Mal eine Frage der ungewöhnlichen Art zu einem Teilbestand des „Peenemünder Archiv“ im Deutschen Museum !
Nach meinem Kentniesstand handelt es sich bei den von den Amerikaner an das Deutsche Museum überlassenen Akten um Teilbestände aus dem „Peenemünder Archiv“ also um Akten des Heereswaffenamtes. Die Rückführung dieser Akten waren Bestandteil der im Juni 1950 von Konrad Adenauer übermittelte Rückgabeforderung des Bundestages an die Hohen Kommissaren der Alliierten. Adenauer stellte sich damals voll hinter das Anliegen des Bundestages und forderte die Rückkehr aller Akten von "früheren Reichsbehörden sowie der verschiedenen Wehrmachtsstäbe und der obersten Parteistellen".
So heiß es : Die "wissenschaftliche Aufklärung des deutschen Volkes über die Vorgänge unter der nationalsozialistischen Herrschaft" sei eine wichtige Aufgabe der Bundesregierung, die Rückgabe der Akten die Voraussetzung für eine "einwandfreie Forschung"
Quellen :
Adenauer an den Geschäftsführenden Vorsitzenden der AHK, André François-Poncet, 17. 6. 1950, in: Konrad Adenauer, Briefe 1949 - 1951, Nr. 257, bearb. von Hans Peter Mensing. Rhöndorfer Ausgabe, hrsg. von Rudolf Morsey und Hans-Peter Schwarz, Berlin 1985, S. 232f.
Naheliegend ist daher, das dieser dem DM überlassene Teilbestand des Heereswaffenamtes Eigentum des Bundes in Rechtsnachfolge des Heereswaffenamtes ist. Somit das Deutsche Museum Besitzer dieser Arten ist aber nicht Eigentümer ! Meine Frage ist Folglich : Welchen Rechtsgrundlagen b.z.w. Verträge könnten der Eigentumsüberlassung dieser Teilbestände aus dem Eigentum früheren Reichsbehörden sowie verschiedener Wehrmachtsstäbe, zu Grunde liegen ?
Gruß Henry
PS: ich hab natürlich Herrn Dr. Füßl im DM die gleiche frage gestellt, aber erfahrungsgemäss kann die Beantwortung meiner Frage Monate dauern ! Mich würde nun interessieren was ihr dazu meint !?
Nach meinem Kentniesstand handelt es sich bei den von den Amerikaner an das Deutsche Museum überlassenen Akten um Teilbestände aus dem „Peenemünder Archiv“ also um Akten des Heereswaffenamtes. Die Rückführung dieser Akten waren Bestandteil der im Juni 1950 von Konrad Adenauer übermittelte Rückgabeforderung des Bundestages an die Hohen Kommissaren der Alliierten. Adenauer stellte sich damals voll hinter das Anliegen des Bundestages und forderte die Rückkehr aller Akten von "früheren Reichsbehörden sowie der verschiedenen Wehrmachtsstäbe und der obersten Parteistellen".
So heiß es : Die "wissenschaftliche Aufklärung des deutschen Volkes über die Vorgänge unter der nationalsozialistischen Herrschaft" sei eine wichtige Aufgabe der Bundesregierung, die Rückgabe der Akten die Voraussetzung für eine "einwandfreie Forschung"
Quellen :
Adenauer an den Geschäftsführenden Vorsitzenden der AHK, André François-Poncet, 17. 6. 1950, in: Konrad Adenauer, Briefe 1949 - 1951, Nr. 257, bearb. von Hans Peter Mensing. Rhöndorfer Ausgabe, hrsg. von Rudolf Morsey und Hans-Peter Schwarz, Berlin 1985, S. 232f.
Naheliegend ist daher, das dieser dem DM überlassene Teilbestand des Heereswaffenamtes Eigentum des Bundes in Rechtsnachfolge des Heereswaffenamtes ist. Somit das Deutsche Museum Besitzer dieser Arten ist aber nicht Eigentümer ! Meine Frage ist Folglich : Welchen Rechtsgrundlagen b.z.w. Verträge könnten der Eigentumsüberlassung dieser Teilbestände aus dem Eigentum früheren Reichsbehörden sowie verschiedener Wehrmachtsstäbe, zu Grunde liegen ?
Gruß Henry
PS: ich hab natürlich Herrn Dr. Füßl im DM die gleiche frage gestellt, aber erfahrungsgemäss kann die Beantwortung meiner Frage Monate dauern ! Mich würde nun interessieren was ihr dazu meint !?
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