Verbot panzerbrechender Munition - wie jetzt?

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  • Drusus
    Heerführer


    • 31.08.2005
    • 3464
    • München, Bayern
    • Goldmaxx, was sonst?? ;)

    #1

    Verbot panzerbrechender Munition - wie jetzt?

    Hallo Allesamt,

    ausgelöst durch mehrere Freds bin ich ein bisschen ins Grübeln gekommen. Der Besitz panzerbrechender Munition ist (oder wird) nun 2008 verboten. Wie genau ist das gemeint? Kann jemand den entsprechenden Gesetzestext posten?

    Klar fallen scharfe panzerbrechende Patronen unter dieses Gesetz. Aber wie sieht es nun mit verschossenen Projektilen aus, die ihre "Aufgabe erfüllt haben"? Ich habe mal ein BMG. 50 Geschoss gefunden, das einer Banane glich, sprich, der Kupfermantel war total aufgeschält und der rostige Stahlkern kam fast vollständig zum Vorschein - könnte man nie wieder verwenden. Ist so was nun allen Ernstes auch verboten?

    Oder wurde vor einigen Wochen hier mal ein massives Geschoss aus dem 2. WK gezeigt. Ein gelyster Metallkern in total kraterigem Zustand. Meiner Meinung nach auch nie mehr einsetzbar.

    Wenn ich das weiterspinne, dürfte man ja keine napoleonischen Kanonenkugeln mehr besitzen. So ein Zwölfpfünder ist weit panzerbrechender als ein AP .30-06!

    Wie gesagt, der genaue Gesetzestext interessiert mich hier. Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße,
    Günter
    Quis custodiet ipsos custodes?
  • mun_depot
    Heerführer


    • 04.09.2004
    • 1377
    • 3rd stone from the sun
    • brain 2.0

    #2
    Welches Gesetz speziell meinst Du?
    Kriegswaffenkontrollgesetz?

    "Patronenmunition besteht im Regelfall aus einer Patronenhülse, einem Projektil, einer Treibladung, sowie einer Zündladung." (Wikipedia)

    Ist ein wirkungsloses Projektil denn Munition?
    Zuletzt geändert von mun_depot; 01.09.2008, 20:37.

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    • Gypsy
      Heerführer


      • 19.09.2006
      • 2570
      • Wetterau
      • Tejon & Goldmaxx

      #3
      Also hier ne liste, was alles verboten ist...

      lächerlich... klar sind Kampfhubschrauber mit scharfen Waffensystemen, Atom, Bio- und Chemiewaffen, sowie Torpedos verboten...



      Aber warum sind wassergekühlte Maschinengewehre nicht verboten?? (Punkt 29)
      Liebe Grüße, Gypsy



      -----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Wir hören nicht auf zu spielen,weil wir alt werden. Wir werden alt, weil wir aufhören zu spielen.
      -oder-
      Life is what happens while you are busy making other plans.

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      • Gypsy
        Heerführer


        • 19.09.2006
        • 2570
        • Wetterau
        • Tejon & Goldmaxx

        #4
        ...somit sind panzerbrechende Geschosse verboten, meiner Meinung/ Interpretation nach..(siehe Anhang)
        Angehängte Dateien
        Liebe Grüße, Gypsy



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        • munfrosch
          ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
          • 20.09.2007
          • 2135
          • Raum Dresden
          • Whites DFX, MD 318B

          #5
          NAJA das KWKG bezieht sich imer auf volle, intakte und einsatzfähige Munition. Das mal vorne weg. Wenn deine Anfrage präzisierst ist es einfacher, klingt komisch ist aber so in Bananaland....

          Da auch etwas drin...

          Allgemeiner Austausch über "was darf ich und was nicht". KEINE RECHTSBERATUNG!

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          • Gypsy
            Heerführer


            • 19.09.2006
            • 2570
            • Wetterau
            • Tejon & Goldmaxx

            #6
            Zitat von munfrosch
            NAJA das KWKG bezieht sich imer auf volle, intakte und einsatzfähige Munition. Das mal vorne weg.

            Das les ich aber anders!!!!


            Liebe Grüße, Gypsy



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            • mun_depot
              Heerführer


              • 04.09.2004
              • 1377
              • 3rd stone from the sun
              • brain 2.0

              #7
              Zitat von Gypsy
              ...somit sind panzerbrechende Geschosse verboten, meiner Meinung/ Interpretation nach..(siehe Anhang)
              Punkt 37: rückstoßarme, ungelenkte, tragbare Panzerabwehrwaffen
              Damit sind doch Panzerfäuste u.ä. gemeint, oder nicht?

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              • Gypsy
                Heerführer


                • 19.09.2006
                • 2570
                • Wetterau
                • Tejon & Goldmaxx

                #8
                ich denke, dass panzerbrechende Munition = Panzerabwehr ist.... oder seh ich das falsch?
                Liebe Grüße, Gypsy



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                • munfrosch
                  ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
                  • 20.09.2007
                  • 2135
                  • Raum Dresden
                  • Whites DFX, MD 318B

                  #9
                  Dann mal nen tip am Rande. Das ist von 1990, steht auch oben am rand links, die derzeitig gültige überarbeitete Version soweit ich weiß von 1999. Wemm das nicht reicht: Kann man gern per Mail, gegen vorherige Absprache auch mit Bildanhängen, zu speziellen Sachen deim BWMI Anfragen und bekommt idR eine recht ausführliche sachliche Antwort.


