Hallo,
zur Zeit lese ich Meyer/Mehner "Das Geheimnis der deutschen Atombombe" (sehr interessant). Auf Seite 188 finde ich, daß "...hierzulande aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen eine Beweiserbringung, die mit ungenehmigten Grabungsaktivitäten und eventuell sogar dem Öffnen bisher unbekannter unterirdischer Anlagen verbunden ist, illegal ist und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann."
Kennt jemand von Euch die rechtlichen Grundlagen dafür sowie das evtl. Strafmaß und mag das hier mal schreiben?
zur Zeit lese ich Meyer/Mehner "Das Geheimnis der deutschen Atombombe" (sehr interessant). Auf Seite 188 finde ich, daß "...hierzulande aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen eine Beweiserbringung, die mit ungenehmigten Grabungsaktivitäten und eventuell sogar dem Öffnen bisher unbekannter unterirdischer Anlagen verbunden ist, illegal ist und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann."
Kennt jemand von Euch die rechtlichen Grundlagen dafür sowie das evtl. Strafmaß und mag das hier mal schreiben?


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