Grundlagenpapier? Da ist dann aber wirklich noch viel Arbeit erforderlich, so ist es eher ein schwammiges Papier.
Die Antwort an DIGS würde mich dann interessieren.
Da bin ich aber mal gespannt ob DIGS eine vernüftige Antwort zurück erhält.
Es müssen anscheinend immer größere Hürden überwunden werden um diesem Hobby nachgehen zu können und das finde ich höchst unfair. Wahrscheinlich müssen wir jetzt auch noch ein paar Semester studieren um die Dinger schwingen zu dürfen.
Will auch mal behaupten das so manches, was von einem Hobbysucher entdeckt und gemeldet wurde, wahrscheinlich nie offiziell gefunden worden wäre.
Ebenfalls nicht vergessen sollte man, für die Archies aber uninterressant, die gemeldeten Munitionsfunde beim KMRD.
In der Presse breit getreten werden ja immer nur die negativen Sachen über Sondler wie Raubgräberei, das lässt sich halt gut verkaufen und hört sich spannend an. Der nebeneffekt davon ist das wir verallgemeinert werden und als Raubgräber abgestempelt werden.
Fakt ist: Ein Mann mit einer Waffe in der Hand ist noch lange kein Mörder.
meiner Meinung nach ist das auch eine Folge der sich entwickelnden Verbotskultur in Deutschland.
Bin mal gespannt, was die sich, um davon abzulenken, wie wenig wichtiges sie da oben gebacken kriegen, als nächste Gängelei einfallen lassen, um uns zu zeigen,wie aktiv sie sind.
Vielleicht wäre es ja eine gute Idee fürs Sommerloch, passivsondeln für gesundheitsschädlich zu erklären?
Der Thread wurde aber rausgenommen, weil das Papier zu dem Zeitpunkt noch nicht "offiziell" freigegeben bzw. veröffentlicht war.
Da waren wir bzw. der Schreiber wohl etwas voreilig ...
Mal sehen, wenn Zeit, dann grab ich den Thread wieder aus
Ansonsten:
... es kommt immer darauf an, WAS man aus einem Papier herauslesen will.
"Früher" war ja aus der Ecke fast ausschließlich in einem Satz "Sondengänger - Raubgräber - kriminiell" zu hören/lesen.
Jetzt dagegen hört sich das doch immer öfter auch etwas differenzierter an.
... und ich kann dieses ewige Gejammere einiger nicht mehr hören.
Nicht mal in der Lage, den ERSTEN Schritt zu gehen, und wenigstens den Grundstückseigentümer um Sucherlaubnis fragen, aber sich dann schon über die ebenso ausgelassenen Schritte zwei und drei aufregen ...
Wenn man positiv eingestellt ist, könnte man dieses Grundlagenpapier auch als "Schritt nach vorn" ansehen ...
Auch dieses ist nicht der Weisheit letzter Schluß - aber immer noch mehr und konstruktiver, als so einiges, was hier von der sog. "Gegenseite" immer zu lesen ist ...
Könnte es sein, daß genau solche "Vorbilder" mit für die Gesamtentwicklung verantwortlich sind???
"sich entwickelnde Verbotskultur"?? ... es war schon immer verboten, in Nachbars Garten die Radieschen zu klauen ...
Grüße
Jörg
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)
Nicht mal in der Lage, den ERSTEN Schritt zu gehen, und wenigstens den Grundstückseigentümer um Sucherlaubnis fragen,
Das habe ich heute nach 2 Wochen Sondelerfahrung, bisher eher hier und da mal, gemacht und es war positiv. Der Bauer hat mit Sicherheit innerlich gegrinst, aber er wünschte mir viel Glück :-)
Fragen beim Eigentümer ist ja selbstverständlich, in meinem Garten wollte ich auch keine fremden Leute haben, die ungefragt Löcher buddeln *lol
Mit Verbotskultur meinte ich eigentlich "das deutsche Wesen", alles, was von "oben"(ein Haufen Knalltüten) kommt, erstmal abzunicken und die Klappe zu halten.
