Und nochmal eBay ...

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  • Bastler
    Heerführer

    • 15.02.2002
    • 4283
    • Dortmund
    • SC 625 ,B.J. 1944

    #1

    Und nochmal eBay ...

    Kann mir einer von euch sagen,wie lange ist man eigendliche verpflichtet ein an Selbstabholer versteigerten sperrigen Gegenstand aufzuheben,bis man den Kaufvertrag einseitig kündigen darf ?
  • T 2004
    Heerführer


    • 08.02.2004
    • 1190
    • Niedersachsen

    #2
    Soweit ich weiß 7 Tage, danach kannst du bei Ebay ihn als nicht bezahlt melden, und ein Unstimmigkeits fall aufrufen.

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    • caca
      Landesfürst


      • 13.03.2008
      • 832
      • NRW
      • Fisher F75 Ltd.

      #3
      wieviel tage hat der denn zeit gehabt?
      also bei ebay kannst du erst was melden wenn es nach 10 tagen immer noch nicht bezahlt ist.
      Das piept sich gut an!

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      • seewolf
        Heerführer


        • 06.12.2005
        • 4969
        • Schöneweide
        • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

        #4
        Wenn du auf "Mein Ebay" gehst kannst du in der Auflistung ganz links alles was wichtig ist anklicken.Unten steht Unstimmigkeit online klären da kannst du alles genau nachlesen.Man sollte einfach mit seinem Geschäftspartner mal reden oder einfach anrufen.Die adresse hat dir ja Ebay gegeben,den rest findest du meistens im Netz(Telefonbuch ,Name Adresse eingeben) schon gibt es die passende Nummer.
        Meistens holen die dann ganz schnell ab.
        Gruß andreas
        S.S.S.S

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        • Glückauf
          Lehnsmann


          • 08.02.2008
          • 49
          • Schweinfurt

          #5
          Hallo Bastler

          Hast du keine Abholfrist angegeben? Zum Bleistift 7 Tage nach Ende der Ersteigerung. Wenn der Käufer sich nicht meldet kannst du ihn bei ebay melden. Die schreiben ihn dann 10 Tage nach Auktionsende an. Gruß Manfred

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          • Bastler
            Heerführer

            • 15.02.2002
            • 4283
            • Dortmund
            • SC 625 ,B.J. 1944

            #6
            Unstimmigkeit wegen nicht bezahltem Artikel melden ist mir klar,nur das kann sich ja auf unbestimmte Zeit hinziehen...

            In der Auktion eine Abholfrist zu setzen hab ich versäumt.

            Kommentar

            • Klausie
              Heerführer


              • 14.04.2006
              • 1044
              • Pfalz

              #7
              Was sagt denn der Käufer, du hast doch bestimmt Kontakt aufgenommen. Habt ihr da etwas vereinbart wann er die Ware abholen kommt. Wenn nicht würde ich das mal so versuchen, du solltest ja auch zu hause sein wenn die Abholung der Ware stattfindet.

              Schau mal ob da was im BGB steht, ob es da eine feste Regel vom Gesetzgeber gibt weiß ich nicht.
              Patriae inserviendo consumer.


              Gruß

              Klausie

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              • Crysagon
                Moderator

                • 21.06.2005
                • 5669
                • "Throtmanni" So fast as Düörpm

                #8
                Setz Ihm nun noch zusätzlich eine angemessene Frist zur Abholung und dem Hinweis das du den kaufvertrag nach Ablauf der Frist als hinfällig ansiehst.
                Die Meldungen an eBay sind die ja schon bekannt und danach sollte der Fall für dich gegessen sein.

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                • Bastler
                  Heerführer

                  • 15.02.2002
                  • 4283
                  • Dortmund
                  • SC 625 ,B.J. 1944

                  #9
                  Hat sich erledigt....

                  Kommentar

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