Rechtslage bei Deko-Waffen

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  • wolf250gd
    Banned
    • 18.11.2004
    • 310
    • Niedersachsen

    #1

    Rechtslage bei Deko-Waffen

    Moin wollte mal fragen wie die Rechtslage ist beim besitz von Dekowaffen wie zb beim K98 oder beim MG42..Darf man die Waffen zusammengebaut zu hause haben???Wie ist das in der Öffentlichkeit wie auf Oltimertreffen usw??Danke euch jetzt schon mal

    Hab in der Suchfunktion so nichts dazu gefunden
  • Erwin
    Ritter


    • 18.05.2007
    • 324
    • Würzburg
    • Whites

    #2
    Wenn alles abgeändert worden ist (Lauf zugeschweist stifte drinnen, reingebohrt und dann noch der schlagbolzen verschandelt wurde und so weiter) darfst sie zuhause haben. Salutwaffen darfst mit dier Führen wenn du einen kleinen Waffenschein hast.
    Ich vermute es ist von dieser Regierung nicht gerne gesehn wenn du so ein Teil mit dier führst auf solchen Treffen.

    Gruß Erwin

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    • TreasureHunter
      Bürger


      • 14.08.2007
      • 171
      • darmstadt
      • noch keine

      #3
      kurz gesagt: wenn die waffe für immer "ungebrauchsfähig" gemacht ist (so dass der umbau nie wieder rückgängig gemacht werden kann) darf man eine solche waffe besitzen. ein funktionierendes mg oder eine mp darfst du allerdings auch mit waffenschein nicht besitzen.
      gruß

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      • Dackelfreund
        Heerführer


        • 25.11.2006
        • 4708
        • .........
        • -------------

        #4
        so ist es ,ein mg oder eine mp fallen unter kriegswaffen und dafür gilt nach §40waffengesetz ein völliges verbot für zivilis
        ich sage nur gelbe Nummerschilder

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        • wolf250gd
          Banned
          • 18.11.2004
          • 310
          • Niedersachsen

          #5
          Zitat von Dackelfreund
          so ist es ,ein mg oder eine mp fallen unter kriegswaffen und dafür gilt nach §40waffengesetz ein völliges verbot für zivilis
          Ok aber als Dekowaffe darf man ein MG oder MP zu Hause besitzen???

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          • D.R.G.M.
            Ritter


            • 22.02.2007
            • 566
            • zw. BB & CW/BaWü.
            • Ebinger TREX 204 & RFT MSG 75

            #6
            Zitat von Dackelfreund
            so ist es ,ein mg oder eine mp fallen unter kriegswaffen und dafür gilt nach §40waffengesetz ein völliges verbot für zivilis
            ist mir neu (?!)..., haben die des geändert? du kannst doch 'überall' in deko abgeänderte mpi's kaufen... (sten's, ppsh's, ak's, mp38/40'er... & weiß der teufel wie die alle heißen...).
            guggsch' du: www.civilwar.de, oder 'egun'... .
            Deutsch-französische Forschungsgesellschaft Verdun eV., Deutsches Erinnerungskomitee Argonnerwald 1914 - 1918 eV.,
            Völkerverbindende Interessengemeinschaft Verdun (VIV), Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge eV.
            & Forschungsgruppe Untertage eV.

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            • D.R.G.M.
              Ritter


              • 22.02.2007
              • 566
              • zw. BB & CW/BaWü.
              • Ebinger TREX 204 & RFT MSG 75

              #7
              Zitat von wolf250gd
              Ok aber als Dekowaffe darf man ein MG oder MP zu Hause besitzen???
              so denke ich doch auch (?!).
              Deutsch-französische Forschungsgesellschaft Verdun eV., Deutsches Erinnerungskomitee Argonnerwald 1914 - 1918 eV.,
              Völkerverbindende Interessengemeinschaft Verdun (VIV), Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge eV.
              & Forschungsgruppe Untertage eV.

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              • wolf250gd
                Banned
                • 18.11.2004
                • 310
                • Niedersachsen

                #8
                Da bin ich ja mal gespannt ob man ein MG Deko besitzen darf...wollte mir wohl eins zulegen und hab auch schon ein gutes gefunden..aber wenns verboten ist natührlich nicht

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                • D.R.G.M.
                  Ritter


                  • 22.02.2007
                  • 566
                  • zw. BB & CW/BaWü.
                  • Ebinger TREX 204 & RFT MSG 75

                  #9
                  ...also 'n spezie von mir sammelt so äbbes voller leidenschaft (naja, wer's braucht ); ...und der hat neben seinen ganzen sammlerwaffen die er auf die sammel-wbk. laufen hat, auch noch 'n stall voll in deko abgeänderte mpi's und mg's beider weltkriege und verschiedenster nationen. ganz legal.
                  Deutsch-französische Forschungsgesellschaft Verdun eV., Deutsches Erinnerungskomitee Argonnerwald 1914 - 1918 eV.,
                  Völkerverbindende Interessengemeinschaft Verdun (VIV), Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge eV.
                  & Forschungsgruppe Untertage eV.

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                  • Erwin
                    Ritter


                    • 18.05.2007
                    • 324
                    • Würzburg
                    • Whites

                    #10
                    Wenn die Mgs zuhauf bei Egun angeboten werden und ich kenn jemanden aus einer Reenactment gruppe der ein Mg52 zuhause hat.
                    Dann werden die legal sein.
                    Sonst müsste man ja irgendeinen Schein bei Egun oder sonstwo vorlegen.

