Urhebergesetz

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  • Xare
    Bürger


    • 02.08.2005
    • 127
    • Bayern
    • Lichter & Lauscher

    #1

    Urhebergesetz

    So richtig verstanden habe ich das Urhebergesetz immer noch nicht.
    Habe eine interessante Postkarte aus dem Jahre 1938 gefunden, also 70 alt.
    Darf ich die nun scannen/photographieren und dieses Bild hier veröffentlichen? - ich bin doch dann der Urheber dieses Bildes, oder sehe ich das falsch?
    mfg Xare
    Habe immer eine leere Flasche im Kühlschrank - falls jemand kommt und nichts trinken möchte...
  • holeman
    Ratsherr


    • 17.09.2007
    • 222
    • Köln

    #2
    ich denke mal schon
    an sonsten schreib doch einfach unter oder in das blid quelle unbekannt
    lieber stehend sterben als knieend leben

    Kommentar

    • Xare
      Bürger


      • 02.08.2005
      • 127
      • Bayern
      • Lichter & Lauscher

      #3
      Zitat von holeman
      ich denke mal schon
      an sonsten schreib doch einfach unter oder in das blid quelle unbekannt
      Hi holeman,
      Quelle und Jahreszahl sind rückseitig angegeben, im Internet zumindest ist die Quelle (Photoatelier in Linz) nicht auffindbar. Postkarte ist geschrieben und gestempelt; ich betrachte sie mal als historischen Gegenstand. Aus welcher Entfernung darf man diesen dann fotographieren? - im Urhebergesetz sind keine Entfernungen genannt.
      mfg Xare
      Habe immer eine leere Flasche im Kühlschrank - falls jemand kommt und nichts trinken möchte...

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      • retzi
        Geselle


        • 15.01.2008
        • 84
        • Berlin
        • Whites Spectrum XLT, Aquapulse 1b( PI-Gerät )

        #4
        Natürlich bist Du nicht der Urheber, aber ich glaube nicht, das es jemanden kratzt, wenn Du sie hier reinsetzt. retzi

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        • Xare
          Bürger


          • 02.08.2005
          • 127
          • Bayern
          • Lichter & Lauscher

          #5
          Zitat von retzi
          Natürlich bist Du nicht der Urheber, aber ich glaube nicht, das es jemanden kratzt, wenn Du sie hier reinsetzt. retzi
          Ich betrachte mich aber als Urheber des von mir eigenhändig "geschossenen" Bildes, das ich hier reinstellen möchte. Möchte mir nur keine Abmahnung einfangen, sowas soll's geben!
          mfg Xare
          Habe immer eine leere Flasche im Kühlschrank - falls jemand kommt und nichts trinken möchte...

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          • Penz
            Lehnsmann


            • 29.12.2007
            • 45
            • Niederbayern

            #6
            Ich denke das es da keine Probleme geben dürfte, wie gesagt würde ich angeben : "Quelle unbekannt" oder nicht auffindbar oder so !

            Da wird sich keiner dran stören !

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