Neues Waffenrecht - Messer: pragmatische Aussage ohne Amtsdeutsch.

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  • munfrosch
    ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
    • 20.09.2007
    • 2135
    • Raum Dresden
    • Whites DFX, MD 318B

    #1

    Neues Waffenrecht - Messer: pragmatische Aussage ohne Amtsdeutsch.

    Aus nem anderen Forum grad aufgeschnappt:


    Ausdrucken und zusammen mit dem Messer im Gürteletui aufbewahren. Bei Bedarf dem Polizisten dann aushändigen.
    -----------------------------------------------------------------------


    An die Kunden der Heinr. Böker Baumwerk GmbH, Solingen

    Am Mittwoch, den 20.02.2008, hat sich die Firma Böker als Vertreter der Solinger Messerindustrie zusammen mit Vertretern des Industrieverbands IVSH, des Schneidwarenfachhandels und der Fachpresse in einem persönlichen Gespräch mit dem Initiator Dr. Körting, Innensenator von Berlin, über den anstehenden Gesetzentwurf und die Folgen für den Messermarkt ausgetauscht.

    In diesem Gespräch wurde von Dr. Körting eindeutig betont, dass die Motivation zur Gesetzesänderung nur in der Bekämpfung der hohen Jugendkriminalität in den deutschen Großstädten zu suchen ist. Die Politik möchte den vor Ort eingesetzten Polizisten verbesserte Möglichkeiten einräumen, Messer zu beschlagnahmen, die potentielle Gewalttäter mit sich führen.

    Ausdrücklich wurde von Dr. Körting darauf hingewiesen, dass rechtschaffene und gesetzestreue Bürger, die ein Messer aus (Zitat) "legal reasons" mit sich führen, auch weiterhin nicht in den Focus der Polizei rücken werden.

    Die Politik ist sich darüber im Klaren, dass die anstehende Gesetzesänderung eine große Verunsicherung im Messermarkt verursachen wird. Es ist nun die Aufgabe von Herstellern, Importeuren, Verbänden, Handel und Fachpresse gemeinsame Aufklärungsarbeit zu leisten und den eigentlichen Sinn und Zweck des Gesetzes zu kommunizieren.

    Folgende Gesetzesänderung wurde am 22.02.2008 vom Deutschen Bundestag zum Thema Messer beschlossen (Auszug aus dem Gesetzentwurf):

    "Es ist verboten

    * Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

    Dies gilt nicht

    * für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis
    * sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt

    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

    Was bedeutet der Entwurf in der Praxis?

    Der Erwerb und der Besitz der betroffenen Messer bleiben vollkommen legal. Die Messer werden bewusst nicht als Waffe eingestuft, "da sie auch nützliche Gebrauchsgegenstände sind" (Begründung im Gesetzestext) und oft auch begehrte Lifestyle-Accessoires und Sammlerobjekte darstellen. Sie unterliegen weiterhin nicht dem Altersgebot ("ab 18 Jahre").

    Es handelt sich bei dem Gesetzentwurf eben nicht um ein generelles Führungsverbot - mit ähnlicher Wirkung wie bei einem Totalverbot.

    Das in dem Text erwähnte "Führen" von Messern meint konkret ein "zugriffsbereites Tragen" am Körper. Bei Aufbewahrung in einem Behältnis, wie einer Tasche oder auch in einem PKW-Handschuhfach, greift die Neuregelung nicht.

    Die Gesetzesänderung greift aber auch überall dort nicht, wo Messer aus "legalen Gründen" eingesetzt oder eben auch nur geführt werden. Es geht hier um den so genannten sozial-adäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch bei Ausübung des Hobbies oder in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern, Jägern, Motorradfahrern, Mountainbikern, Messersammlern etc. der Fall ist.

    Selbst der normale, private Einsatz und das damit verbundene mit sich Führen bei einem Picknick oder auch zur Vesper in einem Biergarten wird auch in Zukunft ohne Einschränkung möglich sein.

    Den Initiatoren der Gesetzesänderung geht es nach eigenen Worten einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten und auch zur Beschlagnahmung zu haben.

