Angenommen ich grabe eine Pistole ein Gewehr oder ähnliches aus, kann ich das ding dann einfach in den Kofferraum packen, zum Büchsenmacher fahren, sagen: "einmal unbrauchbar machen und gut is oder muß ich da noch mehr beachten?
Bodenfund-Waffe
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Aber...
eine Fundwaffe muss in angemessenem Zeitramen an eine berechtigte Person/ Behörde übergeben werden.
munfrosch hat zwar Buchstabengetreu den Gesetzestext übersetzt, aber:
Auch unberechtigte Leute dürfen Transportieren wenn keiner die Möglichkeit hat an das Teil heran zu kommen. Ein Bekannter darf für einen Sportschützen die Waffe zum Schießplatz fahren! Diese muß halt nur entsprechend gesichert sein.
Die Grün/ Weißen werden keinem den Kopf abreissen wenn ersichtlich ist das das Fundstück vor relativ kurzer Zeit gefunden wurde.
Ist ein bischen arg Schwammig formuliert, aber so sieht es halt aus.
Ärger hast Du nur am Hals wenn die Jungs aus anderen Gründen Scharf auf Dich sind und ZUSÄTZLICH noch eine Fundwaffe bei Dir entdecken.
Dann kann an dem Teil noch ein lebender Regenwurm hängen und der Bürgermeister als Zeuge aufgerufen werden, Ärger haste auf jeden Fall.
Das der Richter Deinen Fall aber Einstellt oder nur eine empfindliche Geldstrafe verhängt, daran kann der Polizist nichts ändern (wenn Du "Ersttäter" bist).
Kleiner Tip: Melde doch mal eine Fundwaffe der Polizei, lass die Jungs kommen und BESTEHE auf eine Aufnahme als FUNDSACHE und lass (WICHTIG!) das Häckchen bei "Aushändigung bei Nichtbestimmung des Besitzers" machen.
Dann hängen die Jungs nämlich in der Patsche.
Der Staat als Nachfolger der Reichsregierung ist nämlich der eigentliche Besitzer der Waffe, aber ruft nicht einmal im Jahr bei der Polizei an und erkundigt sich ob "seine" Sachen aufgefunden wurden. Also verstreicht das Jahr und die Behörde muß Dir als Finder die Fundsache aushändigen. Nun kannst Du der Behörde einen Berechtigten nennen der Dir die Waffe umbaut.
Nach dem Umbau haste ein schönes Dekostück!
Und nienich selbst gefahren damit, "Transportklausel"!
lg
NilsDieser Beitrag wurde 23x mal editiert, User steht unter Überwachung der Administratoren!Kommentar
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Ok. also theoretisch könnte ich sie hinfahren sollte aber es besser lassen. Der Büchsenmacher würde dann nicht die Herren in grün rufen aber ich sollte denen doch besser vorher bescheid sagen weil solche sachen ihren "Chef" gehören.
Ich denke ich werde weiterhinversuchen nur Kronkorken und drähte auszugraben.
Danke!Jeder Mensch betreibt seine Liebhabereien sehr ernsthaft,
meistens ernsthafter als seine Gechäfte.Kommentar
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berti ich wäre vorsichtig denn,
*wie beweist du das due sie zum büma bringen woltlest?
*wie erklärst du das du illegal einen gegenstand der unters waffg fällt als unberechtigter transportierst?
*was kannst du entgegenstellen wenn man zb noch die sonde im auto findet und dir gezielte suche nach waff. und munition unterstellt?
*was ist wenn in de rknarre oder deren rest noch eine patrone steckt? wäre dan aneignen von fundmunition und dann biste eh richtig am arsch und kannst das was ein * weiter oben steht nicht mehr glaubwürdig entkräften. falls du wbk/mes hast oder mahcen wolltest ist es danach auch damit vorbei.
so waren mal paar beispiele
ich sgate meine zeilen nicht grund und erfahrungslos! aber bitte probierts. 100x klappts und das eine mal wohl nicht.......
IST ES DAS WERT???Kommentar
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Das wäre auch mein bedenken, man findet sowas, will alles richtig machen und ruft Freund& Helfer, erklärt die lage, und schon hat man besuch zu hause. Nee ich glaub sowas will ich gar nicht finden.Jeder Mensch betreibt seine Liebhabereien sehr ernsthaft,
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Die beste Art, nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, ist einen Waffenfund an Ort und Stelle zu belassen und ihn der Polizei zu melden!
Jeder Richter hat eine andere Art der Auslegung!Phillip J. Fry
Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !Kommentar
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richitg! soltle man trotzdem was tolles gefunden ahebn ode rinteresse daran haben kann man auf herausgabe der waffe bestehen sofern der eigentümer nicht zu ermitteln ist. hat man entsprehcende papiere bekomtm man sie überschrieben oder wenn nicht nennt man den büma und der bekomtm die waffe zum abaändern und dann ihr. geht doch auch legal also wozu der streß und das risiko?Kommentar
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