Ich habe einige fragen zu einem Doppellaüfigen Voderlader und hoffe das mir jemand die rechtslage hirfür erläutern kann....
Die Waffe ist von einem älteren Semester und in sehr schlechtem zustand , sprich defekter hahn, schloss und feder.
Wie ist das eigentlich, Vorderladerwaffen sind doch wbk frei-oder?
Nur wie sieht das jetzt mit doppelschüssigen Vorderladern aus?
Die müssten dann doch theoderatisch wbk- und damit meldepflichtig sein.
Sprich wenn eine solche waffe besitzen würde, was ich nebenbeigesagt nicht tuhe , müsste ich sie melden?!?
Gruß balduin
Die Waffe ist von einem älteren Semester und in sehr schlechtem zustand , sprich defekter hahn, schloss und feder.
Wie ist das eigentlich, Vorderladerwaffen sind doch wbk frei-oder?
Nur wie sieht das jetzt mit doppelschüssigen Vorderladern aus?
Die müssten dann doch theoderatisch wbk- und damit meldepflichtig sein.
Sprich wenn eine solche waffe besitzen würde, was ich nebenbeigesagt nicht tuhe , müsste ich sie melden?!?
Gruß balduin






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