DAS HIER IST EIN REIN SPEKULATIVES KONSTRUKT !
Beim Verlegen einer Leitung durch eine Fachfirma auf Privatgrund wird ein Münzkrug gefunden.
Münzen sind mittelalterlich.
Münzen werden mit der Aussage "Ist ja mein Grundstück hier" unter den
Arbeitern und Grundstückseigentümern aufgeteilt; es ergeht keine behördliche Meldung.
15 Jahre später wird ein Sondengänger beauftragt an der gleichen Fundstelle eine Nachsuche durchzuführen.
Macht sich der Sondler strafbar, wenn er auf dem Privatgrund nachsucht, da er ja weiss, dass dort mal ein archäologischer, nicht gemeldeter Fund war?
NOCHMALS : REIN SPEKULATIVE FRAGE !
Danke für die Antworten
tunichgut
Beim Verlegen einer Leitung durch eine Fachfirma auf Privatgrund wird ein Münzkrug gefunden.
Münzen sind mittelalterlich.
Münzen werden mit der Aussage "Ist ja mein Grundstück hier" unter den
Arbeitern und Grundstückseigentümern aufgeteilt; es ergeht keine behördliche Meldung.
15 Jahre später wird ein Sondengänger beauftragt an der gleichen Fundstelle eine Nachsuche durchzuführen.
Macht sich der Sondler strafbar, wenn er auf dem Privatgrund nachsucht, da er ja weiss, dass dort mal ein archäologischer, nicht gemeldeter Fund war?
NOCHMALS : REIN SPEKULATIVE FRAGE !
Danke für die Antworten
tunichgut
Kommentar