Recht erklagen?

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  • aquila
    Heerführer


    • 20.06.2007
    • 4522
    • Büttenwarder

    #1

    Recht erklagen?

    Hi all,

    ich habe in einem Bundesland vor über einem halben Jahr eine Nachforschungsgenehmigung beantragt.

    Diese wurde bis zu meiner ersten Nachfrage ignoriert. Nach weiteren Nachfragen und Erinnerungen wurden mir solche Nachrichten wie: "In den nächsten Tagen...", "Ich war krank, werde aber..." usw. gesendet, auf die meisten Nachfragen aber mit Kommunikationsverweigerung reagiert.


    Ich habe bis heute keinerlei vernünftige Reaktion erhalten.

    Was meint Ihr, soll ich eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht anstrengen, um überhaupt mein Recht auf Antragsbearbeitung durchzusetzen?

    Eigentlich will ich doch nur eine gute Zusammenarbeit mit den Fachleuten; eigentlich also nicht klagen.

    LG Aquila
    Ich sehe verwirrte Menschen.
  • Franko
    Bürger


    • 08.08.2008
    • 162
    • Bayern
    • XP DEUS

    #2
    Hallo


    willst du echt gegen Windmühlen kämpfen?

    Wer suchet der findet

    Franko

    Kommentar

    • aquila
      Heerführer


      • 20.06.2007
      • 4522
      • Büttenwarder

      #3
      Hi Franko, nein! Ich will nicht gegen Windmühlen kämpfen und halte sie auch nicht für Riesen

      Aber ich bin von Haus ein sturer Mecklenburger, und will für mein (vermeintliches) Recht kämpfen. Und selbst wenn das Amt ein Riese wäre -

      dann will ich David heissen

      LG Aquila
      Ich sehe verwirrte Menschen.

      Kommentar

      • Colin († 2024)
        Moderator

        • 04.08.2006
        • 10262
        • "Oppidum Ubiorum"
        • the "Tejon" (what else..?)

        #4
        Zitat von aquila
        Hi Franko, nein! Ich will nicht gegen Windmühlen kämpfen und halte sie auch nicht für Riesen

        Aber ich bin von Haus ein sturer Mecklenburger, und will für mein (vermeintliches) Recht kämpfen. Und selbst wenn das Amt ein Riese wäre -

        dann will ich David heissen

        LG Aquila
        kurz und knapp,

        recht so, wo Recht sein soll..

        Gruß Colin


        "In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"



        "Fotowettbewerbgewinner" 02.22 / 12.22 / 07.23 / 04.24
        "Fotowettbewerbmitgewinner" 10.21 / 01.22 / 05.23


        Colin hat uns am 16.07.2024
        nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
        In stillem Gedenken,
        das SDE-Team

        Kommentar

        • Dackelfreund
          Heerführer


          • 25.11.2006
          • 4708
          • .........
          • -------------

          #5
          andere volksweisheit.recht haben und recht kriegen,2 paar schuhe!!!!
          ich sage nur gelbe Nummerschilder

          Kommentar

          • desert-eagle († 2020)
            Heerführer


            • 19.04.2005
            • 3439
            • Kleve

            #6
            nächste Volksweisheit: Vor Gericht bekommst du kein Recht, sondern immer nur ein Urteil..
            MfG Desert-Eagle
            ------------------------------------------------------------

            Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
            Karl Valentin

            Ludger hat uns am 26.01.2020
            nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
            In stillem Gedenken,
            das SDE-Team

            Kommentar

            • fleischsalat
              Moderator

              • 17.01.2006
              • 7794
              • Niedersachsen

              #7
              Die Genehmigung KANN erteilt werden. Ich glaube, wenn Du in dieser Sache klagst, ist das nicht sehr förderlich. Bei mir hats auch ne Weile gedauert. Gut, nicht ganz so lange wie bei Dir, aber das das Warten war quälend. Jeden Tag zum Brefkasten gerannt...
              Willen braucht man. Und Zigaretten!

