Kann mir einer von euch sagen,wie lange ist man eigendliche verpflichtet ein an Selbstabholer versteigerten sperrigen Gegenstand aufzuheben,bis man den Kaufvertrag einseitig kündigen darf ?
Und nochmal eBay ...
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Wenn du auf "Mein Ebay" gehst kannst du in der Auflistung ganz links alles was wichtig ist anklicken.Unten steht Unstimmigkeit online klären da kannst du alles genau nachlesen.Man sollte einfach mit seinem Geschäftspartner mal reden oder einfach anrufen.Die adresse hat dir ja Ebay gegeben,den rest findest du meistens im Netz(Telefonbuch ,Name Adresse eingeben) schon gibt es die passende Nummer.
Meistens holen die dann ganz schnell ab.
Gruß andreas
S.S.S.SKommentar
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Was sagt denn der Käufer, du hast doch bestimmt Kontakt aufgenommen. Habt ihr da etwas vereinbart wann er die Ware abholen kommt. Wenn nicht würde ich das mal so versuchen, du solltest ja auch zu hause sein wenn die Abholung der Ware stattfindet.
Schau mal ob da was im BGB steht, ob es da eine feste Regel vom Gesetzgeber gibt weiß ich nicht.Patriae inserviendo consumer.
Gruß
Klausie
Kommentar
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Setz Ihm nun noch zusätzlich eine angemessene Frist zur Abholung und dem Hinweis das du den kaufvertrag nach Ablauf der Frist als hinfällig ansiehst.
Die Meldungen an eBay sind die ja schon bekannt und danach sollte der Fall für dich gegessen sein.Kommentar




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