Rechte beim Suchen

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  • Metallicana
    Anwärter


    • 11.01.2008
    • 17
    • Nähe dachau
    • ACE 150

    #1

    Rechte beim Suchen

    Hi ich bin neu hier

    Mich würden mal die Rechte beim Sondengehen interesieren. Darf man ohne Genemigung überhaupt rumgehn?? (wohl nicht, aber ich frage trotzdem mal)

    Hab hoffentlich bald eine Sonde

    Wie siehts eintlich mit Genemigung aus?? Man darf ja dann nicht mal auf Äckern suchen gehn, da die ja auch jemanden gehören, oder??

    Darf man dann nur auf Gemeindegrund gehen??



    Freue mich auf Antworten
  • Colin († 2024)
    Moderator

    • 04.08.2006
    • 10262
    • "Oppidum Ubiorum"
    • the "Tejon" (what else..?)

    #2
    hi there,


    sag es ja ungern, aber da kannst du nun wirklich die Suchfunktion benutzen...



    eine Genehmigung brauchst du so gesehen doppelt, zuerst von den Behörden und dann von den Grundstückseignern..

    Gruß Colin
    Zuletzt geändert von Colin († 2024); 14.01.2008, 15:10.


    "In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"



    "Fotowettbewerbgewinner" 02.22 / 12.22 / 07.23 / 04.24
    "Fotowettbewerbmitgewinner" 10.21 / 01.22 / 05.23


    Colin hat uns am 16.07.2024
    nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
    In stillem Gedenken,
    das SDE-Team

    Kommentar

    • itti1971
      Landesfürst


      • 11.12.2007
      • 669
      • duisburg

      #3
      hallo, schau mal unter www.DIGS-ONLINE.de da werde deine fragen beantwortet.

      Kommentar

      • Metallicana
        Anwärter


        • 11.01.2008
        • 17
        • Nähe dachau
        • ACE 150

        #4
        hmm die digs seite hat mich soweit gebracht das ich jetzt weiß das eine Genemigung fast unmöglich ist zu bekommen. Und wenn dann bringt sie auch nicht viel da man ja eh auch noch den Grundstücksbesitzer fragen muss

        Wie macht ihr das denn so??
        bestimmt hat doch nicht jeder von euch für jeden gang eine genehmigung *woob*

        Kommentar

        • Sorgnix
          Admin

          • 30.05.2000
          • 25931
          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
          • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

          #5
          ... sorry, aber es haben nicht alle Lust, jeden dritten Tag das gleiche nochmals zu erzählen ...

          In diesem Unterforum, wie auch in dem fürs Sondengehen wird das Thema dauernd behandelt. Vielleicht liest Du einfach mal selber hier ein wenig im Archiv

          Die Wertigkeit der Genehmigung von Grundstücksbesitzer und Amt handhabt jeder anders ... Der eine so - der andere so. Noch andere gar nicht ...

          Rein rechtlich - nach meiner Meinung - ist die des Grundstückseigentümers die wichtigste!.
          ... denn es kommt häufiger vor, daß ein Grundstückseigentümer einen unerlaubt auf SEINEM Grundstück Löcher, Schaden oder irgendne Entwendung Machende am Genick packt, als das sie von nem engagierten Heimatforscher in die rechtlichen Dinge "eingewiesen" werden.

          WEHER tut im Normalfall jedoch das Urteil vom Gericht, das vom Amt angestrengt wird.
          Wenn es ganz hart kommt, dann kriegst Du´s von beiden ...

          ... wenigstens EINE Genehmigung solltest Du haben.

          Den Rest bitte selbständig nachlesen.
          Fragen kann jeder ...