              Kommentar

              • IG Phoenix
                Heerführer

                • 17.05.2002
                • 1106
                • Uplengen
                • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                #8
                Moin,

                wir mussten 1999 unser NAchforschungsgenehmigungen in Hessen auch duch das Verwaltungsgericht einklagen. (google: Mythos Urteil) und haben gewonnen.

                Vor der Klage ist aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit zu stellen, erst danach kommt die Klage. Die Dienstaufsichtsbeschwerde kannst Du an den Präsidenten des Landesamtes senden oder auch an das zuständige Ministerium. (Einschreiben mit Antwortschein)

                Viel Erfolg

                Walter Franke

                Kommentar

                • BoAndy1966
                  Ritter


                  • 13.04.2006
                  • 336
                  • Frankfurt

                  #9
                  Zitat von aquila
                  Hi all,

                  ich habe in einem Bundesland vor über einem halben Jahr eine Nachforschungsgenehmigung beantragt.

                  Diese wurde bis zu meiner ersten Nachfrage ignoriert. Nach weiteren Nachfragen und Erinnerungen wurden mir solche Nachrichten wie: "In den nächsten Tagen...", "Ich war krank, werde aber..." usw. gesendet, auf die meisten Nachfragen aber mit Kommunikationsverweigerung reagiert.


                  Ich habe bis heute keinerlei vernünftige Reaktion erhalten.

                  LG Aquila

                  Innerhalb von 6 Monaten zig nachfragen?
                  Und was ist Deiner Meinung nach eine vernünftige Antwort?

                  Beamtenmühlen mahlen langsam.
                  Auf der anderen einen beklagt man sich, dass die Behörden nichts täten auf der anderen Seite erwartet man, dass Sie in jedem Fall für die eigene Bedürfnisse alles stehen und liegen lassen.
                  Vielleicht sind aktuell einfach andere und wichtigere Fälle dran.
                  Ich wär einfach relaxt. Wenn es um eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt geht, dann steht man ja auch nicht Spalier und fordert ständig danach oder?

                  Kommentar

                  • kilkenny79
                    Bürger


                    • 25.05.2008
                    • 168
                    • Nähe Göppingen
                    • Fisher F2 vs. Garret-Ace 250

                    #10
                    Zitat von BoAndy1966
                    ...Wenn es um eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt geht, dann steht man ja auch nicht Spalier und fordert ständig danach oder?
                    DIE brauchen aber auch bestimmt NIE LANGE wenn Sie von einem knete sehen wollen!!!
                    Wenn Sondler hinter Sondlern sondeln,
                    sondeln Sondler Sondlern hinterher!

                    Kommentar

                    • Hangwind
                      Banned
                      • 11.10.2006
                      • 414
                      • Zwischen 3 Stühlen
                      • Cibola SE, ACE 150

                      #11
                      Leider ist das nun mal so in Deutschland!Wenn man mal was vom Amt will dauert es.Anders rum wollen sie unser Geld schon haben bevor sie uns ne Rechnung geschrieben haben!Vielleicht hilft anrufen oder mal direkt vorbei fahren.Drück Dir die Daumen das Du Deine Genehmigung bald bekommst!MFG Hangwind

                      Kommentar

                      • berti071
                        Ritter


                        • 06.02.2006
                        • 591
                        • 19374
                        • Lorenz P3, Schiebel,Ebinger UW720C, Förstersonde Ferrex 4021

                        #12
                        Moin.

                        Bevor Du dem bearbeitenden Müßiggänger im Rechtstreit, oder per Dienstaufsichtsbeschwerde den Lebenslauf versaust, kannst Du ja auch mal eine kleine, nette Anfrage bei dem zuständigen Petitionsausschuß des Landes starten.

                        Wenn eine Nachfrage bezüglich Deines Anliegens aus der Landeshauptstadt kommt werden meist die müdesten Beamten zu echten Sprintern.

                        Mein Tip:
                        Besorg Dir die Addi vom Petitionsausschuß deines Landes und schildere denen Dein Anliegen.
                        Das hat auch den Vorteil das Du KEINE Verfahrenswege einhalten mußt!! Das Verfahren läuft halt "neben" den üblichen Vorgehensweisen ;-) (Kann aber auch ne Zeit dauern!)

