Strandsuche in Mecklenburg-Vorpommern

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  • Skaldjur
    Lehnsmann


    • 07.03.2008
    • 33
    • MV
    • Tesoro Conquistador

    #1

    Strandsuche in Mecklenburg-Vorpommern

    Hallo
    ich komme von der Insel Rügen und würde dort gern an den öffentlichen Stränden sondeln.

    Meine Suche soll sich dabei ausschließlich auf neuzeitliche Funde konzentrieren. (Münzen, evtl. Schmuck etc.)

    Da ich bei meinem Vorhaben mit ruhigem Gewissen suchen möchte, würde mich interessieren ob ich für die Suche eine Genehmigung benötige.

    Im DschG MV heißt es in § 12 "Nachforschungen"
    Nachforschungen, insbesondere Grabungen oder der Einsatz von technischen Suchgeräten, mit dem Ziel, Denkmale, insbesondere Bodendenkmale, zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde.

    ...nach meiner Interpretation bedeutet dass, eine Genehmigung wird nur dann benötigt, wenn das Ziel der Suche die Entdeckung von Denkmale, insbesondere Bodendenkmale ist.

    Da ich meine Suche, aber ausdrücklich auf neuzeitliche Funde ausrichte, und Ziel meiner Suche nicht Bodendenkmale sind - benötige ich demzufolge auch keine Genehmigung?!

    Berichtigt mich wenn ich falsch liege...wie denkt ihr darüber?

    Gruß Skaldjur
  • waldschrat01
    Landesfürst


    • 23.02.2006
    • 706
    • Meck-Pomm
    • keinen, Augen aufmachen

    #2
    Das kann man sicherlich interpretieren, denn Spielraum wird es auch dort geben.
    Natürlich läßt sich das von Zwei Seiten aus betrachten.
    Einmal von der Seite des "Suchenden", der eben nur nach modernen Dingen sucht, was das Auffinden von möglicherweise "alten" bzw. kulturhistorisch wertvollen Funden, die eventuell angespült wurden aber nicht ausschließt.
    Die andere Seite ist die der Wissenschaftler, die es damit begründen, daß... (siehe vorstehenden Satz)...mit kulturhistorischer Bedeutung nicht ausschließt und mit der Bergung von nicht fachkundiger Seite, der Fundzusammenhang und wichtige wissentschftliche Erkenntnisse verloren gehen können.
    Irgendwie dreht man sich im Kreis, denn das Eine schließt das Andere nicht aus. Im Zweifelsfalle wird sicherlich die Behörde auf der Rechthaben-Seite sein. Doch einen Versuch sollte es wert sein, wenn man dies unbedingt möchte.

    Beste Grüße vom waldschrat01
    Es ist besser zu schweigen und alle glauben zu lassen, man sei ein Trottel, als den Mund aufzumachen und alle Zweifel zu beseitigen.

    Kommentar

    • Skaldjur
      Lehnsmann


      • 07.03.2008
      • 33
      • MV
      • Tesoro Conquistador

      #3
      Zitat von waldschrat01
      Das kann man sicherlich interpretieren, denn Spielraum wird es auch dort geben.
      Natürlich läßt sich das von Zwei Seiten aus betrachten.
      Einmal von der Seite des "Suchenden", der eben nur nach modernen Dingen sucht, was das Auffinden von möglicherweise "alten" bzw. kulturhistorisch wertvollen Funden, die eventuell angespült wurden aber nicht ausschließt.
      Die andere Seite ist die der Wissenschaftler, die es damit begründen, daß... (siehe vorstehenden Satz)...mit kulturhistorischer Bedeutung nicht ausschließt und mit der Bergung von nicht fachkundiger Seite, der Fundzusammenhang und wichtige wissentschftliche Erkenntnisse verloren gehen können.
      Irgendwie dreht man sich im Kreis, denn das Eine schließt das Andere nicht aus. Im Zweifelsfalle wird sicherlich die Behörde auf der Rechthaben-Seite sein. Doch einen Versuch sollte es wert sein, wenn man dies unbedingt möchte.

