panzerfaust legal?

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  • falk-m
    Banned
    • 17.09.2006
    • 363
    • Wernigerode-Harz
    • whites 6000

    #1

    panzerfaust legal?

    hab bei ebay gerade ein abschussrohr von einer panzerfaust gefunden.
    nun meine frage darf man das besitzen.(oder fällt das auch unter das kriegswaffenkontrollgesetz.)
    tip bei ebay in der suchmaschine mal:stahlrohr"bodenfund"
    da findet ihr das ding.
    gruss falk
  • Schrecker
    Heerführer


    • 21.05.2006
    • 1221
    • Köln

    #2
    Wenn abgeschossen, also leer darf man es besitzen.
    Suche alles vom Luftschutz!!!

    Kommentar

    • falk-m
      Banned
      • 17.09.2006
      • 363
      • Wernigerode-Harz
      • whites 6000

      #3
      tag schrecker.
      das rohr ist doch auch eine waffe wie zb.ein k98.oder nicht?
      gruss falk

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      • desertfox
        N/A
        • 16.08.2006
        • 755

        #4
        panzerfaustrohr wenns abgeschossen ist darfst es besitzen denn die heutigen panzerabwehrrohre sind nicht wieder verwendbar und könnne nicht wieder geladen werden

        Kommentar

        • Schrecker
          Heerführer


          • 21.05.2006
          • 1221
          • Köln

          #5
          Zitat von falk-m
          tag schrecker.
          das rohr ist doch auch eine waffe wie zb.ein k98.oder nicht?
          gruss falk
          Wie Desertfox schon schrieb, sind die abgeschossenen Panzerfäuste im Gegensatz zu einem K98 nicht wiederladbar. Es darf nur kein Geschosskopf und keine Treibladung mehr drin sein.

          Wie sieht die Geschichte aber bei einer Panzerschreck aus, die ja wiederladbar ist? Würde mich persönlich eimmal interessieren.
          Suche alles vom Luftschutz!!!

          Kommentar

          • desertfox
            N/A
            • 16.08.2006
            • 755

            #6
            schrecker beim panzerschreckrohr wird ein stahlbolzen eingeschweist um das wiederladen zu verhindern

            Kommentar

            • Schrecker
              Heerführer


              • 21.05.2006
              • 1221
              • Köln

              #7
              Zitat von desertfox
              schrecker beim panzerschreckrohr wird ein stahlbolzen eingeschweist um das wiederladen zu verhindern
              Alles klar, muss also abgeändert werden, Danke für die Info.
              Suche alles vom Luftschutz!!!

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              • falk-m
                Banned
                • 17.09.2006
                • 363
                • Wernigerode-Harz
                • whites 6000

                #8
                danke euch!
                elso warscheinlich doch ilegall.
                gruss falk

                Kommentar

                • Hase2
                  Geselle


                  • 26.05.2005
                  • 57
                  • Land Brandenburg

                  #9
                  Rohre von abgeschossenen Panzerfäusten wurden weggeworfen ,da sie nicht mehr verwendbar sind ,also Schrott.

                  Kommentar

                  • desertfox
                    N/A
                    • 16.08.2006
                    • 755

                    #10
                    hase 2 stimmt so nicht die wk2 panzerabwehrore waren wiederladbar die heutigen panzerabwehrrohr werd nur einmal benuzt und dann weggeworfen da die heutigen nicht mehr wieder zu laden sind ist der besitz nicht verboten ich selber habe 4 stück panzerabwehrrohre vom öbh in meinem besitz die abgeschossen sind drunter auch zwei wie sie die amis viatnam eingesetzt hatten

                    Kommentar

                    • Suzibandit
                      Landesfürst


                      • 31.10.2004
                      • 702
                      • Oberösterreich-Mondsee & Nordhessen

                      #11
                      Aha, wieso ist die PZfst60 dann auch nur Einweg???
                      Weiter oben schreibst Du, wenn abgefeuert, dann kann man diese Rohre sammeln, weil wiederladen nicht geht.Und weiter unten dann, das ein Stahlbolzen rein muss, um wiederladen zu verhindern....

                      Ich werd aus dem geschreibsel nicht schlau...
                      Was Gott durch die Enns getrennt hat, soll der Mensch niemals zusammenfügen!

                      Kommentar

                      • bock
                        Bürger


                        • 13.02.2004
                        • 122
                        • nrw

                        #12
                        Zitat von Suzibandit
                        Aha, wieso ist die PZfst60 dann auch nur Einweg???
                        Weiter oben schreibst Du, wenn abgefeuert, dann kann man diese Rohre sammeln, weil wiederladen nicht geht.Und weiter unten dann, das ein Stahlbolzen rein muss, um wiederladen zu verhindern....

                        Ich werd aus dem geschreibsel nicht schlau...

                        weil du nicht richtig lesen kannst!

                        bock

                        Kommentar

                        • BERGMANN 78
                          Heerführer


                          • 02.06.2006
                          • 5291
                          • Preussen
                          • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

                          #13
                          Aus meinen Unterlagen geht hervor.

                          "Alle Panzerfaustrohre konnten nach Gebrauch nur einmal verwendet werden.Sie mußten danach in den Waffenämtern erst wieder vorgerichtet werden"

                          Ob der Besitz dadurch legal ist entzieht sich allerdings meiner Kenntniss.

                          Gruß BERGMANN 78
                          Gruß B78


                          Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

                          Zitat: Oelfuss



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                          • MvR
                            Heerführer


                            • 03.01.2007
                            • 2735
                            • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

                            #14
                            Zitat von BERGMANN 78
                            Aus meinen Unterlagen geht hervor.

                            "Alle Panzerfaustrohre konnten nach Gebrauch nur einmal verwendet werden.Sie mußten danach in den Waffenämtern erst wieder vorgerichtet werden"

                            Ob der Besitz dadurch legal ist entzieht sich allerdings meiner Kenntniss.

                            Gruß BERGMANN 78
                            meinem wissenstand zufolge verhält es sich so, dass ALLE waffen und munitionsteile, die für wehrmacht oder heer verwendung fanden und /oder produziert wurden, generell bis nach einer prüfung durch bka unter das kwkg fallen. ausnahmen hierzu sind allerdngs auch die regel, so z.b. wassergekühlte maschinengewehre, und da wird auch die bauzeit berücksichtigt.
                            ich würde mich also generell auf keine aussagen in dieser richtung verlassen.

                            desertfox, verbreite bitte keine aussagen, die du nicht durch gesetzliche quellen/ entsprechende gesetzestexte belegen kannst. du bringst andere mit diesen halbweisheiten und wahrheiten in teufels küche, noch dazu, da die republik österreich andere waffengesetze hat, als die brd. ist dir das wenigstens schon mal aufgefallen??
                            Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
                            Spandau!!! Was sonst??

                            Kommentar

                            • Suzibandit
                              Landesfürst


                              • 31.10.2004
                              • 702
                              • Oberösterreich-Mondsee & Nordhessen

                              #15
                              na, das sind schonmal Infos, die man eigentlich auch erwartet hat,sowie Hand und Fuss haben, MvR & Bergmann.
                              @ bock -Prima Statement.... scheinst selber nur den Text überflogen zu haben....no comment...
                              Was Gott durch die Enns getrennt hat, soll der Mensch niemals zusammenfügen!

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