Kriegswaffen?

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  • Bonkers de lux
    Ritter

    • 08.11.2000
    • 302
    • Nds an der Elbe
    • Scope

    #1

    Kriegswaffen?

    Moin moin,
    hab so beim suchen diese Liste gefunden die im Zusammenhang mit dem KwKg steht.
    Waffenliste
    Kann mir mal jemand erklären was mit den Artikel 29 a-c gemeint
    ist.
    Gruß fragenderweise Bonkers
    Auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zugewandt.
  • Osmanic
    Bürger

    • 06.08.2001
    • 144
    • Isselburg
    • Whites spectra v3i

    #2
    da bin ich ja auch baff.Aber da is nen kleines sternchen hintendran. Wofür steht DAS denn?
    Stellt euch vor es ist Krieg..und keiner geht hin!!!

    Kommentar

    • Sorgnix
      Admin

      • 30.05.2000
      • 25931
      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

      #3
      Ähemm ..

      @osmanic: Das Sternchen verweist auf die vertiefende Erklärung, die keine 10 cm tiefer am unteren Seitenrand als "Kleingedrucktes" steht ...
      (Ich würde sagen: Augen auf ... )

      @Alle Beide
      Für mich heißt 29 a-c:

      a:
      Das diese Waffen mit Novellierung des dritten Gesetzes zu Änderung des Waffengesetzes wohl nicht mehr als Kriegswaffen gelten ...

      b:
      Sie bis dahin aber noch als Kriegswaffen angesehen werden !

      c:
      Sie ab Novellierung als "normale" Waffen angesehen werden, und Verstöße gegen dieses Gesetz dann nach selbigem, nicht mehr KWKG geahndet werden ...


      Wobei ich nun aber den Wortlaut des Waffengesetzes nicht kenne, bzw. den der angestrebten "dritte Änderung" ... (!)

      Es heißt mit Sicherheit jedoch nicht, daß der Besitz der Waffen nun legaler würde - nur das Verstöße gegen das Waffengesetz nicht ganz so hart (???) bestraft werden, wie beim KWKG. (???)
      (Irre ich ??)

      Anmerkung:
      Das diese Waffen, z.B. des II. WK, dann wohl nicht mehr als "Kriegswaffen" angesehen werden, liegt wohl an dem kleinen Umstand, daß sie durch modernere, effektivere (????) ersetzt wurden ... - der technische Fortschritt eben ...
      (Vorderlader waren ja auch mal Kriegswaffen)
      ... zum "Umlegen" reichen sie aber immer noch, deshalb richtiger- und notwendigerweise unter das Waffengesetz fallend ...

      Gruß
      Jörg
      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

      (Heiner Geißler)

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      • Wigbold
        Heerführer

        • 25.11.2000
        • 3670
        • 76829 Landau / Pfalz
        • OGF - L + W

        #4
        Hallo,

        das Gesetz besagt, daß die Liste der Waffen, die erworben werden können, erweitert wird.

        Dies betrifft beispielsweise:

        Wassergekühlte MG's aus WK I
        Sturmgewehr aus WK II
        MP's aus WK II

        Diese Waffen können nunmehr als schußfähige (scharfe) Waffen erworben werden.
        Bisher war das nur als entschärfter Teilesatz, der zudem nicht zusammengebaut werden durfte, erlaubt.

        An alle, die jetzt frohlocken:

        Der Besitz der o.a. Waffen bedingt weiterhin einer Genehmigung, z.B. in Form einer Waffenbesitzkarte !!!

        Auch dürfen weiterhin Fundwaffen nicht behalten werden, wenn die entsprechende Erlaubnis, wie oben erwähnt, nicht vorliegt.

        Dieses Gesetz stellt tatsächlich und verwunderlicherweise eine Lockerung der bestehenden Vorschriften dar.

        Allerdings wurde vom Gesetzgeber ein kleines Stückchen Gummi eingebaut: Wurde bisher nach dem Grundsatz verfahren, daß SO WENIG WAFFEN WIE MÖGLICH unters Volk kommen sollen, so wird dieser Passus nunmehr auch schriftlich eingebaut.

        Wie sich dieser Passus in der Praxis auswirken wird, bleibt abzuwarten.

        Einbißchenaufklärenderweise, Wigbold
        Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
        Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

        Mark Twain



        ... weiter neue Wege gehen !

        Kommentar

        • Thorsten

          #5
          Original geschrieben von Wigbold
          das Gesetz besagt, daß die Liste der Waffen, die erworben werden können, erweitert wird.

          Diese Waffen können nunmehr als schußfähige (scharfe) Waffen erworben werden.

          Dieses Gesetz stellt tatsächlich und verwunderlicherweise eine Lockerung der bestehenden Vorschriften dar.

          Nicht ganz, vollautomatische Waffen werden wie bisher ausgenommen bleiben (§37 WaffG), d.h. die Dinger wären entsprechend abzuändern (Optik und Schußfolge). Auch sind im aktuellen Gesetzentwurf bzw. den Anmerkungen dazu etliche Fallstricke vorgesehen, so daß diese eigentlich festgeschriebene Erleichterung wahrscheinlich in der Praxis nicht umzusetzen ist. Wenn allerdings zusätzlich der §37 WaffG (enthält z.B. auch Anscheinswaffen) entsprechend geändert wird, könnte auch die Sache mit dem Anschein passe´ sein, was auf dem Zivilmarkt sicher größere Rückbauaktionen hervorrufen würde.

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          • Osmanic
            Bürger

            • 06.08.2001
            • 144
            • Isselburg
            • Whites spectra v3i

            #6
            Das is mir aber ein Rätsel. Wo is denn der krasse unterschied zwischen ner ak 47 und nem deutschen sturmgewehr 44. Oder MG 42 und dem heutigen MG 3 das nur in details verändert wurde.(Hat mir einer bei der Bundeswehr erklärt): : :
            Stellt euch vor es ist Krieg..und keiner geht hin!!!

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