      Beste Grüße vom waldschrat01
      Hi Waldschrat, danke für deinen Beitrag...ich möchte das Thema mal ausreizen und auf den Zahn fühlen, also nimm meine Kritik nicht persönlich - es soll als Diskussionsanreiz dienen, würde mich freuen wenn sich weitere User beteiligen.

      Also

      1. was das Auffinden von möglicherweise "alten" bzw. kulturhistorisch wertvollen Funden, die eventuell angespült wurden aber nicht ausschließt /

      Das Verhalten bei Zufallsfunden ist klar geregelt, wenn ich abseits von Bodendenkmälern und Grabungsschutzgebieten, bei der Suche nach neuzeitlichen Dingen auf einen kulturhistorisch interessanten Fund stoße, handelt es sich meiner Meinung nach um einen Zufallsfund?!

      2. und mit der Bergung von nicht fachkundiger Seite, der Fundzusammenhang und wichtige wissentschftliche Erkenntnisse verloren gehen können

      Meine Suche soll sich ausschließlich auf öffentliche Strände beschränken, diese werden jedes Jahr künstlich aufgespült und natürlich abgetragen, hinzu kommen tausende Touristen die den Strand umbuddeln - ich bezweifle das sich hier noch ein Fundzusammenhang herstellen läßt?!

      3. Im Zweifelsfalle wird sicherlich die Behörde auf der Rechthaben-Seite sein

      Das möchte ich bezweifeln. Meiner Meinung nach ist die Behörde in der Beweispflicht, und muss mir nachweisen, dass ich mich schuldigt gemacht habe und aus Fahrlässigkeit oder mit Absicht den Fund eines Bodendenkmals in Kauf genommen habe.

      Ich weiß nicht ob so etwas bereits vor Gericht verhandelt wurde, unter den oben genannten Punkten stell ich es mir aber recht interessant vor, wie die Behörde dem Richter erklären will das ich beim buddeln am Strand einen interessantes BD entdeckt habe und den Fundzusammenhang dabei zerstört habe. An unseren Stränden buddeln im Sommer täglich tausende Menschen im Sand, bauen Strandburgen und graben Löcher - da könnte jeder auf ein BD treffen.

      Berichtigt mich wenn ich falsch liege! Wie denkt ihr darüber?

      Skaldjur

      Kommentar

      • waldschrat01
        Landesfürst


        • 23.02.2006
        • 706
        • Meck-Pomm
        • keinen, Augen aufmachen

        #4
        Hallo Skaldjur,

        keinesfalls nehme ich das persönlich.
        Ich finde Dein Thema recht interessant und würde mich ebenfalls freuen, wenn es hierzu noch eine rege Beteiligung gibt.

        Beste Grüße vom waldschrat01
        Es ist besser zu schweigen und alle glauben zu lassen, man sei ein Trottel, als den Mund aufzumachen und alle Zweifel zu beseitigen.

        Kommentar

        • sirente63
          Banned
          • 13.11.2005
          • 5348

          #5
          Hallo
          Eigentlich ein Thema für sich!
          Wo ein allgemeines Nutzungsrecht besteht(BRD),allso keine Privatstrände!!!!
          Dürfte bei etwas Fingerspitzengefühl je nach stand der Dinge und Lage bei der Strandsuche kein Problem geben.Eine Verlustsuche(Schlüssel,Ring ect.) oder das Wiederfinden an öffentlichen Stränden kann ohne weiteres nicht untersagt werden.
          Hier ein ähnlicher Thread.

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          • MvR
            Heerführer


            • 03.01.2007
            • 2735
            • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

            #6
            skjaldur, hast pn
            Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
            Spandau!!! Was sonst??

            Kommentar

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