                        Wenn Du Klagen willst must Du Dich erst die Befehlsstruktur des Amtes "Hochbeschwerden" und auf jede Antwort einen Widerspruch einlegen.
                        Also erst Beschwerde beim Bearbeiter, dann bei seinem Vorgesetzten, dann bei dessen etc. pp.

                        Wenn Du einen Beschwerdegang vergessen hast, lacht sich der Richter einen und verweist auf die Verfahrenswege, die Einzuhalten sind und läßt die Klage event. nicht zu.

                        BTW: Eine Beschwerde "darf" 2 Monate bearbeitet werden ;-() (Wenn denn alle Akten da sind, was sie nicht sein werden!!)

                        lg

                        Nils
                        Dieser Beitrag wurde 23x mal editiert, User steht unter Überwachung der Administratoren!

                        Kommentar

                        • aquila
                          Heerführer


                          • 20.06.2007
                          • 4522
                          • Büttenwarder

                          #13
                          Hi,

                          und Danke für Eure Meinungen.

                          Also, ich habe noch nie geklagt und will es auch (Eigentlich) zukünftig nicht tun.
                          Eure Meinungen stellen ein Spektrum von >>Keine Chance<< über >>Auf jeden Fall durchziehen<< bis >>abwarten - der Tag wir dereinst mal kommen<<.

                          Ich habe diese Frage gestellt, weil ich der Meinung war und bin, dass von den zuständigen Mitarbeitern schon wenigstens eine Eingangsbestätigung o.ä. zu erfolgen hätte. Wie es gelaufen ist, hatte ich den Eindruck, dass die Sache einfach ausgessen werden sollte.

                          Was wäre so schwierig daran gewesen, mir zu schreiben, dass derzeit keine Genehmigungen erteilt werden? Dann hätte ich gewußt woran ich bin. Ich glaube aber auch nicht mehr an einen Erfolg, der allein auf Abwarten begründet ist.

                          Nun habe ich beschlossen, den Weg der Instanzen nicht zu gehen. Es ist mir einerseits zu aufwendig (Zeit und vielleicht auch Geld), anderseit´s achte ich die Arbeit der Denkmalschützter und Archäologen schon sehr und will ihnen nicht noch mehr Arbeit bereiten.

                          Beste Grüße Aquila

                          PS.: Was würde eigentlich passieren, wenn ich, eine gewisse Frist wahrend, die Behörde nur in Kenntnis setzen würde, dass ich da oder dort zu diesem oder jenem Zeitpunkt eine Nachforschung durchführen würde?
                          Ich sehe verwirrte Menschen.

                          Kommentar

                          • Janzee
                            Ritter


                            • 09.04.2008
                            • 362
                            • Niedersachsen

                            #14
                            Ich würde einfach mal dort anrufen und etwas dringlicher um zügige Bearbeitung bitten.
                            Kannst ja ruhig sagen, dass du einen Rechtsstreit eher vermeiden möchtest.

                            Kommentar

                            • masterTHief
                              Landesfürst

                              • 27.11.2001
                              • 985
                              • In einer Höhle in der Erde
                              • Schlumberger Titan

                              #15
                              Schreib Ihnen vielleicht erst einmal, Du würdest vorsorglich um Bestätigung des Eingangs des Antrages vom XXX bitten, anliegend eine Kopie beigefügt. Du erwartest einen Zwischenbescheid.
                              Solltest Du in den nächsten zwei Monaten keinen Zwischenbescheied oder keine Ablehnung des Antrages erhalten, würdest Du dem Stillschweigen vorerst die Genehmigung Deines Antrages entnehmen.
                              Mal sehen, was dann kommt.

                              Petitionsausschuß, Beschwerde wg. Untätigkeit oder das Klageverfahren spare Dir auf.
                              Ist nicht immer gut, einen Intanzenweg zu früh zu verbrauchen.

                              Gruß

                              masterTHief
                              - nur echt mit "TH" -

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