieber Surfer
und stimmte Ralf zu, dass Ignoranz hier stärker sein muss



da hängen auch Schilder (steht was von milit. Sicherheitsbereich und Schußwaffe drauf),gehst da was zwischen den Mun.-Bunkern nachts was wuseln oder brushst eins von den alten Flugzeugen mit den Tellern obendrauf

Kommentar