Was das Sondengehen betrifft, heisst das für mich, ich habe keine Lust, mich beim Suchen ständig umgucken zu müssen, weil ich mal wieder gegen ein Verbot verstosse, so unsinnig es auch meist ist.
Alles wird nach und nach gesetzlich geregelt, überspitzt gesagt, darfst du in schätzungsweise 10 Jahren in deinen eigenen 4 Wänden nicht mehr rauchen, lästern über den Staat wird per Redeverbot in der Raucherpause vor der Eckkneipe unterbunden etc.
Sorry für diesen kleinen Exkurs, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, warum soll ich nicht buddeln? Für die Plätze, an denen ich suche, habe ich noch nie einen "staatlichen" gesehen.
Warum? Weil es nur interessiert, wenn etwas VERBOTEN ist und da eventuell Bussgelder und Eigentumsrechte abgegriffen werden können.
Hallo Jungs,
fragt nach beim Amt und freut Euch über den Fetzen genauso wie ich:
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Vollzug des Denkmalschutzgesetzes;
hier: Antrag auf ein Bescheinigung zum Sondengehen
Sehr geehrter Herr PunktPunkt,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass in einem Suchgebiet, wo keine Bodendenkmäler liegen, eine Erlaubnis nicht erforderlich ist. Ob Bodendenkmäler vorhanden sind, kann auf der Hompage des BLfd www.blfd.bayern.de unter bayern-viewer festgestellt werden.
Die Erlaubnis ist notwendig, sofern sich auf Gebieten Bodendenkmäler befinden, vermutet werden oder den Umständen nach anzunehmen sind.
In dem von Ihnen beantragten Suchgebiet befinden sich keine Bodendenkmäler.
Wir bitten darauf zu achten, dass eine schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorliegt. Diese ist immer mitzuführen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
------------------------------------------
Dann habt das Schreiben in der Tasche und seit auf der sicheren Seite - und hat nicht mal was gekostet (außer Zeit!)
"Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"
Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
"Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"
Wir bitten darauf zu achten, dass eine schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorliegt. Diese ist immer mitzuführen.
DAS ist ja der Punkt, mit dem letztendlich so ziemlich alle ihre Schwierigkeiten haben. Da hilft auch das Lamentieren über das "böse" Amt nix mehr, weil man ja angeblich keine Genehmigung bekommt. Der Grundstückseigentümer war schon immer das geringere Problem.
... ich hab übrigens noch nie ne Eigentümererlaubnis in schriftlicher Form gesehen
Meine sind alle auch nur mündlich - aber im Harz zählt sowas noch ...
Wo die Rechtsverbindlichkeit dieser Vorgabe niedergelegt sein soll, weiß das Amt wahrscheinlich selber nicht. Da geht´s um die Rechte Dritter, nicht die des Amtes ...
Das dürfen sie aber gern bei der eigenen Genehmigung zur Pflicht machen. Was im Problemfall nen Ordnungshüter mit Sicherheit eher überzeugt, als das Argument "liegt zu Hause" ...
Zitat von sanitoeter2000
Dann habt das Schreiben in der Tasche und seit auf der sicheren Seite - und hat nicht mal was gekostet (außer Zeit!)
Wie gesagt: Glückwunsch!
... bevor es jemand falsch versteht: Nicht das Schreiben vom Sani in der Tasche haben - SELBER eins beantragen! ( )
Gruß
Jörg
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)
Die Auflage zu einer "schriftlichen Erlaubnis" des Grundstücksinhabers kann nur "Kraft souveräner Willkür" oder aus Unwissenheit seitens des zuständigen Denkmalamtes sein, das widerum keinen gesetzlichen Einfluss auf etwas hat, wofür ich de facto keine amtliche Genehmigung benötige. Daher hat das DA auch Einfluss darauf, wie ich mich mit dem Grundstücksinhaber darauf einige, dass ich auf seinem Gelände suchen darf.
Telefonisch, per email, mündlich oder schriftlich - ganz egal!
Ämter in Deutschland, eine Kuriosität - ohne Worte ...!
Viele Grüße
Sani
"Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"
Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
"Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"
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