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                    • D.R.G.M.
                      Ritter


                      • 22.02.2007
                      • 566
                      • zw. BB & CW/BaWü.
                      • Ebinger TREX 204 & RFT MSG 75

                      #11
                      Zitat von Erwin
                      Wenn die Mgs zuhauf bei Egun angeboten werden und ich kenn jemanden aus einer Reenactment gruppe der ein Mg52 zuhause hat.
                      Dann werden die legal sein.
                      Sonst müsste man ja irgendeinen Schein bei Egun oder sonstwo vorlegen.
                      eben d'rum. so seh' ich's auch.

                      @ erwin: entringen/TÜ?
                      Deutsch-französische Forschungsgesellschaft Verdun eV., Deutsches Erinnerungskomitee Argonnerwald 1914 - 1918 eV.,
                      Völkerverbindende Interessengemeinschaft Verdun (VIV), Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge eV.
                      & Forschungsgruppe Untertage eV.

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                      • Erwin
                        Ritter


                        • 18.05.2007
                        • 324
                        • Würzburg
                        • Whites

                        #12
                        Zitat von d'r Beebleng'r
                        @ erwin: entringen/TÜ?
                        Jup hab garnicht auf deine Angaben geschaut bist ja nichtmahl weit entfernd von mir.

                        Gruß Erwin

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                        • MarkK
                          Lehnsmann


                          • 12.09.2007
                          • 44
                          • Südhessen

                          #13
                          Wenn der Umbau auf Deko vorschriftsmäßig erfolgt ist, ist der Besitz kein Problem.
                          Allerdings wird bei eGun auch oft sog. 'Altdeko' angeboten. Da muß man vorsichtig sei, manchmal handelt es sich dabei um Waffen, die den heutigen Vorschriften nicht mehr genügen. Damit kann man sich dann Ärger einhandeln.

                          Ganz sicher ist man, wenn ein BKA-Zertifikat vorliegt, das ist aber in den seltensten Fällen so.

                          Ansonsten sollten meines Wissens die folgenden Änderungen vorgenommen worden sein, damit eine Dekowaffe einem keinen Ärger einhalndelt:

                          - Verschluß 45 Grad abgeschliffen
                          - Patronenlager verschweißt
                          - In die Laufmündung sollte ein Stahlbolzen eingeschweißt sein, sodass dieser verschlossen ist
                          - Der Lauf sollte mindestens sechs kalibergroße Bohrungen aufweisen (aber nagelt mich auf die Zahl nicht fest)

                          Wie das mit dem Führen aussieht, weiß ich nicht. Da gibt es ja auch diverse Fallen, die einem richtig Ärger bereiten können.

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                          • D.R.G.M.
                            Ritter


                            • 22.02.2007
                            • 566
                            • zw. BB & CW/BaWü.
                            • Ebinger TREX 204 & RFT MSG 75

                            #14
                            Zitat von MarkK
                            Wenn der Umbau auf Deko vorschriftsmäßig erfolgt ist, ist der Besitz kein Problem.
                            Allerdings wird bei eGun auch oft sog. 'Altdeko' angeboten. Da muß man vorsichtig sei, manchmal handelt es sich dabei um Waffen, die den heutigen Vorschriften nicht mehr genügen. Damit kann man sich dann Ärger einhandeln.

                            Ganz sicher ist man, wenn ein BKA-Zertifikat vorliegt, das ist aber in den seltensten Fällen so.

                            Ansonsten sollten meines Wissens die folgenden Änderungen vorgenommen worden sein, damit eine Dekowaffe einem keinen Ärger einhalndelt:

                            - Verschluß 45 Grad abgeschliffen
                            - Patronenlager verschweißt
                            - In die Laufmündung sollte ein Stahlbolzen eingeschweißt sein, sodass dieser verschlossen ist
                            - Der Lauf sollte mindestens sechs kalibergroße Bohrungen aufweisen (aber nagelt mich auf die Zahl nicht fest)

                            Wie das mit dem Führen aussieht, weiß ich nicht. Da gibt es ja auch diverse Fallen, die einem richtig Ärger bereiten können.
                            stimmt soweit ich's im hinterstübchen hab' alles soweit, yeap
                            bei 'ALTDEKO' wär's glaub' ich vorteilhaft wenn noch ein zeitgen. beleg vom büchsenmacher der abänderte mit dabei wär' (rechnung, o. ä. ...).
                            SONST: (meiner meinung nach) FINGER WEG! ...gibt unter umständen blos böse ärger! (...und: )
                            Deutsch-französische Forschungsgesellschaft Verdun eV., Deutsches Erinnerungskomitee Argonnerwald 1914 - 1918 eV.,
                            Völkerverbindende Interessengemeinschaft Verdun (VIV), Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge eV.
                            & Forschungsgruppe Untertage eV.

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                            • wolf250gd
                              Banned
                              • 18.11.2004
                              • 310
                              • Niedersachsen

                              #15
                              Ok erstmal danke für die Infos..würd mich dennoch interessieren wie das mit den Deko Waffen in der Öffentlichkeit aussieht..weiß denn keiner wie das Gesetz dafür ist??

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