bunker in si

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  • holeman
    Ratsherr


    • 17.09.2007
    • 222
    • Köln

    #1

    bunker in si

    hallo und guten morgen ich wurde ebengrade von einem bekannten darauf aufmerksam gemacht das im raum si ein bunker offenstehen würde und ob ich nicht intr. hätte it ihm da rein zu gehen

    nun meine frage mache ich mich jetzt strafbar wenn ich reingehe oder nicht weil offen is dat ding ja und so lange da nirgendwo ein betreten verboten schild rumhängt bin ich der meinung das ich da rein kann

    natürlich nur unter dem motto take many pictures leave any footprints

    würde mich über schnelle antworten freuen weil wer weis wie lang dat ding noch offen ist
    lieber stehend sterben als knieend leben
  • 2augen1nase
    Heerführer


    • 13.03.2007
    • 5543
    • Chemnitz
    • keiner.. leider

    #2
    ich bin mir auch nicht ganz sicher, aber selbst wenn das ding offen steht denke ich ist es hausfriedensbruch, auch wenn kein schild davor steht.


    ich würde es an deiner stelle lassen oder bei dem entsprechenden amt nachfragen, nicht dass irgendjemand das ding aufgebrochen hat und sie dich damit dann belangen wollen oder so...

    ich stelle mir hier (in der stadt wo ich wohne..)auch immer wieder die frage: isses jetzt illegal oder nicht

    aber oft gehe ich dann doch nich rein, weil mir meine vernunft sagt: Tu das nicht!!!
    Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
    Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

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    • der_bünghauser
      Heerführer


      • 01.10.2007
      • 2983
      • Gummersbach
      • Instinkt

      #3
      Am besten ist immer wenn man sich solche sachen anschauen will, sollte man recht Zivil aussehn. Falls dann mal einer kommt kann man immer noch sagen das man beim Spaziergang drauf gestoßen ist, und es sich mal näher anschauen wollte. Aber wenn man da mit voller ausrüstung steht ist das immer was unglaubwürdig. Und wenn dort schilder hängen sollte man sowieso vorsichtig sein oder es lieber lassen. Ich weiß wovon ich rede
      Dann sollte man doch lieber nachfragen ob es möglich wäre sich das mal anzuschauen...
      Weil bei uns in der nähe ist auch ein altes Millitär gelände was schon länger leer steht. Das hat uns dann auch mal intressiert, ein Kollege von mir war da vorher ein paar mal alleine & es ist immer alles gut gegangen.
      Als wir dann da mal zu mehreren waren war aber auch der besitzer auf dem Gelände & das gab dann ein bisschen ärger, wir waren aber auch davon ausgegangen das es keinem mehr gehört. Dann haben wir fast noch stress bekommen weil wir durch den Zaun rein gekommen sind. Weil dort an einigen stellen Löscher im Zaun sind. Und dann mussten wir dem erst mal klar machen das wir aber das loch nicht rein gemacht haben. Das hätte fast eine Anzeige gegeben. Aber haben das dann noch mit Worten & einer Entschuldigung klären können.
      Deshalb sollte man schon vorsichtig sein, sonst heißt es nacher ihr habt den Bunker aufgebrochen.
      Gruß
      Julian
      Suche Porzellan aus der Manufaktur Spitzer Dieringhausen. Fotos & Postkarten aus Dieringhausen, Gummersbach & Umgebung bis in die 1980er Jahre. Und Postkarten aus dem 1 WK.

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      • Deistergeist
        Moderator

        • 24.11.2002
        • 19529
        • Barsinghausen am Deister

        #4
        Zitat von der_bünghauser
        Dann sollte man doch lieber nachfragen ob es möglich wäre sich das mal anzuschauen...
        Gruß
        Julian
        Zustimmung! Der Vorteil: Meist bekommt man dann gleich Informationen zu dem Bauwerk...