          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

          (Heiner Geißler)

          Kommentar

          • wolfi
            Heerführer


            • 02.01.2006
            • 2054
            • bayern

            #6
            Zitat von Metallicana
            hmm die digs seite hat mich soweit gebracht das ich jetzt weiß das eine Genemigung fast unmöglich ist zu bekommen. Und wenn dann bringt sie auch nicht viel da man ja eh auch noch den Grundstücksbesitzer fragen muss

            Wie macht ihr das denn so??
            bestimmt hat doch nicht jeder von euch für jeden gang eine genehmigung *woob*
            Streng genommen brauchst du natürlich eine Genehmigung.Mich hat zwar bisher noch nie jemand nach einer Genehmigung gefragt,auch nicht die Polizei.Was aber natürlich nichts heißen muß!Kommt immer darauf an,auf wen du triffst und wie glaubwürdig du darstellen kannst,das du lediglich "Altmetall" suchst.Ich persönlich schlepp einfach keinen Spaten mehr mit.Wenn man nur einen kleinen Gartenrechen dabei hat,kann man die Leute eher milde stimmen,als wenn man mit schwerem Grabgerät unterwegs bist.Außerdem ist der Rechen leichter und handlicher und man kommt gar nicht erst in Versuchung metertiefe Löcher zu buddeln.

            Kommentar

            • Metallicana
              Anwärter


              • 11.01.2008
              • 17
              • Nähe dachau
              • ACE 150

              #7
              ok ikann ich verstehen das ihr nicht des gleiche antworten wollt. Tut mir leid das nächste mal benutzte ich die Sufu

              Trotzdem danke ihr habt mir gut gehoflen

              ihr seit hier ein echt super forum!!!

              Kommentar

              • sanitoeter2000
                Ritter


                • 08.05.2007
                • 448
                • Bayern, Chiemsee
                • Minelab Equinox 800

                #8
                Zitat von wolfi
                Streng genommen brauchst du natürlich eine Genehmigung.
                Streng genommen brauchst Du auf 99% der Flächen der BRD keine Genehmigung vom Amt - und für die restlichen 1% ist es recht schwer bis unmöglich eine zu bekommen, da es sich dabei um bekannte Bodendenkmalsflächen handelt.

                Um dem Amt entgegenzukommen habe ich eine Genehmigung beantragt und bekam ein Schreiben mit dem Wortlaut zurück: ... hiermit teile ich Ihnen mit, dass in einem Suchgebiet, wo keine Bodendenkmäler liegen, eine Erlaubnis nicht erforderlich ist ... Die Erlaubnis ist notwendig, sofern sich auf Gebieten Bodendenkmäler befinden, vermutet werden oder den Umständen nach anzunehmen sind.

                Es schadet also nicht mit offenen Karten gegenüber dem Amt zu spielen und das im Vorfeld abzuklären, obwohl (wie das Amt selbst bestätigt) keine Genehmigung notwendig ist!

                Viele Grüße
                Sani
                "Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"

                Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
                "Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"

                Kommentar

                • Drusus
                  Heerführer


                  • 31.08.2005
                  • 3464
                  • München, Bayern
                  • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                  #9
                  Zitat von sanitoeter2000
                  Um dem Amt entgegenzukommen habe ich eine Genehmigung beantragt und bekam ein Schreiben mit dem Wortlaut zurück: ... hiermit teile ich Ihnen mit, dass in einem Suchgebiet, wo keine Bodendenkmäler liegen, eine Erlaubnis nicht erforderlich ist ... Die Erlaubnis ist notwendig, sofern sich auf Gebieten Bodendenkmäler befinden, vermutet werden oder den Umständen nach anzunehmen sind.

                  Stimmt - zumindest für Bayern. Ganz Ähnliches entnahm ich einem Artikel in der Zeitschrift "Denkmalpflege Informationen" (Nr. 138, November 2007 - Seite 47-48).

                  Siehe: http://www.gdi.bayern.de/aeltere_Mel...rmationen2.pdf

                  Viele Grüße,
                  Günter
                  Quis custodiet ipsos custodes?

                  Kommentar

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