Betretungsrechte

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  • waldym
    Geselle


    • 05.06.2007
    • 57
    • Arnsberg

    #1

    Betretungsrechte

    Hallo,
    ich habe eine Frage ( wie immer ),

    ich habe von Denkmalschutz Grabungserlaubnis bekommen, nur Felt liegt in der nähe von Schloß .
    Ich habe an Verwaltung angerufen und wolte nach " Erlaubnis " auf die Fälder laufen nachfragen.

    Ich habe wie immer angefangen: - Guten Tag , ich mache Hobby als Schatzsucher, sucher Münze, Kugel , u.s.w.

    Verwaltung hat mich sofort nachgefragt - wer sagte, das da Münzen sind ?
    Na ja, ich wuste nicht , was mus ich sagen . Nach 5 Minut Telefonat, ich habe ihn erklärt, das ich weiss nicht, ob da Münzen sind, das ist nur " Standarte " Auspruch - " ich suche Münzer ".

    Am ende Verwaltung sagte, das ich muss eine Email mit Nachfrage für Erlaubnis schreiben .

    Nur ich möchte mich hier euch fragen, wie muss man Richtig Erlaubnis bei Schloß Besitzter schreiben, damit ich kann für die Felder/Acker Erlaubnis bekommen.

    gruß waldy
  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25930
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #2
    Zuerst einmal: Bravo!

    Du hast ne Genehmigung vom Amt. DAS ist normalerweise erstmal der schwerste Schritt
    Die erforderliche Erlaubnis der jeweiligen Grundstückseigentümer ist dann der nächste Schritt.

    Frage: Wie hast Du die Genehmigung vom Amt bekommen??
    ... durch persönliche Vorsprache - oder schriftlichen Antrag??
    Telefonisch auf jeden Fall nicht, mutmaße ich mal ...

    Beides ist also möglich.
    Das sollte beim Grundstückseigentümer doch auch funktionieren.
    Mit Sicherheit mit derselben Begründung, die Du dem Amt auch genannt hast - zusätzlich mit der Zusicherung, daß im Fundfall der Grundstückseigentümer auch seinen Anteil bekommt. WAS sollte den dann noch von der Freigabe abhalten?

    In Deinem Falle würde ich die persönliche Kontaktaufnahme vorschlagen. Nix mit Schreiben oder Telefon. Ist sicher besser. Termin machen - und hin.

    Ich mache fast alles per persönlicher Vorsprache - das geht vor allen Dingen schneller, als wenn ein Brief wochenlang unter nem Stapel auf dem Schreitisch vor sich hinschimmelt ...

    Viel Glück!
    Jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

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    • waldym
      Geselle


      • 05.06.2007
      • 57
      • Arnsberg

      #3
      Hallo,
      Frage: Wie hast Du die Genehmigung vom Amt bekommen??
      ... durch persönliche Vorsprache - oder schriftlichen Antrag??
      Telefonisch auf jeden Fall nicht, mutmaße ich mal ...
      - na ja, das war auch nicht einfach . Ich habe erst mal Antrag gestellt, dann zum Personliches Gespräch hin gefahren, dann habe auf Ergebnisse gewartet ( natürlich hatte ich Angst, das ich bekomme von Amt Absage ) .

      Nun jetzt zweite Schritt - Erlaubnis bei Besitzter.

      Ich war ein mal schon da gewesen und hatte mit einem Mensch gesprochen, das ist Rißige Schloß und einfach da rein kommst du nicht rein. Und Personliche Termin bei Besitzter bekommen - ist fast unglaublich .

      Was hat mir nur geraten - nur Email oder Schriftlich nach Erlaubnis nachfragen.

      Und zweite mal ich will nicht mehr über Münzen sprechen - sonst die Leute reagieren dann irgendwie so , das ich weiss wo liegt ein Schatz und will ganz allein Schatz / Münze ausgraben.

      Deswegen ich möchte Sie hier fragen, wie muss man es andere Emal schreiben , eine Erlaubnis von Besitzter bekommen.

      Und ich habe es gehört , das Besitzter möchte nicht so gerne , das jemand laufen auf seine Acker . Ich brauche schon eine wircklich gute Argumente haben. Vielleicht könnten SIe mir damit helfen , eine Brief formulieren.

      Sonst ich habe so lange gewartet auf meine Erlaubnis von Amt , schade wenn ich bekomme Absage von Besitzter .


      gruß waldy
      Zuletzt geändert von waldym; 18.04.2008, 22:43.

      Kommentar

      • Colin († 2024)
        Moderator

        • 04.08.2006
        • 10262
        • "Oppidum Ubiorum"
        • the "Tejon" (what else..?)

        #4
        hi Waldy,

        ich schätze mal das eine email dich nicht wirklich weiterbringen wird..

