Kommt darauf an, ob das für Dich / den Fundort zuständige LDA die Zeugnisses des zweiten Weltkrieges schon als historisch bedeutungsvoll betrachtet. Scheinbar geht der Trend dahin. Auf jeden Fall hat der Staat / das Bundesland und andere garantiert interesse daran. Ich für meinen Teil möchte gar kene Goldbarren finden.
Haste etwa einen gefunden?
Bewegliche Bodendenkmäler (selbst Oberflächenfunde wie Scherben auf dem Acker) sind immer zu melden, denn normalerweise kann "Der Laie" sie nicht datieren und sie könnten wertvoll für die Forschung sein. Das ist dann Aufgabe der Profis.
Zuletzt geändert von fleischsalat; 29.01.2008, 22:50.
Zudem eine Meldung beim örtlich zuständigen Fundbüro kann nicht schaden, falls es sich am Ende um einen verlorenen Gegenstand handelt.
Dann könnte Finderlohn drin sein, denn der vermeintliche Eigentümer dürfte sich melden.
Hallo Fleischsalat, Scherben sind ja etwas anderes als Goldbarren aus dem 2. WK. Das sehe ich ja auch ein. Bin selber Hobbyarchäologe und weiß, wie wichtig Scherben für eine Datierung sein können. In dem Fall geht es aber nicht um kulturhistorisch wertvolle Artefakte, sondern einfach um Goldbarren, die am Ende des 2.WK verbuddelt wurden. Meine Frage war, ob Das LDA dies einfach als bewegliches Bodendenkmal deklarieren kann, um damit Zugriff auf das Ganze zu haben. Ich glaube dies nicht und hatte gehofft, das sich hier jemand meldet, der Prezedenzfälle kennt. retzi
Hallo Fleischsalat, Scherben sind ja etwas anderes als Goldbarren aus dem 2. WK. Das sehe ich ja auch ein. Bin selber Hobbyarchäologe und weiß, wie wichtig Scherben für eine Datierung sein können. In dem Fall geht es aber nicht um kulturhistorisch wertvolle Artefakte, sondern einfach um Goldbarren, die am Ende des 2.WK verbuddelt wurden. Meine Frage war, ob Das LDA dies einfach als bewegliches Bodendenkmal deklarieren kann, um damit Zugriff auf das Ganze zu haben. Ich glaube dies nicht und hatte gehofft, das sich hier jemand meldet, der Prezedenzfälle kennt. retzi
Selbst eine einfache Patronenhülse aus dem 2. Weltkrieg KANN zum Bodendenkmal erklärt werden.
Das mit den Scherben war nur ein Vergleich, mit dem ich darauf hinweisen wollte, dass selbst Gegenstände, die nicht oder nur zum Teil mit dem Boden verbunden sind, trotzdem in bestimmten Fällen gemeldet werden müssen.
Bei der Suche / Beim Finden in Gewässern ist die Situation ähnlich.
Es kommt einfach darauf an, ob Stücke aus der Zeit des 2. WKs in Deiner Gegend als "kulturhistorisch wertvoll" betrachtet werden.
Wie ich oben schon erwähnte, bewegt sich der Trend auch in Richtung WK2.
Ob es bei Dir nun schon so ist, kann ich Dir auch nicht sagen.
Präzedenzfälle wirst Du lange suchen können.
Wer liefert schon einen Goldbarren ab, wenn Du den erst einmal in der Hand hast, werden Dir viele Gedanken kommen und plötzlich denkst Du weder an ein Bodendenkmal noch an eine verlorene Sache, es wird Dir vorkommen wie ein Haufen Bargeld.
Je größer der Barren, je großer die Versuchung, sich keine störenden Gedanken zu machen.
garantiert!
Danke für den Tip landesfürst. Muß lachen. Aber natürlich werde ich erst mal ausloten, ob es eine legale Möglichkeit gibt. Mir geht es da auch um Grundsätzliches. Ich achte die Arbeit der Landesämter, bin aber mit der Methodik, alles was Wert hat, als Kulturdenkmal zu erklären um Zugriff darauf zu haben, nicht einverstanden. Das widerstrebt meinem Gerechtigkeitsempfinden. Zum Glück gibt es ja bei uns Verwaltungsgerichte und auch der Staat kann nicht alles machen was er will. retzi
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