ämter mal ganz anders

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  • retarder
    Einwanderer


    • 24.06.2007
    • 9
    • hückeswagen, nrw
    • augen und ohren ;-)

    #1

    ämter mal ganz anders

    ich habe gerade einfach mal aus jux und dollerei bei unserem zuständigen denkmalpfleger angerufen. auf meine frage, wo ich mich melden soll, da ich gerne hobbymässig auf "schatzsuche" gehen würde. und wo ich dir erforderlichen genehmigungen einholen kann. sagte er mir, daß das bei uns nicht so kompliziert gehandhabt werden würde.

    in unserer schönen stadt gibt es ganze 4 bodendenkmäler. 2 liegen im stadtzentrum, und weieter 2 sind mittelalterliche verteidigungsanlagen, die ich aber kenne. beide sind gut zugänglich und direkt neben wanderwegen. (ich kenne kaum einen der nicht auf den erdwällen schonmal rumgeturnt ist)

    er wünschte mir viel spass bei der suche, und hat mir noch den tip gegeben sich bei unserem geschichtsverein zu melden, damit diese mir ein einen merkzettel geben, was ich darf und wo ich was darf und ein schreiben ausstellen können, daß sie über mich informiert sind und ich nicht wild drauflos rumsondel.

    einerseits freue ich mich natürlich, daß es hier so einfach geht.
    andererseits kommt mir das schon wieder zu einfach vor.
    und an §13 denkmalschutzgesetz denken die hier irgendwie gar nicht....

    hat jemand einen tip, wie ich mich nu am besten verhalte?
  • Westfalica
    Ratsherr


    • 16.03.2006
    • 298
    • Herford/Provinz Westfalen
    • C-Scope CS1220

    #2
    Trotzdem ne Genehmigung beim Landratsamt beantragen, das gute Wort des Denkmalpflegers hilft dir, wenn die Ritter des Rechts was von dir wollen, leider wenig...
    Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.

    Auszug aus dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz

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    • Sorgnix
      Admin

      • 30.05.2000
      • 25931
      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

      #3
      ... schreib ihm einfach einen kleinen Brief, in dem Du der Ordnung halber das von ihm Gesagte noch einmal wiederholst. Mit der abschließenden Frage, ob Du denn das nun alles auch richtig verstanden bzw. wiedergegeben hast.
      Solltest Du bis zum Tag xxxx nichts Gegenteiliges von ihm hören, wirst Du ungefähr so verfahren (suchen gehen) wie von ihm vorgeschlagen.

      Das Schreiben muß natürlich nachweisbar dort eingegangen sein.
      - Entweder per Einschreiben - das macht aber nen blöden Eindruck
      - oder persönlich im Sekretariat des Amtes einreichen und nen Eingangsstempel auf das Duplikat setzen lassen.

      So schreibt man Rechts- und Handlungssicher.
      ... kriegst Du keine Antwort, gehst Du davon aus, daß alles seine Richtigkeit hat. Und gehst suchen.
      Ich würde das dann als indirekte Genehmigung ansehen ...


      Kriegst Du eine, dann steht da entweder ne Bestätigung drin - oder halt wie er es richtig meinte ... Auf jeden Fall hast Du dann aber etwas Handfestes.

      Gruß
      Jörg
      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

      (Heiner Geißler)

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      • sled
        Landesfürst


        • 04.06.2005
        • 753
        • Zürich / NRW
        • Cibola, ACE250

        #4
        hmm.... wenn dir n'polizist sagt du darfst inner 30er Zone 50 fahren und dir das schriftlich gibt - biste dann auf der sicheren Seite?

        Würd erstmal klären wie weit die Zuständigkeit vom Denkmalpfleger reicht, ob er überhaupt das Recht hat solch eine Genehmigung zu erteilen.