    Selbst in diesem Fall wird es bei einer reinen Ordnungswidrigkeit bleiben und auf keinen Fall ein Straftatbestand gegeben sein.

    Zusammengefaßt: Die neue Gesetzesregelung ist nicht mit einem Verbot der hier behandelten Messer verbunden und selbst das Führen wird im Grunde genommen erlaubt bleiben. Nämlich dann, wenn es aus beruflichen, sportlichen oder anderen, legalen Gründen, wie in der Freizeit, geschieht. Genau dies ist in der Regel der Fall.

    Mit freundlichen Grüssen - Best Regards

    Heinr. Böker Baumwerk GmbH
    Carsten Felix-Dalichow
    Geschäftsführer
    Schützenstr. 30
    42659 Solingen

    Tel. +49-212-4012-0
    Fax +49-212-4012-80
    Internet: www.boker.de

    Heinr. Böker Baumwerk GmbH Solingen, Deutschland
    Registernummer HRB16118, Amtsgericht Wuppertal
    Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
    Dipl.-Wirtsch.-Ing. Ernst-Wilhelm Felix-Dalichow
    Dipl.-Wirtsch.-Ing. Carsten Felix-Dalichow
    Dipl.-Ing. Kirsten Felix-Dalichow
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a
    Umsatzsteuergesetz: DE812468818
    Zuletzt geändert von munfrosch; 02.04.2008, 15:35.
  • Felix
    Landesfürst


    • 01.03.2005
    • 615
    • Unterfranken

    #2
    Dickes Danke an Munfrosch - ich darf also weiterhin mein Filetiermesser mit zum Angeln nehmen. Wäre ja ganz schön doof ohne...

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    • maddin
      Heerführer


      • 19.04.2005
      • 1265
      • hamburg

      #3
      vedammt, wie hieß den noch der film aus den neuziger jahren (oder berlin???) spielt und wo jürgen vogel (zweite protagonistin christiane paul) nen schlachter spielt, auf dem weg zur arbeit in eine polizei kontrolle kommt und auf die frage was er denn mit den ganzen messer machen will sagt: " damit steche ich die bullen ab..." und natürlich wegen des spruchs jede menge probleme bekommt...

      jedenfalls verknallt er sich in ne linke, vegane musikerin und rudi völler kommt irgendwie auch drin vor... wie hieß denn der noch, der blöde film?!

      das leben ist eine baustelle? vielleicht? ist so lange her schon...
      Zuletzt geändert von maddin; 02.04.2008, 16:09.
      suche ungarische orden/abzeichen/militaria/bücher 1914-1945 evtl. auch davor/danach. auch andere staaten.
      keresek második villágháborus, magyar katonai jelvények, egyenruha es felzerelés...

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      • munfrosch
        ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
        • 20.09.2007
        • 2135
        • Raum Dresden
        • Whites DFX, MD 318B

        #4
        und was hat das mit dem tread, der zur info dienen soltle, zu tun??????

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        • maddin
          Heerführer


          • 19.04.2005
          • 1265
          • hamburg

          #5
          Zitat von munfrosch
          Bei Bedarf dem Polizisten dann aushändigen.
          sorry, freies asoziieren... kann ja mal vorkommen

          mußte ich eben grad dran denken, wegen messer und Schlachtbullen und so...
          Zuletzt geändert von maddin; 02.04.2008, 16:15.
          suche ungarische orden/abzeichen/militaria/bücher 1914-1945 evtl. auch davor/danach. auch andere staaten.
          keresek második villágháborus, magyar katonai jelvények, egyenruha es felzerelés...

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          • Das Hemmert
            Heerführer


            • 12.02.2008
            • 3124
            • 12345

            #6
            Meine Frage ist nun: Was ist mit den Bajonetten? Fallen sie jetzt unter das Kriegswaffengesetz?

