Hallo Allesamt,
ausgelöst durch mehrere Freds bin ich ein bisschen ins Grübeln gekommen. Der Besitz panzerbrechender Munition ist (oder wird) nun 2008 verboten. Wie genau ist das gemeint? Kann jemand den entsprechenden Gesetzestext posten?
Klar fallen scharfe panzerbrechende Patronen unter dieses Gesetz. Aber wie sieht es nun mit verschossenen Projektilen aus, die ihre "Aufgabe erfüllt haben"? Ich habe mal ein BMG. 50 Geschoss gefunden, das einer Banane glich, sprich, der Kupfermantel war total aufgeschält und der rostige Stahlkern kam fast vollständig zum Vorschein - könnte man nie wieder verwenden. Ist so was nun allen Ernstes auch verboten?
Oder wurde vor einigen Wochen hier mal ein massives Geschoss aus dem 2. WK gezeigt. Ein gelyster Metallkern in total kraterigem Zustand. Meiner Meinung nach auch nie mehr einsetzbar.
Wenn ich das weiterspinne, dürfte man ja keine napoleonischen Kanonenkugeln mehr besitzen. So ein Zwölfpfünder ist weit panzerbrechender als ein AP .30-06!
Wie gesagt, der genaue Gesetzestext interessiert mich hier. Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße,
Günter
ausgelöst durch mehrere Freds bin ich ein bisschen ins Grübeln gekommen. Der Besitz panzerbrechender Munition ist (oder wird) nun 2008 verboten. Wie genau ist das gemeint? Kann jemand den entsprechenden Gesetzestext posten?
Klar fallen scharfe panzerbrechende Patronen unter dieses Gesetz. Aber wie sieht es nun mit verschossenen Projektilen aus, die ihre "Aufgabe erfüllt haben"? Ich habe mal ein BMG. 50 Geschoss gefunden, das einer Banane glich, sprich, der Kupfermantel war total aufgeschält und der rostige Stahlkern kam fast vollständig zum Vorschein - könnte man nie wieder verwenden. Ist so was nun allen Ernstes auch verboten?
Oder wurde vor einigen Wochen hier mal ein massives Geschoss aus dem 2. WK gezeigt. Ein gelyster Metallkern in total kraterigem Zustand. Meiner Meinung nach auch nie mehr einsetzbar.
Wenn ich das weiterspinne, dürfte man ja keine napoleonischen Kanonenkugeln mehr besitzen. So ein Zwölfpfünder ist weit panzerbrechender als ein AP .30-06!

Wie gesagt, der genaue Gesetzestext interessiert mich hier. Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße,
Günter
Kommentar