        MfG Thomas
        "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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        • 2augen1nase
          Heerführer


          • 13.03.2007
          • 5543
          • Chemnitz
          • keiner.. leider

          #5
          Aaaaaaaaaaaaaaalsoooooooo....

          ich habe dieselbe frage an einen bekannten aus nem anderen forum geschrieben, allerdings bezogen auf leerstehende häuser und fabriken.

          er hat mir zurückgeschrieben (und er kennt sich wirklich aus) und meinte nur: HAUSFRIEDENSBRUCH

          Kannst ja selber mal gucken was da für strafen im gesetz stehen...

          allerdings denk ich mir... wen du als zivilist sowas aus neugier dir anschaust, kannste zwar trotzdem bestraft werden.... aber wenn dich jemand erwischt ist es denk ich mal gut möglich dass er bei ner ordentlichen entschuldigung keine anzeige macht usw... pass halt auf dich auf, und gehin so dinger nie alleine rein.. man kann nie wissen


          grüße!!!!!
          Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
          Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

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          • IG Phoenix
            Heerführer

            • 17.05.2002
            • 1106
            • Uplengen
            • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

            #6
            Moin,

            über das Liegenschaftsamt bekommst heraus, dem der Bunker gehört (Bund, Land, Stadt, Kreis usw.) Dort kannst Du dann um eine Erlaubnis nachfragen.

            Das ist der lange Weg. Der kurze ist Fotokamera und Taschenlampe und rein. Wenn irgendwer eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen will, dann soll er halt. Die wird spätesten bei der Staatsanwaltschaft eingestellt, wegen Geringfügigkeit. Aber egal was drinn herum liegt - Finger weg.

            Viele Grüße

            Walter

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            • holeman
              Ratsherr


              • 17.09.2007
              • 222
              • Köln

              #7
              danke erst mal für die antworten ich wede mir die sache geünlich überlegegen
              aber ich denke ma zu 85% geh ich rein
              Und wie oben schon geschrieben ich will nur fotos machen nichts mit nehmen
              und alleine geh ich da auch nicht rein wer weis was da alles so passieren kann
              ich gehe da mit dem oben genannten bekannte rein und gut is

              Ich werde außer den fotos wahrscheinlich auch nen video machen besteht an sowas intresse?
              lieber stehend sterben als knieend leben

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              • Sorgnix
                Admin

                • 30.05.2000
                • 25931
                • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                #8
                Zitat von IG Phoenix
                Wenn irgendwer eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen will, dann soll er halt. Die wird spätesten bei der Staatsanwaltschaft eingestellt, wegen Geringfügigkeit.

                und das von Dir ...

                Vorbildlich.
                Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                (Heiner Geißler)

                Kommentar

                • duned
                  Geselle


                  • 12.08.2007
                  • 63
                  • Bayern

                  #9
                  na eben aus der Praxis für die Praxis! (das Leben lehrt am besten)

                  Kommentar

                  • Südwestfale
                    Ratsherr


                    • 01.06.2005
                    • 255
                    • NRW nähe Siegen

                    #10
                    Hausfriedensbruch: Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten oder das Sich-nicht-Entfernen aus diesen Räumlichkeiten trotz der Aufforderung eines Berechtigten. Diese Räumlichkeiten sind Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige befriedete Besitztümer oder abgeschlossene Räume, die für Zwecke des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs bestimmt sind.

                    Sprich: Rufen "darf ich rein kommen?" Bei keiner Antwort ist erstmal davon auszugehen das der Eigentümer/ Besitzer nichts dagegen hat. Hätte er das, wäre das Objekt nicht offen. Desweiteren verletzt er mit einem offenstehenden Bunker die Verkehrssicherungspflicht und bekommt halt ne Anzeige zurück.
                    Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden

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                    • Bastler
                      Heerführer

                      • 15.02.2002
                      • 4283
                      • Dortmund
                      • SC 625 ,B.J. 1944

                      #11
                      "na eben aus der Praxis für die Praxis! (das Leben lehrt am besten)"

                      Hmm,das ist immer reine Glückssache,bzw hängt von guten Willen des Richters ab...mich hat z.B. mal das selbe Delikt,reiner Hausfriedensbruch("Ruienenschleichen") ohne böse Begleiterscheinungen wie Einbruch,Sachbeschädigung oder Diebstahl 300 Euro Strafe+Gerichtsverhandlung und 170E Kosten für Diese eingebracht

                      Trotzdem würde ich diese Gelegenheit nicht auslassen und dort auf jeden F die Nase reinstecken ....aber ein wenig aufpassen das einen keiner dabei sieht kann nicht schaden !

