Hallo Leute, ich hätte da mal eine Frage. Ich will eine Webseite basteln, in der die Geschichte der Stadt Saarlouis ein wenig plastisch werden soll, Grundidee ist, die Entwicklung der Stadt anhand von Photos und Ansichtskarten aus verschiedenen Epochen zu verbildlichen. Darf ich alte Postkarten einfach so scannen und veröffentlichen? Muß ich den Rechtsnachfolger des damaligen Verlages finden, oder ist eine Postkarte ab einem gewissen Alter so eine Art allgemeines Kulturgut?
Copyright an alten Postkarten
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Copyright an alten Postkarten
Glück auf,
Dirk
Suche alles zur Festung Saarlouis,vom Bau der Festung bis 1950Stichworte: - -
Vielleicht hilft Dir das weiter.
Mgrafzahn
Retter von Bodenfunden aus Metall vor immissionsbedingter Schädigung -
Aha! Wenn ich also vermerke, dass die Aufnahmen alte Postkarten zeigen und dass ich den Inhaber der Rechte an diesen Postkarten nicht ermitteln konnte und dann niemand Anspruch erhebt, kann ich die Postkarten also kopieren. Und für Postkarten vor 1945, also 99% der Sammlung, gilt ohnehin, dass das Urheberrecht aufgehoben ist, sofern es sich um topografische Postkarten handelt. Wer erklärt mir jetzt den Begriff der topografischen Postkarte? Ich halte das für einen (sinnfreien) Wolpertinger aus Postkarte und topografischer Karte, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.Glück auf,
Dirk
Suche alles zur Festung Saarlouis,vom Bau der Festung bis 1950Kommentar
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Hallo Dirk,
du kannst Postkarten aus deinem Besitz immer verwenden. Bei Fotos ist es da etwas schwieriger, da du im Regelfall die Negative brauchst. Ich habe z. B. 2 originale Fotos der Werkseröffnung der Mitteldeutschen Motorenwerke und will die auf einer Homepage veröffentlichen. In diesem Fall darf ich sie verwenden. Ganz kritisch wird es bei Stadtplänen, aber das führt jetzt zu weit.
MfG MarcusEin Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
(Alexander von Humboldt)Kommentar
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Hallo Dirk,
du kannst Postkarten aus deinem Besitz immer verwenden. Bei Fotos ist es da etwas schwieriger, da du im Regelfall die Negative brauchst. Ich habe z. B. 2 originale Fotos der Werkseröffnung der Mitteldeutschen Motorenwerke und will die auf einer Homepage veröffentlichen. In diesem Fall darf ich sie verwenden. Ganz kritisch wird es bei Stadtplänen, aber das führt jetzt zu weit.
MfG Marcus
Siehe: http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/
Gruß
EifelgeistInschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein
Wer hier vorüber geht, verweile!
Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
Deutschland zerfällt in viele Teile.
Das Substantivum heißt: Zerfall.
Was wir hier stehn gelassen haben,
das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
auf den ein Volk gekommen ist.
Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)Kommentar
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Hallo,
Ansichtskarten können immer veröffentlicht werden, da sie meistens beschrieben werden und somit eine Änderung stattfindet. Ich darf nur die Karte nicht als neue Karte auf den Markt bringen. Bei den Fotos sollte man das Negativ haben um nachweisen zu können, das man der Urheber ist. Beim Verkauf der Rechte werden deshalb immer die Negative übergeben. Hab mir das von unseren Anwälten erklären lassen, die für unser Auktionshaus arbeiten.
MfG MarcusEin Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
(Alexander von Humboldt)Kommentar
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Wie sieht es mit digitaler Überarbeitung aus? Ich scanne die Karte ein, verbessere Belichtung, Bildschärfe, beseitige Fehler und veröffentliche die Karte dann (bei den meisten Karten, die dafür in Frage kommen, handelt es sich um Karten von 1900 - 1919). Gilt das als eine Änderung?Glück auf,
Dirk
Suche alles zur Festung Saarlouis,vom Bau der Festung bis 1950Kommentar
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<Wie sieht es mit digitaler Überarbeitung aus? Ich scanne die Karte ein, <verbessere Belichtung, Bildschärfe, beseitige Fehler und veröffentliche die <Karte dann (bei den meisten Karten, die dafür in Frage kommen, handelt es <sich um Karten von 1900 - 1919). Gilt das als eine Änderung?