                  Weils grad erwähnt wurde: Es wäre was ganz Neues bzw Unglaubliches wenn nun DekoPzf oder Deko Pz.Schreck oder Bazookas KWKG währen... Gibt ja nicht grundlos gewisse Anforderungn unter welchen man diese Sachen besitzen darf....

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                  • munfrosch
                    ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
                    • 20.09.2007
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                    #10
                    Zitat von Gypsy
                    ich denke, dass panzerbrechende Munition = Panzerabwehr ist.... oder seh ich das falsch?
                    Panzerbrechend ist alles womit man gepanzerte Ziele bekämpfen kann.

                    Zitat von mun_depot
                    Punkt 37: rückstoßarme, ungelenkte, tragbare Panzerabwehrwaffen
                    Damit sind doch Panzerfäuste u.ä. gemeint, oder nicht?
                    Ja alles was tragbar ist und womit der Schütze Panzer bzw Fahrzeuge im Nahkampf abwehren kann, meist verschiessen solche Geräte Hohlladungsraketen. zB. Pz.Schreck, Panzerfaus, Bazooka,Piat, RPG-Serie uvm....

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                    • SeekandFind
                      Banned
                      • 23.05.2008
                      • 1509
                      • Region Cuxhaven
                      • Bounty Hunter IV

                      #11
                      Ich denke hier wird wieder mal Halb- mit Counterstrikewissen vermischt.

                      Mit panzerbrechender Munition sind vermutlich sogenannte Hartkerngeschosse gemeint. Diese sind verboten. Und das übrigens nicht erst seit diesem Jahr.

                      Einfach mal ins Waffengesetz bzw. die Anlage dazu schauen:

                      Verbotene Waffen
                      Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
                      [...]
                      1.5.4
                      Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient;
                      (Hervorhebung durch mich.)

                      Martin

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                      • Drusus
                        Heerführer


                        • 31.08.2005
                        • 3464
                        • München, Bayern
                        • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                        #12
                        Hi Martin,

                        genau das ist der Casus Knaxus "Patronenmunition mit Geschossen" - das klingt recht vollständig und scharf. Mich würde nun eben die verschossenen, krummen, korrodierten und sonst wie nicht mehr einzusetzende AP-Geschosse ohne weitere Gefahrenstoffe interessieren.

                        Viele Grüße,
                        Günter

                        PS: wie finde ich jetzt die Brinell- bzw. Vickershärte meiner gegossenen und überschmiedeten Kanonenkugeln raus?
                        Quis custodiet ipsos custodes?

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                        • mun_depot
                          Heerführer


                          • 04.09.2004
                          • 1377
                          • 3rd stone from the sun
                          • brain 2.0

                          #13
                          Zitat von Drusus
                          PS: wie finde ich jetzt die Brinell- bzw. Vickershärte meiner gegossenen und überschmiedeten Kanonenkugeln raus?
                          Aufschneiden und Härteprüfung durchführen

                          Zitat von Drusus
                          Mich würde nun eben die verschossenen, krummen, korrodierten und sonst wie nicht mehr einzusetzende AP-Geschosse ohne weitere Gefahrenstoffe interessieren.
                          Genau, bislang gab es hier doch keinen definitiven Hinweis auf ein Verbot von Hartkerngeschossen, die sich nicht mehr in der Hülse befinden.

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                          • SeekandFind
                            Banned
                            • 23.05.2008
                            • 1509
                            • Region Cuxhaven
                            • Bounty Hunter IV

                            #14
                            Zitat von mun_depot
                            Genau, bislang gab es hier doch keinen definitiven Hinweis auf ein Verbot von Hartkerngeschossen, die sich nicht mehr in der Hülse befinden.
                            Dann empfehle ich einfach mal den Link zum Waffengesetz zu lesen.

                            1.5
                            Munition und Geschosse nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.7
                            1.5.4 fällt da drunter, das könnt ihr dann weiter oben nachlesen.

                            Wie man die Härte eines Werkstückes bestimmt werden dir sicher die Leute mit einer entsprechenden Ausbildung erklären können.

                            Jedes Ordnungsamt, bzw. Landratsamt hat mindestens einen Sachbearbeiter für Waffenrecht. Dort könnte man auch mal nachfragen.

                            Martin
                            Zuletzt geändert von SeekandFind; 01.09.2008, 22:56.

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                            • Drusus
                              Heerführer


                              • 31.08.2005
                              • 3464
                              • München, Bayern
                              • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                              #15
                              Zitat von SeekandFind
                              Dann empfehle ich einfach mal den Link zum Waffengesetz zu lesen.
                              Tja, und hier ist die Frage: wann ist ein abgeschossenes Geschoss noch ein solches im Sinne des Gesetzes? Wie sieht es z.B. aus, wenn es durch den Aufschlag um 50% gestaucht oder gar in 2 Hälften zerrissen wurde?

                              Ich gehe schwer davon aus, dass man beim entsprechenden Artikel an nicht verschossene Projektile dachte, die zur Munitionsherstellung verwendet werden können. Natürlich ist mir klar, dass das Gesetz auch anders ausgelegt werden könnte.

                              Viele Grüße,
                              Günter
                              Quis custodiet ipsos custodes?

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