Moin,
das ist fast richtig, allerdings nicht, dass die Münzen abgegeben werden müssen, sondern dass sie zu melden sind. Der hessische Landesnumismatiker Niklot Klüßendorff hat dazu eine sehr ausführliche Begrundung geschrieben. Kurz gefasst lässt sich anhand der Münzen vor 1871 der Geldfluss und Handelsbeziehungen erkennen, nebenbei gibt es nicht von allen Münzen schriftliche Unterlagen und nicht von allen Münzen, die bekannt sind existieren auch Münzen. Da ist sind die Landesnumismatiker auf die Hilfe der Sondengänger angewiesen.
Nur nebenbei. Das Land Hessen hat die Kommentierung zum Denkmalschutzgesetz bezüglich der 1648-er Reglung geändert. Einen Bericht darüber gibt es in der nächsten DSM.
Viele Grüße
Walter
das ist fast richtig, allerdings nicht, dass die Münzen abgegeben werden müssen, sondern dass sie zu melden sind. Der hessische Landesnumismatiker Niklot Klüßendorff hat dazu eine sehr ausführliche Begrundung geschrieben. Kurz gefasst lässt sich anhand der Münzen vor 1871 der Geldfluss und Handelsbeziehungen erkennen, nebenbei gibt es nicht von allen Münzen schriftliche Unterlagen und nicht von allen Münzen, die bekannt sind existieren auch Münzen. Da ist sind die Landesnumismatiker auf die Hilfe der Sondengänger angewiesen.
Nur nebenbei. Das Land Hessen hat die Kommentierung zum Denkmalschutzgesetz bezüglich der 1648-er Reglung geändert. Einen Bericht darüber gibt es in der nächsten DSM.
Viele Grüße
Walter




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