Hallo,
Eine Frage an die Rechtsexperten unter euch...
Ich habe neulich 2 schwere,große Geräte bei eBay versteigert,mangels gutem Verpackungsmaterial,mangels Auto und mangels Lust ein halben Tag damit zu verbringen mit Bus und Bahn in der Stadt Fernsehkartons und Styroporzeug zu jagen,habe ich in der Auktionsbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen das zur Verpackung nur Bananenkisten zur verfügung stehen.
Das dies als ungenügende Verpackung anzusehen,und mit Transportschäden zu rechnen ist...das ich dringend zur Abholung rate,das ich das Risiko bei Versand dem Käufer übertrage,und das dies mit Gebotsabgebe als vereinbart gillt.
Der der die Geräte ersteigert hat besteht jetzt auf Versand,weigert sich aber wie angegeben das Risiko zu übernehmen
Hat der irgendwelche Möglichkeiten im nachhinein meine,wie ich denke recht eindeutigen Versandbedingungen anzugreifen und Schadenersatz zu verlangen ?
Eine Frage an die Rechtsexperten unter euch...
Ich habe neulich 2 schwere,große Geräte bei eBay versteigert,mangels gutem Verpackungsmaterial,mangels Auto und mangels Lust ein halben Tag damit zu verbringen mit Bus und Bahn in der Stadt Fernsehkartons und Styroporzeug zu jagen,habe ich in der Auktionsbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen das zur Verpackung nur Bananenkisten zur verfügung stehen.
Das dies als ungenügende Verpackung anzusehen,und mit Transportschäden zu rechnen ist...das ich dringend zur Abholung rate,das ich das Risiko bei Versand dem Käufer übertrage,und das dies mit Gebotsabgebe als vereinbart gillt.
Der der die Geräte ersteigert hat besteht jetzt auf Versand,weigert sich aber wie angegeben das Risiko zu übernehmen
Hat der irgendwelche Möglichkeiten im nachhinein meine,wie ich denke recht eindeutigen Versandbedingungen anzugreifen und Schadenersatz zu verlangen ?






Gruß andreas

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