Sondeln in int. Gewässern

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  • BOBO
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    • 04.07.2001
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    #1

    Sondeln in int. Gewässern

    Wie ist das rechtlich?

    Vor allem mit Einfuhr oder Zoll, bzw. Wasserschutzpolizei?
    MfG BOBO

    Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde
  • Gemueselaste
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    • 18.05.2004
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    #2
    Das muss Du schon etwas genauer ausdrücken, da z.B. die Zollbestimmungen/Waffengesetze von Staat zu Staat unterschiedlich sind.
    Zumindest gilt innerstaatliches Recht innerhalb der 3 Meilen Zone, bei anderen Ländern auch innerhalb der 12 Meilen Zone

    Bezüglich der Zonen kannste auch hier schauen:


    Soweit Du auf wirklich Hoher See bist gelten für Dich, so denke ich, die Gesetze des Staates, in dem das Schiff registriert ist, da es ja noch Hoheitsgebiet ist. Das Sondeln an sich, also unter Wasser, dürfte ohne Bestimmungen sein, jedoch fängt die Sache beim Einlaufen ins Hoheitsgebiet an.
    Zuletzt geändert von Gemueselaste; 16.10.2007, 18:21.

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      #3
      Zitat von Gemueselaste
      Das muss Du schon etwas genauer ausdrücken, da z.B. die Zollbestimmungen/Waffengesetze von Staat zu Staat unterschiedlich sind.
      Zumindest gilt innerstaatliches Recht innerhalb der 3 Meilen Zone, bei anderen Ländern auch innerhalb der 12 Meilen Zone

      Bezüglich der Zonen kannste auch hier schauen:


      Soweit Du auf wirklich Hoher See bist gelten für Dich, so denke ich, die Gesetze des Staates, in dem das Schiff registriert ist, da es ja noch Hoheitsgebiet ist. Das Sondeln an sich, also unter Wasser, dürfte ohne Bestimmungen sein, jedoch fängt die Sache beim Einlaufen ins Hoheitsgebiet an.
      Ich will ja nicht gleich Kanonen von versunkenen Schiffen bergen.

      Aber z.B. gibt doch bestimmt viele Bänke, welche außerhalb der Zone liegen. Wie ist es da mit über Bord gegangenem Antikem?
      MfG BOBO

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      • Gemueselaste
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        #4
        Hmm denke für sowas braucht man einen der sich mit Bergungs- und Seerecht auskennt. Denke bei Wracks z.B. muss vorher die Eigentumsfrage geklärt werden. Dann muss man halt schauen, wenn man aus int. Gewässern in ein Land einläuft, das man die Sachen Einführen und auch Ausführen darf. Man bedenke die Geschichte mit dem Stein und dem kleinen dt. Jungen, der erstmal in den "Bolles" kam, weil bei der Ausreisekontrolle der "Fels" im Gepäck gefunden wurde. Versuch mal nem ausländischen oder auch deutschen Zöllner zu beweisen, daß Du das Ding ausserhalb gefunden hast. Weiter musste die Waren gestellen und evtl. verzollen lassen, bzw. zumindest den Status klären lassen.

        Weiter stellt sich natürlich die Frage welche Ausrüstung Du für Gewässer brauchst, die in 24 SM Entfernung von der Küstenlinie liegen, die dürfte die normale "Hobbyausrüstung" übertreffen.

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        • BOBO
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          #5
          Das mit dem Stein in der Türkei war ein Bruchstück mit antiker Verzierung und von einem BD - soweit ich mich erinnern kann!

          Also man kann dann nicht einfach sagen, wenn es in internationalen Gewässern was gefunden wird, automatisch dem Finder gehört - Einfuhr hin oder her. Also bei der ersten Einfuhr Eigentumsvorbehaltsrecht geltend machen.
          MfG BOBO

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            #6
            Google ist auch mein Freund, habe da noch was gefunden was man analog anwenden kann:



            Interessant ist insb. der letzte Absatz. Wenn das Strandrecht 1990 in D abgeschfft wurde kann man das analog auch auf die freie See anwenden. Denke das es so läuft, das Du alles was Du (wertvolles, antikes und brauchbares) der See entreisst melden musst, dann der Eigentümer ermittelt wird und dann weiter verhandelt wird. Du hast erstmal die Verfügungsgewalt über die Sachen, bis der Eigentümer sie bei Dir auslöst.

            Ist ja bei "Fundsachen" auch nicht anders. Du findest ne Tasche in der U-Bahn, gibts die ab, dann wird der Eigentümer ermittelt, ist das unmöglich kannst Du auf die Herausgabe bestehen oder sie wird versteigert.

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            • BOBO
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              #7
              Ist dann doch auch OK!
              MfG BOBO

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