Keine Ahnung, aber ich weiß wie sie in MV aussehen.
Nach § 12 Landesdenkmalschutzgestz bedarf es der Nachforschung , insbesondere Grabungen mit dem Ziel Bodenmäler zu entdecken mit dem Einsatz von techn. Geräten einer Genehmigung der obersten LDA.Schau doch einfach mal rein ins Buch.:ha
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