        Und wenn, dann mach n'kleinen Vertrag indem das ganze geregelt ist. Von beiden Parteien unterschrieben, dann laminierste den und nimmste beim Sondeln immer mit. Falls Polizei mal kommen sollte, kannste ihnen den Zettel unter die Nase halten (sollte auch Tel.Nr. von Denkmalpflege und Name vom Ansprechpartner drauf sein). Dann kann das direkt vor Ort geklärt werden

        Gruss

        sled

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        • sirente63
          Banned
          • 13.11.2005
          • 5348

          #5
          Hallo
          Dein Denkmalpfleger muss anscheinend bald selber gepflegt werden @retader.
          Am besten du stellst einen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung zum Glück
          ist das in NRW möglich.
          Diesen schriftlich an deine zuständige Obere Denkmalbehörde richten mit deinem gewünschten Suchgebiet,Gemeinde.Dieser muss inerhalb von drei Monaten bearbeitet werden.Dann bekommst Du eine Nachricht das du für
          deine Suchgenehmigung zum Landesamt für Archäeologie musst.Zwecks einer
          Benehmbilderstellung deiner Person ob Du geeignet bist für eine Grabungsgenehmigung.Für einen Anfänger der so wie du oben gepostets hast
          der eine hobbymässige Schatzsuche anstrebt haben die nicht viel übrig.
          Das Ergebnis der Benehmbilderstellung teilt der zuständige Archäeologe der
          Oberendenkmalbehörde mit zu deiner Person.Die Beurteilung sagt Er dir nicht.
          Danach umgehenst mit der Unteren Denkmalbehörde deiner Gemeinde in Verbindung setzen und dort dein Anliegen nochmals vortragen.Nun heisst es nochmals warten und irgendwann bekommst eine Nachricht von der Oberen Denkmalbehörde die die Grabungsgenehmigung ausstellt,wenn der Archäeologe
          nichts gegen deine Nase hatt.Liest sich komplizierter alls es ist.
          Werden eventuell geringe Einschränkungen drin stehen.Übrigends eine Waldsuche ist in NRW ausdrücklich verboten und bedeutet mächtig Ärger auch mit Genehmigung.

          Hier auf dieser Seite stehen sämtliche Anschriften der Oberen Denkmalbehörden in NRW und wie man einen Antrag in schriftlicher Form stellt.
          Die besten Metalldetektoren für Anfänger | Fortgeschrittene | Profis | Archäologen | Heimatforscher | Schatzsucher & Sondengänger

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          • Crysagon
            Moderator

            • 21.06.2005
            • 5669
            • "Throtmanni" So fast as Düörpm

            #6
            jawoll, die Ente hat es genau getroffen.
            Ist schon etwas mehr nötig als ein Smalltalk in NRW.
            Ich hatte auch mit meiner Frau ein ausgedehntes "Vorstellungsgespräch" bei der Statdarchäologie in Dortmund und bei der Landesarchäologie, ODB in Olpe.

            War aber beides sehr angenehm und man bekam einen sehr guten Einblick in die Archive der Archis hier bei uns.

            Sind top nette Leute und wenn man Ihnen mit etwas mehr kommt wie "Schatzsuche" sind sie dem persönlichen Anliegen auch nicht verschlossen.

            PS: Hat das bei euch eigentlich auch 30;- Euro gekostet ?
            PPS: Man fühlt sich bei der Suche um einiges beruhigter wenn man den Schrieb in der Tasche und dabei hat.

            Kommentar

            • Westfalica
              Ratsherr


              • 16.03.2006
              • 298
              • Herford/Provinz Westfalen
              • C-Scope CS1220

              #7
              Zitat von Crysagon

              PS: Hat das bei euch eigentlich auch 30;- Euro gekostet ?
              50...
              Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.

              Auszug aus dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz

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              • Cowboybasti
                Heerführer


                • 07.04.2006
                • 2208
                • Süd-Niedersachsen
                • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

                #8
                und wenn du keine bekommst , also keine grabungsgenehmigung dann is es ja logisch das du bestimmt auch ohne sondeln gehen wirst . kannste ihm ja im zweifelsfall auch so sagen . und dann mit dem argument kommen das du ja mit deinem antrag nach legaler zusammenarbeit strebst und von anfang an fair sein willst und nicht illegal suchen willst . außerdem würden sie dann ja auch deine funde sehen , und nicht befürchten müssen dass diese irgendwo verschwinden .
                ich finde, das wäre im zweifelsfall eine gute sache das zu sagen . ich hätte es auch so gemacht , aber musste ich zum glück nicht.
                viel glück wünsch ich dir,
                Basti
                Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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                • retarder
                  Einwanderer


                  • 24.06.2007
                  • 9
                  • hückeswagen, nrw
                  • augen und ohren ;-)

                  #9
                  jo, danke.

                  das hilft mir sehr weiter.

                  da es in unserem kreis ansonsten keine denkmalbehörede gibt, denke ich mal, dass ich mich an die des regierungsbezirkes wenden muss, also köln.

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