Klarheit Gesetztesgebung DEKOmunition!

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  • suchender555
    Lehnsmann


    • 17.10.2004
    • 39

    #1

    Klarheit Gesetztesgebung DEKOmunition!

    Hi!
    Habe mal so eine(vieleicht eine blöde)Frage! und zwar...
    Ist eine Munition egal ob Granate,Kartusche unsw...die KOMPLETT OHNE Sprengstoff,Treibladung und im allgemeinen gefährliche Stoffe ist,In ÖSTERREICH(weis ned obs da in Deutschland unterschiede gibt)Erlaubt und LEGAL???

    bzw......kann es schwierigkeiten geben wenn bei einer Hülse(zb 9mm) noch das Zündhütchen drinnen ist(nicht abgefeuert) kein Projektil,keine Treibladung nur das blöde Zündhütchen)!!!...Möchte mich nur Informieren weil ich absolut keine Probleme haben möchte!

    ..Habe im Militaria Forum gelesen das es bei Forum-Mitgliedern zu Hausdurchsuchungen gekommen ist!..Angeblich haben die sogar die Legalen Deko-Waffen mitgenommen! ...Warum weis ich nicht!

    Möchte nur entlich eine Klare Antwort über Legales/Illegales haben!
    währe super mfg
  • Heidecken
    Heerführer


    • 22.01.2005
    • 1457
    • Bad Lauterberg
    • XP Deus

    #2
    Also Deko sagt ja der name schon...alles was leer ist darfste haben.
    Probleme mit der menge an verbotenem Matererial kriegste erst ab 3,7 cm Deutsch z.b dort übersteigt der erlaubte wert an Sprengmittel der frei ab 18 ist.

    Edit: was die Hausdurchsuchungen angeht...viele der Deutschen Polizisten haben von alle dem keinen blassen schimmer und nehmen erstmal alles mit.Kriegst aber wieder.
    MfG
    Andre
    Zuletzt geändert von Heidecken; 16.12.2007, 21:03.
    ***Suche Schnallen und Fibeln aller Arten und Zustand,Früh bis Spätmittelalter,wer was hat PN***

    "Es gibt Menschen die Leben im hier und jetzt und es gibt Menschen die sich entschieden haben, in einer anderen Welt zu leben"

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    • munfrosch
      ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
      • 20.09.2007
      • 2135
      • Raum Dresden
      • Whites DFX, MD 318B

      #3
      ich hoffe geholfen zu haben

      naja nicht so pauschalisieren! das hier gesagte gilt für die brd!

      also zünder sollten ohne übertragungs/verstärkerladung sein und diese wo nur ein zündhütchen besitzen muss die bruttoexplosionsmasse, bem, (die füllung auf deutsch) unter 0,2gramm liegen. sofern nicht einzeln hingestellt sondern auf einer granate montiert sollte er problemlos von hand runter gehen, denn die beamten und gutachter sind da nicht zimperlich!

      die geschosse/granate selber sollten frei von jeglichen sprengmitteln und sonstigen giftigen oder pyrotechnischen stoffen, wie zb leuchtspur, tnt reste, gasampullen (kein witz soll schon vorgekommen sein).

      die hülse sollte leer sein logo. intakte züdhütchen bis 0.2g bem ab 18 erlaubt. faustregel: alle inkl 25mm ist drin was ein zündhütchen hat. alles was größer ist oder ein zündschraube hat sollte abgeschlagen bzw abgeschossen oder leer sein.


      für gewehr, pisolenmuniton etc bzw alle patronierte infanteriewaffenmunition gilt abweichend davon nachfolgendes (siehe bilder):
      Angehängte Dateien

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      • suchender555
        Lehnsmann


        • 17.10.2004
        • 39

        #4
        Danke einmal!
        Was meinst du mit der Mänge ab 3,7cm...
        Habe natürlich auch größere DEKO-Sachen
        Wieviel darf ich da haben!
        mfg

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        • munfrosch
          ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
          • 20.09.2007
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          #5
          nachtrag:

          komplette leere munition und legale dekowaffen werden meist erstmal mitgenommen aber wenn wirklich nix illegales dran auch wieder rausgegeben

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          • TesoroCibola
            Banned
            • 24.06.2007
            • 1174
            • Afghanistan - Camp
            • DETECTEUR DE METAUX TESORO

            #6
            Nur wird da ohne Anwalt nicht viel laufen

            Alles was mitgenommen wird wird erstmal nach Wiesbaden geschickt und.ggf später zur BAM. Wird dabei nur ein kleiner Verstoß festgestellt sind alle Gutachten zu zahlen in der Regel 380€/Gutachten

            Wird nichts verbotenes festgestellt kostet es nichts aber die Sachen wird man ohne Anwalt wohl nicht bekommen
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            • munfrosch
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              • 20.09.2007
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              • Whites DFX, MD 318B

              #7
              also das ist schmarn. habs mehr als einmal durch! hier in sachsen wird eingesammelt, zu waka geschafft und überprüft. hatte auch ca 10 8x57 unter paar tausend aus nem konvolut die voll waren. ja und? gibt dudu, wird vernichtet, kostet paar € und der rest kommt ca 3 monate später wieder. nix mit zahlen für gutachten etc, lies dazu mal die gesetze mein gutster. wenn du die dir aufdrücken lässt selber schuld. alles was leer war und dann auch dafür noch gutachten bezahlen, naja ich sag mal nix weiter dazu. kenne auch sammler aus anderen bundesländern wo es ähnlich lief. nen guter ra ist aber nie verkehrt

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