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            • munfrosch
              ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
              • 20.09.2007
              • 2135
              • Raum Dresden
              • Whites DFX, MD 318B

              #7
              Zitat von Das Hemmert
              Meine Frage ist nun: Was ist mit den Bajonetten? Fallen sie jetzt unter das Kriegswaffengesetz?
              nein frei ab 18 aber nicht tragen in der öffentlichkeit!

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              • Deistergeist
                Moderator

                • 24.11.2002
                • 19529
                • Barsinghausen am Deister

                #8
                Aber ein Bajonett ist doch kein Messer?

                Egal. Ich habe für mich persönlich eine Entscheidung getroffen: Ich rege mich über die "Gesetze" einfach nicht mehr auf.

                Trotzdem DANKE für den verständlichen Text.

                Schönen Abend noch!
                "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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                • munfrosch
                  ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
                  • 20.09.2007
                  • 2135
                  • Raum Dresden
                  • Whites DFX, MD 318B

                  #9
                  Zitat von Deistergeist
                  Aber ein Bajonett ist doch kein Messer?

                  Egal. Ich habe für mich persönlich eine Entscheidung getroffen: Ich rege mich über die "Gesetze" einfach nicht mehr auf.

                  Trotzdem DANKE für den verständlichen Text.

                  Schönen Abend noch!
                  richtig das erste postig bezieht sich auf messer. ich habe dann nur nochmal zu bajoys mich geäußert


                  jaja die gesetze hier.... ich warte auf den tresor für meien brotmesser fürs frühstück

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                  • milan
                    Lehnsmann


                    • 23.03.2008
                    • 25
                    • Hessen

                    #10
                    Sehr interesant, danke für den Tip.

                    GRuß Milan
                    suche Blankwaffen und alles über Blankwaffen aus der Zeit des Dritten-Reichs!

                    Kommentar

                    • Das Hemmert
                      Heerführer


                      • 12.02.2008
                      • 3124
                      • 12345

                      #11
                      @ munfrosch
                      Danke für die verständliche Erklärung
                      Gruß
                      Das Hemmert

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                      • Drusus
                        Heerführer


                        • 31.08.2005
                        • 3464
                        • München, Bayern
                        • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                        #12
                        Gestern stand noch in der AZ, dass als Brauchtumspflege z.B. auch das Tragen von Messern bei Mittelaltermärkten gilt. Sofern der Veranstalter dies natürlich erlaubt, was auch nicht immer der Fall ist - in Kaltenberg durfte ich letztes Jahr nicht mal mit meinem Brotzeitdolch (Klinge ca. 12cm) rein.

                        Viele Grüße,
                        Günter
                        Quis custodiet ipsos custodes?

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                        • Hubertus43
                          Lehnsmann


                          • 26.06.2007
                          • 38
                          • Waldbronn

                          #13
                          Es steht auch zu befürchten, daß die Polizei die Sache zu Ungunsten des Messerträgers auslegen kann und man sich so schneller strafbar macht als es einem lieb ist.

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                          • erap
                            Landesfürst


                            • 27.09.2004
                            • 826
                            • Bayern,Großraum München

                            #14
                            Wenn man allerdings bedenkt,wie dieses Messerverbot zustande gekommen ist,fehlen einem doch die Worte.
                            Hiermal ein paar Hintergruende zur Entstehung des Messerverbots:



                            Wie sagte schon Bismarck: "Wenn der Buerger erfahren wuerde wie Wurst und Gesetze gemacht werden ...."

                            Gruss Christian
                            Hoplophobie ist heilbar!

                            Kommentar

                            • duned
                              Geselle


                              • 12.08.2007
                              • 63
                              • Bayern

                              #15
                              MEI HIRSCHFÄNGER BLEIBT WO ER IST & WIRD AUCH OFFEN ZUR SCHAU BEI VERANSTALTUNGEN GETRAGEN sog i! -> denn Ausnahmeregelung beim neuen WaffG:

                              "Ausnahmen gelten etwa für Messer von Tauchern oder Bergsteigern sowie für Hirschfänger, die häufig als Teil von Trachten getragen werden."

                              Ende der Durchsage, Sieg für die Königstreuen
                              Zuletzt geändert von duned; 03.04.2008, 10:44.

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