Je nachdem, was Du unter "beseitige Fehler" verstehst. Wenn Du nur nen Schmutzfleck wegmachst, sicher nicht, aber wenn Du z.B. einen Druckfehler korrigierst, ganz sicher.Kommentar
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Naja, ich dachte an das Beschneiden der Ränder, wegretuschieren von Beschriftungen und solche Dinge.Glück auf,
Dirk
Suche alles zur Festung Saarlouis,vom Bau der Festung bis 1950Kommentar
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So einen ähnliches Thema hatten wir hier bereits schon :
Foto- Postkarten ( Ansichtskarten b.z.w. Postkarten mit Bildmotiv ) werden mit hoher Wahrscheinlichkeit wie ein Werk eines Künstlers behandelt, also „keine“ einfachen Lichtbilder die in der Regel nach 50 Jahren gemeinfrei sind ! Postkarten mit grafischen Darstellungen werden ebenfalls wie Kunstwerke behandelt . Also 70 Jahre nach Tod des Fotografen !
Gruß HenryZuletzt geändert von Henry; 13.12.2007, 15:08.[Thomas KliebenschedelKommentar
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So einen ähnliches Thema hatten wir hier bereits schon :
Foto- Postkarten ( Ansichtskarten b.z.w. Postkarten mit Bildmotiv ) werden mit hoher Wahrscheinlichkeit wie ein Werk eines Künstlers behandelt, also „keine“ einfachen Lichtbilder die in der Regel nach 50 Jahren gemeinfrei sind ! Postkarten mit grafischen Darstellungen werden ebenfalls wie Kunstwerke behandelt . Also 70 Jahre nach Tod des Fotografen !
Gruß Henry
naja,aber wer soll denn die rechte dann noch geltend machen ?is doch extrem unwahrscheinlich nach so langer zeit.aber gut,STRENG rechtlich gesehenKommentar
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Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein
Wer hier vorüber geht, verweile!
Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
Deutschland zerfällt in viele Teile.
Das Substantivum heißt: Zerfall.
Was wir hier stehn gelassen haben,
das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
auf den ein Volk gekommen ist.
Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)Kommentar
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Der Urheber kann, wie gesagt, nur die Rechte zur Verwendung weitergeben/verkaufen. Die Bedingungen zur Nutzung werden dann in einem Vertrag festgelegt.
Bei Lichtbildern (egal ob Schnappschuss oder ein 1.000.000$ Bild von Helmut Newton) ist das einfach. Jedes Lichtbild ist Urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach ist das Lichtbild frei von Urheberrechten.
Der Inhaber der Verwertungsrechte kann diese dann noch bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nutzen. Danach ist das Werk frei. Da der Urheber gleichzeitig das Verwertungsrecht hat, wird dieses an die Erben weitergegeben, jedoch nicht das Urheberrecht.
Bei Gemälden, Grafiken, Zeichnungen usw. muss eine ausreichende "schöpferische Leistung" zu erkennen sein. Ob dem so ist, stellen im Zweifelsfall Gerichte fest.
Das was ich täglich im Job mache (abgesehen von Fotographie) läuft leider unter dem Begriff "Gebrauchsgrafik". Dazu gehören z.B. Zeitungen, Magazine, Flyer, Bücher, Internetseiten, Logos. Der Inhalt ist dabei zwar urheberrechtlich geschützt aber nicht die grafischen Elemente aus denen es besteht. Ausgenommen bestimmte Bestandteile, welche Markenrechtlich geschützt sind.Was bedeutet das jeder der will meine Werke kopieren und verwerten kann wie er will, weil den Inhalt mach nich ich
D.h. z.B. dass ich das Layout und die grafische Gestaltung dieses Forums oder von Spiegel-Online z.B. für meine eigene Seite benutzen darf, solange ich den Inhalt nicht kopiere oder markenrechtlich geschützte Elemente verwende.
Aber um euch hier jetzt nicht komplett zu verwirren höre ich hier dann mal auf ;-) Diese Rechte trieben mitunter wirklich seltsame Blüten. Generell gilt, je größer, je reicher, je mächtiger der Urheber bzw. die Marke, desto leichter fällt es bestimmte (auch sehr kleine) Dinge schützen zu lassen.
Das Telekom-Magenta ist z.B. markenrechtlich geschützt. Oder auch bestimmte Gebäude. Z.b. muss man bezahlen, wenn man den Nachts beleuchteten Eifelturm als Lichtbild veröffentlichen will.
Auch der Anblick eines ICEs ist rechtlich geschützt. Von dem darf ich z.B. kein Foto in einem Fachmagazin veröffentlichen ohne vorher die DB zu fragen ;-(
Gruß, ChrisKommentar
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