Hallo
ich komme von der Insel Rügen und würde dort gern an den öffentlichen Stränden sondeln.
Meine Suche soll sich dabei ausschließlich auf neuzeitliche Funde konzentrieren. (Münzen, evtl. Schmuck etc.)
Da ich bei meinem Vorhaben mit ruhigem Gewissen suchen möchte, würde mich interessieren ob ich für die Suche eine Genehmigung benötige.
Im DschG MV heißt es in § 12 "Nachforschungen"
Nachforschungen, insbesondere Grabungen oder der Einsatz von technischen Suchgeräten, mit dem Ziel, Denkmale, insbesondere Bodendenkmale, zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde.
...nach meiner Interpretation bedeutet dass, eine Genehmigung wird nur dann benötigt, wenn das Ziel der Suche die Entdeckung von Denkmale, insbesondere Bodendenkmale ist.
Da ich meine Suche, aber ausdrücklich auf neuzeitliche Funde ausrichte, und Ziel meiner Suche nicht Bodendenkmale sind - benötige ich demzufolge auch keine Genehmigung?!
Berichtigt mich wenn ich falsch liege...wie denkt ihr darüber?
Gruß Skaldjur
ich komme von der Insel Rügen und würde dort gern an den öffentlichen Stränden sondeln.
Meine Suche soll sich dabei ausschließlich auf neuzeitliche Funde konzentrieren. (Münzen, evtl. Schmuck etc.)
Da ich bei meinem Vorhaben mit ruhigem Gewissen suchen möchte, würde mich interessieren ob ich für die Suche eine Genehmigung benötige.
Im DschG MV heißt es in § 12 "Nachforschungen"
Nachforschungen, insbesondere Grabungen oder der Einsatz von technischen Suchgeräten, mit dem Ziel, Denkmale, insbesondere Bodendenkmale, zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde.
...nach meiner Interpretation bedeutet dass, eine Genehmigung wird nur dann benötigt, wenn das Ziel der Suche die Entdeckung von Denkmale, insbesondere Bodendenkmale ist.
Da ich meine Suche, aber ausdrücklich auf neuzeitliche Funde ausrichte, und Ziel meiner Suche nicht Bodendenkmale sind - benötige ich demzufolge auch keine Genehmigung?!
Berichtigt mich wenn ich falsch liege...wie denkt ihr darüber?
Gruß Skaldjur
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