Doppelschüssiger Vorderlader

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  • balduin
    Ritter


    • 15.06.2007
    • 352
    • Westmark
    • leider keinen

    #1

    Doppelschüssiger Vorderlader

    Ich habe einige fragen zu einem Doppellaüfigen Voderlader und hoffe das mir jemand die rechtslage hirfür erläutern kann....

    Die Waffe ist von einem älteren Semester und in sehr schlechtem zustand , sprich defekter hahn, schloss und feder.

    Wie ist das eigentlich, Vorderladerwaffen sind doch wbk frei-oder?
    Nur wie sieht das jetzt mit doppelschüssigen Vorderladern aus?
    Die müssten dann doch theoderatisch wbk- und damit meldepflichtig sein.
    Sprich wenn eine solche waffe besitzen würde, was ich nebenbeigesagt nicht tuhe , müsste ich sie melden?!?


    Gruß balduin
    Zuletzt geändert von balduin; 05.04.2008, 03:01.
  • Baron
    Heerführer


    • 17.12.2007
    • 1140
    • 74740 Sennfeld

    #2
    Jeder Mehrschüssige Vorderlader ist WBK pflichtig, selbst als Schrott. Kommt aber auch darauf an wer die Hausdurchsuchung macht.

    Gruß
    Micha
    Ebinger 410
    Ebinger 728

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    • tunichgut
      Ritter


      • 16.07.2004
      • 468
      • NRW + SH

      #3
      Hatte vor 14 Tagen exakt das selbe Problem. Mehrschüssigen Vorderlader von alten Leuten geschenkt bekommen - und nu?
      Bin damit -nach telefonischer Ankündigung- zum Polizeipräsidium gefahren; die hatten mir einen unverbindlichen Check angeboten.
      Es war eine WBK-pflichtige Waffe wie sich dann herausstellte. Da ich sowas nicht habe, lief es dann wie folgt ab.
      Waffe wurde einbehalten und zur Begutachtung an eine Fach-Dienststelle geschickt, wo alle Knarren aus meiner Region zentral gesammelt werden. Danach entscheidet dann ein Sachverständiger über Vernichtung oder Verwertung.
      Ich musste dann noch einen formlosen Dreizeiler schreiben über das wer-wie-wo.
      Und das wars dann schon.
      Vielleicht rufst einmal mal an.
      Gruss tunichgut
      An dem Tag war übrigend noch einer da mit 'ner Erbwaffe. Luger 08 Marineausführung; im Holzkästchen; 1A-erhalten; mit dem berühmten Frühstücksbrett. Top-Waffe und schweineteures Sammlerstück. Der erzählte mir noch hinterher, dass er von der Verwertung und dem Erlös auf alle Fälle etwas abbekommen würde.
      Ein Schelm, wer böses denkt...

      Kommentar

      • chabbs
        Heerführer


        • 18.07.2007
        • 12179
        • ...

        #4
        Zitat von tunichgut
        An dem Tag war übrigend noch einer da mit 'ner Erbwaffe. Luger 08 Marineausführung; im Holzkästchen; 1A-erhalten; mit dem berühmten Frühstücksbrett. Top-Waffe und schweineteures Sammlerstück. Der erzählte mir noch hinterher, dass er von der Verwertung und dem Erlös auf alle Fälle etwas abbekommen würde.


        Also ganz ehrlich...wenn ich die geerbt hätte, wäre es mir sicherlich schwer gefallen, so etwas abzugeben. Nicht allein wegen des Sammlerwertes!

        Kommentar

        • balduin
          Ritter


          • 15.06.2007
          • 352
          • Westmark
          • leider keinen

          #5
          Zitat von tunichgut
          Hatte vor 14 Tagen exakt das selbe Problem. Mehrschüssigen Vorderlader von alten Leuten geschenkt bekommen - und nu?
          Bin damit -nach telefonischer Ankündigung- zum Polizeipräsidium gefahren; die hatten mir einen unverbindlichen Check angeboten.
          Es war eine WBK-pflichtige Waffe wie sich dann herausstellte. Da ich sowas nicht habe, lief es dann wie folgt ab.
          Waffe wurde einbehalten und zur Begutachtung an eine Fach-Dienststelle geschickt, wo alle Knarren aus meiner Region zentral gesammelt werden. Danach entscheidet dann ein Sachverständiger über Vernichtung oder Verwertung.
          Ich musste dann noch einen formlosen Dreizeiler schreiben über das wer-wie-wo.
          Und das wars dann schon.
          Vielleicht rufst einmal mal an.
          Gruss tunichgut
          An dem Tag war übrigend noch einer da mit 'ner Erbwaffe. Luger 08 Marineausführung; im Holzkästchen; 1A-erhalten; mit dem berühmten Frühstücksbrett. Top-Waffe und schweineteures Sammlerstück. Der erzählte mir noch hinterher, dass er von der Verwertung und dem Erlös auf alle Fälle etwas abbekommen würde.

          Du hast die waffe allerdings jetzt nicht wieder bekommen? richtig verstanden??


          gruß balduin

          Kommentar

          • Dackelfreund
            Heerführer


            • 25.11.2006
            • 4708
            • .........
            • -------------

            #6
            ne hat er nicht ,hatte doch keine wbk also darf er das teil nicht in besitz haben.
            ich sage nur gelbe Nummerschilder

            Kommentar

            • munfrosch
              ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
              • 20.09.2007
              • 2135
              • Raum Dresden
              • Whites DFX, MD 318B

              #7
              wenn man es behalten will abklären das es einem berehctigten büma übergeben wird zur abänderung oder "erben" wbk beantragen. vorderlader sind nur noch einshcüssige frei obwohl es eigentlich schwachsinn ist....

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              • Deistergeist
                Moderator

                • 24.11.2002
                • 19529
                • Barsinghausen am Deister

                #8
                Zitat von munfrosch
                wenn man es behalten will abklären das es einem berehctigten büma übergeben wird zur abänderung oder "erben" wbk beantragen.
                Das würde ich dann aber auch vorziehen.
                Nur Waffe weg und Ärger bekommen scheint mir irgendwie der ungünstigere Weg.

                MfG Thomas
                "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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