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                      • BVK
                        Heerführer


                        • 16.09.2004
                        • 1184

                        #12
                        Zitat von Südwestfale
                        Hausfriedensbruch: Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten oder das Sich-nicht-Entfernen aus diesen Räumlichkeiten trotz der Aufforderung eines Berechtigten. Diese Räumlichkeiten sind Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige befriedete Besitztümer oder abgeschlossene Räume, die für Zwecke des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs bestimmt sind.
                        Ich habe eine Wohnung, ein EFH, unbefriedet. Heisst, Kein 2 m Zaun.
                        Und mein Grundstück ist auch nicht zum Zwecke des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs bestimmt...

                        Zitat von Südwestfale
                        Sprich: Rufen "darf ich rein kommen?" Bei keiner Antwort ist erstmal davon auszugehen das der Eigentümer/ Besitzer nichts dagegen hat. Hätte er das, wäre das Objekt nicht offen.
                        Hin und wieder lasse ich sogar die Haus- und / oder Garagentür offen.
                        Zumeist, wenn ich hinten im Garten arbeite.
                        Aber ich lasse gelegentlich sogar die Haustür offensichtlich offen, wenn ich mal kurz ins Dorf fahre um etwas zu besorgen. Bei uns im Viertel geht das sogar!
                        Das heisst aber noch lange nicht, dass ich nichts dagegen hätte, wenn trotzdem jemand in mein Haus kommt.
                        Unser Hund hat grundsätzlich etwas dagegen - so er nicht mit ins Dorf fährt.

                        Zitat von Südwestfale
                        Desweiteren verletzt er mit einem offenstehenden Bunker die Verkehrssicherungspflicht und bekommt halt ne Anzeige zurück.
                        Mein Haus ist zwar kein Bunker, aber das scheint mir vergleichbar.

                        Toll, wenn ich also jemanden sehe, der auf meinem Grundstück ist, schlimmer noch in meinem Haus - aufgrund offenstehender Tür - , ich ihn deswegen anzeige, bekomme ich eine Gegenanzeige wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
                        Finde ich prima!

                        Tja, jeder hat da wohl seine eigene Rechtsauffassung, just wie er sie braucht...

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                        • Südwestfale
                          Ratsherr


                          • 01.06.2005
                          • 255
                          • NRW nähe Siegen

                          #13
                          herr von und zu. ein offenes haus verletzt keine verkehrssicherheitspflichet, da es (davon ist im allgemeinen auszugehen) keine gefahr für personen darstellt.
                          der bunker schon!

                          wenn deine haustüre offensteht und ich gehe rein mache ich mich nicht strafbar. wenn du aus deinem dorf wiederkommst und mich aufforderst zu gehen, ich dem aber nicht nachkomme, dann mache ich mich strafbar und zwar des hausfriedensbruchs.

                          und das hat mit auffassung nicht zu tun. ich habe mich lediglich mal bei meinem rechtsanwalt informiert, da mich das thema interessiert (meines hobbys wegen)
                          Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden

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                          • BVK
                            Heerführer


                            • 16.09.2004
                            • 1184

                            #14
                            Herr Südwestfale,

                            evtl. hast Du Deinem RA nicht richtig zugehört oder der RA hat seinen Job verfehlt.

                            Zu Deinen Gunsten empfehle ich Dir: wechsel den RA
                            Zuletzt geändert von BVK; 17.01.2008, 19:46.

                            Kommentar

                            • Südwestfale
                              Ratsherr


                              • 01.06.2005
                              • 255
                              • NRW nähe Siegen

                              #15
                              Wann ist Hausfriedensbruch strafbar?

                              Wenn Sie in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringen, oder wenn Sie, ohne Befugnis darin verweilen, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernen.

                              Eindringen ist ein Betreten gegen den Willen des Berechtigten.
                              _______________________________

                              Was ist ein befriedetes Besitztum?

                              Geschützt sind unbewegliche Sachen, die in äußerlich erkennbarer Weise durch den Berechtigten mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert sind. Geschützt wird durch diese Alternative also die formale Rechtsposition des Hausrechtsinhabers.

                              Der Begriff des befriedeten Besitztums umfasst allerdings nicht nur umfriedete oder eingefriedete Bereiche, wie z.B. Hecken oder Zäune, erst recht nicht nur solche, die zu betreten physisch schwierig sind.

                              Es geht um eine fremde Tabuzone, die durch entsprechende schwer zu überwindende Hindernisse dokumentiert ist.


                              Quelle:http://www.rechtsanwalt-louis.de/hausfriedensbruch.htm


                              Wenn Deine Türen offen stehen ist es wohl kaum ein schwer zu überwindendes Hindernis
                              Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden

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