Schweizer ZGB in Bezug auf Funde

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  • Lonesome Wolf
    Bürger


    • 03.01.2008
    • 174
    • Oberglatt (CH)
    • Garrett ACE 250

    #1

    Schweizer ZGB in Bezug auf Funde

    hallo allerseits!

    ich hab hier mal eben etwas im internet nach der schweizer gesetzeslage in bezug auf schatz funde recherchiert.
    dabei bin ich über folgende texte gestolpert:

    Art. 723
    1 Wird ein Wertgegenstand aufgefunden, von dem nach den Umständen
    mit Sicherheit anzunehmen ist, dass er seit langer Zeit vergraben
    oder verborgen war und keinen Eigentümer mehr hat, so wird er als
    Schatz angesehen.
    2 Der Schatz fällt unter Vorbehalt der Bestimmung über Gegenstände
    von wissenschaftlichem Wert an den Eigentümer des Grundstückes
    oder der beweglichen Sache, in der er aufgefunden worden ist.
    3 Der Finder hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die
    jedoch die Hälfte des Wertes des Schatzes nicht übersteigen darf.

    Art. 724
    1 Herrenlose Naturkörper oder Altertümer von wissenschaftlichem
    Wert sind Eigentum des Kantons, in dessen Gebiet sie gefunden
    worden sind.381
    1bis Ohne Genehmigung der zuständigen kantonalen Behörden können
    solche Sachen nicht veräussert werden. Sie können weder ersessen
    noch gutgläubig erworben werden. Der Herausgabeanspruch verjährt
    nicht.382
    2 Der Eigentümer, in dessen Grundstück solche Gegenstände aufgefunden
    werden, ist verpflichtet, ihre Ausgrabung zu gestatten gegen
    Ersatz des dadurch verursachten Schadens.
    3 Der Finder und im Falle des Schatzes auch der Eigentümer haben
    Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die jedoch den Wert der
    Gegenstände nicht übersteigen soll.

    soviel zum nationalen gesetz.
    Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.
    (Zit. Albert Einstein)
  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25931
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #2
    Hab´s mal ins Rechtliche verschoben ... - und leicht den Titel erweitert

    ... daß das auch so kurz geht ...
    Da ist ja DSchG, Fundrecht BGB und Schatzregal ultrakurz und verständlich abgehandelt.

    In D sind das gleich wieder mehrere Seiten - die selbst unter Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes von etlichen nicht verstanden werden ...

    Danke!
    Jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

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