        Da die Herren Aristokraten, meistens besseres zu tun haben, kümmern sich um diese art Korrespondenz meist auch irgendwelche Bedienstete, und im seltensten Fall, wird deine email auf dem Tisch des Schlossherren landen..

        Da du ja schreibst, das du eine Gragungsgenehmigung hast, und diese ja sicher nicht nur für dieses Feld, was du dir da ausgesucht hast gilt, würde ich mal vorschlagen, sich bei den anderen Bauern in der Nähe mal vorstellig zu machen, und bei Erlaubnis auf ihren Feldern, deinem Hobby zumindest mal in nächster Zeit nachzugehen.

        erstens passt du irgendwann mal ins Landschaftsbild, so das sich keiner groß um dein Erscheinen kümmern wird, und zweitens könntest du auch über benachbarte Bauern, evtl. mal herausbekommen ob mit diesem Schlossherren überhaupt gut Kirschen essen ist..?!

        evtl. hast du ja auch das Glück, das der Bauer den Schlossbesitzer kennt, und kann, wenn du auf seinen Feldern immer einen korrekten Eindruck hinterlassen hast, für dich diese Erlaubnis erfragen..

        Der letzte Ausweg, wenn man an den Besitzer nicht herankommt, ist einfach mal in "normaler Kleidung" auf das Feld zu gehen, und sich beim Sondeln praktisch absichtlich erwischen lassen..dafür sollte man aber (bist du ja..) im Besitz der Genehmigung vom Amt sein, und auch schon einen guten Ruf bei den benachbarten Bauern hinterlassen haben, denn dann kann man sich auf diese berufen und derjenige wird die Sache nicht ganz so eng sehen, das du auf seinem Feld herumstapfst..zur Not geht auch das du dachtest das Feld würde noch Bauer X gehören und es tut dir leid das du dich vertan hast..

        letzteres habe ich auch mal vollzogen, und von dem mich besuchenden Bauern trotzdem die Erlaubnis bekommen, da er den Nachbarbauern, wo ich die Genehmigung hatte, gut kannte und wohl nicht als Erlaubnisverweigerer dastehen wollte...
        beachte aber bei, egal welcher Art der Vorgehensweise, auf korrekte Ausübung deines Hobby's, Löcher zumachen, Schrott mitnehmen, die Funde auch dem Bauern zeigen, sofern es ihn interessiert.. und nur unbestellte Felder begehen..!

        Einen guten Eindrück macht auch, (weiß ich aus eigener Erfahrung..) beim vorstellig werden, nur ein kleines Gartenschäufelchen in der Hand zu halten, denn dann denken sie schon das du nicht vorhast irgendwelche Tiefgaragen zu bauen...



        Gruß Colin
        Zuletzt geändert von Colin († 2024); 19.04.2008, 09:08.


        "In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"



        "Fotowettbewerbgewinner" 02.22 / 12.22 / 07.23 / 04.24
        "Fotowettbewerbmitgewinner" 10.21 / 01.22 / 05.23


        Colin hat uns am 16.07.2024
        nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
        In stillem Gedenken,
        das SDE-Team

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        • waldym
          Geselle


          • 05.06.2007
          • 57
          • Arnsberg

          #5
          Hallo,
          habe heute Antwort bekommen:

          " ... Grabungen auf unseren Grundstücksflächen strengstens verboten sind.
          Zuwiderhandlungen werden zur anzeige gebracht . Unsere Forstbeamten sind aufgewiesen, die Fläshe zu überwachen."

          Tja, dann muss ich neue Fläche aussuchen, brauche wieder Zeit dafür.

          gruß´waldy

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          • waldym
            Geselle


            • 05.06.2007
            • 57
            • Arnsberg

            #6
            Hallo,
            eine Frage,

            Naturschutzgebit - ist Möglich dafür Erlaubnis bekommen und wo muss man dafür Antrag stellen?

            gruß waldy

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            • Colin († 2024)
              Moderator

              • 04.08.2006
              • 10262
              • "Oppidum Ubiorum"
              • the "Tejon" (what else..?)

              #7
              hi there,

              tut mir leid das du für dein erstes Vorhaben keine positive Entscheidung erhalten hast..

              aber zu deiner Frage wegen der Genehmigung in einem Naturschutzgebiet zu Sondeln, eine kurze aber schmerzhafte Antwort..

              Vergiss es..! da wirst du keinen Erfolg haben..

              Gruß Colin


              "In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"



              "Fotowettbewerbgewinner" 02.22 / 12.22 / 07.23 / 04.24
              "Fotowettbewerbmitgewinner" 10.21 / 01.22 / 05.23


              Colin hat uns am 16.07.2024
              nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
              In stillem Gedenken,
              das SDE-Team

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              • waldym
                Geselle


                • 05.06.2007
                • 57
                • Arnsberg

                #8
                Hallo,
                kannst du bitte mir es sagen, von welche Ämte ich muss Erlaubniss für Naturschutzgebiet haben ?

                gruß waldy

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